sport-erlebnisse 2017 für Flipbook
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teilnahmebedingungen<br />
7. Leistungs- und Preisänderung<br />
Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Mit der Veröffentlichung<br />
des aktuellen Programmes verlieren die vorhergehenden Preisauszeichnungen<br />
ihre Gültigkeit. Die Bildungsakademie behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der<br />
Reisebestätigung/Einladung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu<br />
ändern, wenn dadurch einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben <strong>für</strong> bestimmte<br />
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der <strong>für</strong> die betreffende<br />
Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, sofern der Kurstermin mehr als 4<br />
Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Die Preiserhöhung wird, sofern sie dem einzelnen<br />
Teilnehmer zugeordnet werden kann, unmittelbar an ihn weitergegeben. Ansonsten wird die<br />
Preiserhöhung anteilig auf alle Teilnehmer verteilt. Bei einer Preiserhöhung ist der Reisende<br />
berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Flugplanänderungen, Änderungen des<br />
Kursprogramms oder Wechsel des Tran<strong>sport</strong>mittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies<br />
aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen<br />
Kursverlaufs erforderlich, nicht erheblich, von uns nicht wider Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wurde, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt und dem Reiseteilnehmer<br />
zumutbar ist. Das gleiche gilt <strong>für</strong> gebuchte Reiseunterkünfte, wobei die Bildungsakademie<br />
sich bemüht, eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen.<br />
8. Versicherungen<br />
Die Teilnahme an den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsakademie geschieht auf<br />
eigenes Risiko und Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht <strong>für</strong> selbstverschuldete Unfall- und<br />
Haftpflichtschäden. Es besteht jedoch Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages.<br />
Die Bestimmungen können beim Veranstalter eingesehen werden. Wir<br />
empfehlen den Teilnehmern zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.<br />
Bei Auslandsreisen empfehlen wir den Teilnehmern einen internationalen Krankenschein bei<br />
ihrer Krankenkasse zu beantragen.<br />
9. Haftung<br />
Wir haften bei den Leistungsstörungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum<br />
Reisevertrag (insb. §§ 651 a - k BGB) <strong>für</strong> die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl<br />
und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen<br />
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend<br />
den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes oder -ortes. Der Veranstalter haftet nicht im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, auch<br />
dann nicht, wenn die örtliche Leitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Voraussetzung ist,<br />
dass diese vermittelten Fremdleistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung<br />
ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen beschrieben wurden. Unsere Haftung, soweit<br />
nicht Körperschäden betroffen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf maximal den<br />
3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch<br />
grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir <strong>für</strong> einen Schaden allein wegen eines<br />
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz<br />
ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von<br />
einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls<br />
ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei Beschränkungen oder Ausfall der Reise nach Reiseantritt<br />
durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände,<br />
wie z.B. Krieg, Streiks, Aufruhr, innere Unruhe, Katastrophen, Epidemien, haften wir nicht. Eine<br />
Rückerstattung bereits geleisteter Reisekosten erfolgt nur insoweit, wie wir von den von uns<br />
in Anspruch genommenen Leistungsträgern Rückerstattungen unter Ausschöpfung der uns<br />
zuzumutenden Maßnahmen erhalten haben. Eventuelle Mehrkosten infolge höherer Gewalt<br />
11