Miteinander leben und lernen - Waldorf-net
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§11 Gesamtkonferenz<br />
(1) Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Arbeitskreise, des<br />
Vorstandes <strong>und</strong> des Lehrerkollegiums. Sie findet möglichst viermal im Jahr statt. Über die<br />
Konferenz wird ein Protokoll aufgenommen.<br />
(2) Es ist ihre Aufgabe, die in den §§ 6 <strong>und</strong> 7 genannten Gr<strong>und</strong>sätze für das Schul<strong>leben</strong> zu<br />
verwirklichen. 2<br />
(3) Jedes Mitglied der Mitgliederversammlung <strong>und</strong> jedes Organ des Vereins kann sich in<br />
Konfliktfällen an die Gesamtkonferenz wenden. Die Gesamtkonferenz kann im Einzelfall eine<br />
Schlichtungskommission bilden, die Vorschläge zur Lösung des anstehenden Konfliktes erarbeiten<br />
soll.<br />
(4) Bei Bedarf gibt sich die Gesamtkonferenz eine eigene Geschäftsordnung.<br />
4.10 Wochenpost: schulinterne Öffentlichkeit<br />
Ein effektiver Informationsfluss unter allen Beteiligten der Schule ist wichtig. Für Nachrichten, die die<br />
gesamte schulinterne Öffentlichkeit angehen, steht die Wochenpost zur Verfügung, die als Papier- oder<br />
Emailausgabe jeweils freitags allen Elternhäusern, Lehrkräften <strong>und</strong> Mitarbeitern zukommt. Soweit die<br />
Inhalte auch für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind, finden sie auch Eingang in die Inter<strong>net</strong>-<br />
Ausgabe.<br />
Hier können Sie die Email-Ausgabe bestellen, <strong>und</strong> hier finden Sie die aktuelle Wochenpost.<br />
5 Mitarbeit an der JRS<br />
5.1 Lehrer/in werden<br />
Die menschlich-pädagogischen Voraussetzungen für diesen schönen Beruf sind:<br />
• liebevolles Interesse für unsere Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
• pädagogische Kompetenz, Geschick <strong>und</strong> vor allem Entwicklungsbereitschaft<br />
• jede Menge Tatkraft, Humor <strong>und</strong> was es sonst an guten Eigenschaften gibt<br />
• Offenheit gegenüber den Methoden der <strong>Waldorf</strong>pädagogik <strong>und</strong> ihren anthroposophischen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen<br />
• Bereitschaft, sich in die Form unserer Sozialgestalt hereinzustellen.<br />
Die formellen Voraussetzungen für eine Lehrtätigkeit an unserer Schule sind durch die Gesetzgebung <strong>und</strong><br />
staatliche Schulaufsicht festgelegt; es ist eine Unterrichtsgenehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg<br />
erforderlich.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage für eine Unterrichtsgenehmigung kann dienen<br />
• eine Ausbildung für Lehrer an öffentlichen Schulen<br />
• eine sonstige pädagogische Ausbildung<br />
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium<br />
• der Abschluss einer Handwerksausbildung mit Meisterprüfung.<br />
In vielen Fällen ist ein Seiteneinstieg mit einer befristeten Unterrichtsgenehmigung möglich. Dann muss eine<br />
Nachqualifikation in Form einer berufsbegleitenden Zusatzausbildung erfolgen. Hier arbeiten wir besonders<br />
mit dem Institut für Heilpädagogische Lehrerbildung (IHL) bzw. dem Institut für <strong>Waldorf</strong>-Pädagogik (beide<br />
in Witten-Annen) zusammen.<br />
Die Konzeption unserer Berufseinführung <strong>und</strong> Mentorierung wird unter Pädagogische Qualitätsentwicklung<br />
beschrieben.<br />
5.2 Pädagogische Qualitätsentwicklung<br />
Pädagogisches „Denken, Fühlen <strong>und</strong> Handeln“ – um diese in der <strong>Waldorf</strong>pädagogik oft benutzte Dreiteilung<br />
zu gebrauchen – kann niemals stillstehen oder statisch festgelegt werden. Pädagogische Qualität kann<br />
letztlich nicht wirklich „gesichert“ werden, sondern befindet sich stetig in Weiterentwicklung. Bei<br />
pädagogischen Prozessen stehen für die <strong>Waldorf</strong>pädagogik nicht schematische Handlungsmuster im<br />
Mittelpunkt, sondern die beteiligten Menschen als umfassende Persönlichkeiten – mit ihrem „Denken,<br />
2 Die §§ 6 <strong>und</strong> 7 wurden oben (Abschnitt 4.1) bereits zitiert.<br />
Schulprofil der Johanna-Ruß-Schule • S. 21