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Miteinander leben und lernen - Waldorf-net

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§11 Gesamtkonferenz<br />

(1) Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Arbeitskreise, des<br />

Vorstandes <strong>und</strong> des Lehrerkollegiums. Sie findet möglichst viermal im Jahr statt. Über die<br />

Konferenz wird ein Protokoll aufgenommen.<br />

(2) Es ist ihre Aufgabe, die in den §§ 6 <strong>und</strong> 7 genannten Gr<strong>und</strong>sätze für das Schul<strong>leben</strong> zu<br />

verwirklichen. 2<br />

(3) Jedes Mitglied der Mitgliederversammlung <strong>und</strong> jedes Organ des Vereins kann sich in<br />

Konfliktfällen an die Gesamtkonferenz wenden. Die Gesamtkonferenz kann im Einzelfall eine<br />

Schlichtungskommission bilden, die Vorschläge zur Lösung des anstehenden Konfliktes erarbeiten<br />

soll.<br />

(4) Bei Bedarf gibt sich die Gesamtkonferenz eine eigene Geschäftsordnung.<br />

4.10 Wochenpost: schulinterne Öffentlichkeit<br />

Ein effektiver Informationsfluss unter allen Beteiligten der Schule ist wichtig. Für Nachrichten, die die<br />

gesamte schulinterne Öffentlichkeit angehen, steht die Wochenpost zur Verfügung, die als Papier- oder<br />

Emailausgabe jeweils freitags allen Elternhäusern, Lehrkräften <strong>und</strong> Mitarbeitern zukommt. Soweit die<br />

Inhalte auch für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind, finden sie auch Eingang in die Inter<strong>net</strong>-<br />

Ausgabe.<br />

Hier können Sie die Email-Ausgabe bestellen, <strong>und</strong> hier finden Sie die aktuelle Wochenpost.<br />

5 Mitarbeit an der JRS<br />

5.1 Lehrer/in werden<br />

Die menschlich-pädagogischen Voraussetzungen für diesen schönen Beruf sind:<br />

• liebevolles Interesse für unsere Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

• pädagogische Kompetenz, Geschick <strong>und</strong> vor allem Entwicklungsbereitschaft<br />

• jede Menge Tatkraft, Humor <strong>und</strong> was es sonst an guten Eigenschaften gibt<br />

• Offenheit gegenüber den Methoden der <strong>Waldorf</strong>pädagogik <strong>und</strong> ihren anthroposophischen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen<br />

• Bereitschaft, sich in die Form unserer Sozialgestalt hereinzustellen.<br />

Die formellen Voraussetzungen für eine Lehrtätigkeit an unserer Schule sind durch die Gesetzgebung <strong>und</strong><br />

staatliche Schulaufsicht festgelegt; es ist eine Unterrichtsgenehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg<br />

erforderlich.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für eine Unterrichtsgenehmigung kann dienen<br />

• eine Ausbildung für Lehrer an öffentlichen Schulen<br />

• eine sonstige pädagogische Ausbildung<br />

• ein abgeschlossenes Hochschulstudium<br />

• der Abschluss einer Handwerksausbildung mit Meisterprüfung.<br />

In vielen Fällen ist ein Seiteneinstieg mit einer befristeten Unterrichtsgenehmigung möglich. Dann muss eine<br />

Nachqualifikation in Form einer berufsbegleitenden Zusatzausbildung erfolgen. Hier arbeiten wir besonders<br />

mit dem Institut für Heilpädagogische Lehrerbildung (IHL) bzw. dem Institut für <strong>Waldorf</strong>-Pädagogik (beide<br />

in Witten-Annen) zusammen.<br />

Die Konzeption unserer Berufseinführung <strong>und</strong> Mentorierung wird unter Pädagogische Qualitätsentwicklung<br />

beschrieben.<br />

5.2 Pädagogische Qualitätsentwicklung<br />

Pädagogisches „Denken, Fühlen <strong>und</strong> Handeln“ – um diese in der <strong>Waldorf</strong>pädagogik oft benutzte Dreiteilung<br />

zu gebrauchen – kann niemals stillstehen oder statisch festgelegt werden. Pädagogische Qualität kann<br />

letztlich nicht wirklich „gesichert“ werden, sondern befindet sich stetig in Weiterentwicklung. Bei<br />

pädagogischen Prozessen stehen für die <strong>Waldorf</strong>pädagogik nicht schematische Handlungsmuster im<br />

Mittelpunkt, sondern die beteiligten Menschen als umfassende Persönlichkeiten – mit ihrem „Denken,<br />

2 Die §§ 6 <strong>und</strong> 7 wurden oben (Abschnitt 4.1) bereits zitiert.<br />

Schulprofil der Johanna-Ruß-Schule • S. 21

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