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sport-erlebnisse 2017 für Flipbook

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Teilnahmebedingungen<br />

7. Leistungs- und Preisänderung<br />

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Mit der Veröffentlichung<br />

des aktuellen Programmes verlieren die vorhergehenden Preisauszeichnungen<br />

ihre Gültigkeit. Die Bildungsakademie behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der<br />

Reisebestätigung/Einladung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu<br />

ändern, wenn dadurch einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben <strong>für</strong> bestimmte<br />

Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der <strong>für</strong> die betreffende<br />

Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, sofern der Kurstermin mehr als 4<br />

Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Die Preiserhöhung wird, sofern sie dem einzelnen<br />

Teilnehmer zugeordnet werden kann, unmittelbar an ihn weitergegeben. Ansonsten wird die<br />

Preiserhöhung anteilig auf alle Teilnehmer verteilt. Bei einer Preiserhöhung ist der Reisende<br />

berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Flugplanänderungen, Änderungen des<br />

Kursprogramms oder Wechsel des Tran<strong>sport</strong>mittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies<br />

aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen<br />

Kursverlaufs erforderlich, nicht erheblich, von uns nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wurde, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt und dem Reiseteilnehmer<br />

zumutbar ist. Das gleiche gilt <strong>für</strong> gebuchte Reiseunterkünfte, wobei die Bildungsakademie<br />

sich bemüht, eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen.<br />

8. Versicherungen<br />

Die Teilnahme an den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsakademie geschieht auf<br />

eigenes Risiko und Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht <strong>für</strong> selbstverschuldete Unfall- und<br />

Haftpflichtschäden. Es besteht jedoch Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages.<br />

Die Bestimmungen können beim Veranstalter eingesehen werden. Wir<br />

empfehlen den Teilnehmern zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.<br />

Bei Auslandsreisen empfehlen wir den Teilnehmern einen internationalen Krankenschein bei<br />

ihrer Krankenkasse zu beantragen.<br />

9. Haftung<br />

Wir haften bei den Leistungsstörungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum<br />

Reisevertrag (insb. §§ 651 a - k BGB) <strong>für</strong> die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl<br />

und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />

und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend<br />

den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes oder -ortes. Der Veranstalter haftet nicht im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, auch<br />

dann nicht, wenn die örtliche Leitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Voraussetzung ist,<br />

dass diese vermittelten Fremdleistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung<br />

ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen beschrieben wurden. Unsere Haftung, soweit<br />

nicht Körperschäden betroffen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf maximal den<br />

3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch<br />

grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir <strong>für</strong> einen Schaden allein wegen eines<br />

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz<br />

ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von<br />

einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls<br />

ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei Beschränkungen oder Ausfall der Reise nach Reiseantritt<br />

durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände,<br />

wie z.B. Krieg, Streiks, Aufruhr, innere Unruhe, Katastrophen, Epidemien, haften wir nicht. Eine<br />

Rückerstattung bereits geleisteter Reisekosten erfolgt nur insoweit, wie wir von den von uns<br />

in Anspruch genommenen Leistungsträgern Rückerstattungen unter Ausschöpfung der uns<br />

zuzumutenden Maßnahmen erhalten haben. Eventuelle Mehrkosten infolge höherer Gewalt<br />

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