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sport-erlebnisse 2017 für Flipbook

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Teilnahmebedingungen<br />

10<br />

1. Teilnehmerkreis<br />

An den Veranstaltungen der Bildungsakademie des lsb h (Veranstalter) kann jeder teilnehmen,<br />

der mindestens 16 Jahre alt ist und die im Programm genannten Kursvoraussetzungen erfüllt.<br />

Minderjährige können teilnehmen, wenn sie in Begleitung Erziehungsberechtigter sind.<br />

2. Anmeldung/Bestätigung<br />

Mit der Anmeldung in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) werden diese Teilnahmebedingungen<br />

anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten<br />

zu unterschreiben. Für den Veranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die schriftliche<br />

Reisebestätigung und/oder Einladung dem Anmelder zugesandt ist. Der Anmelder haftet <strong>für</strong><br />

die vertragliche Verpflichtung der von ihm angemeldeten Teilnehmer. Maßgeblich <strong>für</strong> den<br />

Inhalt des Teilnahmevertrages sind die Ausschreibung sowie diese Teilnahmebedingungen.<br />

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von der Bildungsakademie<br />

schriftlich bestätigt worden sind.<br />

3. Zahlungsbedingungen<br />

Nach Empfang der Reisebestätigung oder der Einladung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung<br />

in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 30,— € je Person zu leisten. Die<br />

Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall mit Ihnen vereinbart, sofern wir die ausgeschriebene<br />

Reise nicht spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt abgesagt haben. Wir bitten Sie, die Nummer<br />

der Veranstaltung bei der Zahlung anzugeben. Bei Auslandskursen, die die Bildungsakademie<br />

des lsb h organisiert, können gesonderte Zahlungsbedingungen verabredet werden.<br />

4. Umbuchung, Ersatzperson<br />

Tritt der Teilnehmer mehr als 42 Tage vor dem Reisebeginn zurück und lässt sich gleichzeitig,<br />

mit der Zustimmung der Bildungsakademie, durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so<br />

wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,— € erhoben. Alle Änderungswünsche<br />

müssen schriftlich unter Beifügung aller bis dahin erhaltenen Unterlagen angemeldet<br />

werden. Für die Gebührenberechnung ist das Datum des Eingangs bei der Bildungsakademie<br />

entscheidend.<br />

5. Rücktritt des Teilnehmers<br />

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Gründen der Beweissicherheit<br />

sind Rücktritte schriftlich, unter Angabe des Kurstitels sowie Kursnummer und unter<br />

Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen an die Bildungsakademie zu richten.<br />

Ihr Rücktritt wird mit dem Eingang der Erklärung beim Veranstalter wirksam. Nichterscheinen<br />

bei Reiseantritt, z.B. durch verpasste Anschlüsse, gilt nicht als Rücktritt. Die Rücktrittsgebühr<br />

beträgt pro Person in % des Gesamtpreises: ab dem 90. - 43. Tag vor Veranstaltungstermin 20%<br />

des Rechnungsbetrages, vom 42. - 22. Tag vor Veranstaltungstermin 30% des Rechnungsbetrages,<br />

vom 21. - 14. Tag vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages, vom 13. - 7.<br />

Tag vor Veranstaltungstermin 80% des Rechnungsbetrages, ab dem 6. Tag 90% bzw. die der<br />

Bildungsakademie entstandenen Kosten. Sie haben das Recht, im Einzelfall nachzuweisen,<br />

dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Bildungsakademie behält sich vor, im Einzelfall<br />

einen höheren Schaden nachzuweisen. Ziffer 4 bleibt unberührt.<br />

6. Rücktritt durch die Bildungsakademie<br />

Wird eine in der Reiseausschreibung, der Reisebestätigung oder in sonstigen Unterlagen,<br />

die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die<br />

Bildungsakademie berechtigt, die Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen.<br />

Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück.<br />

Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ohne Einhaltung einer Frist kann<br />

die Bildungsakademie vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung<br />

der Reise nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält, den berechneten Reisepreis<br />

nicht vertragsmäßig bezahlt.

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