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Miteinander leben und lernen - Waldorf-net

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Pädagogische Hilfe im Unterricht<br />

Bei dieser Einsatzform ist der Helfer einer gesamten Schulklasse zugeteilt <strong>und</strong> unterstützt die jeweilige<br />

Lehrkraft in ihren pädagogischen Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen. Er ist sozusagen „der verlängerte Arm“ des<br />

Lehrers.<br />

Das bedeutet, dass er die pädagogischen Absichten des Lehrers gut verstehen <strong>und</strong> mittragen können muss.<br />

Denn in unserer <strong>Waldorf</strong>pädagogik legen wir großen Wert auf die Gemeinschaftsprozesse, die von einer<br />

Mitte ausgehen: von der gemeinsamen Aufmerksamkeit auf Themen des lehrerzentrierten Unterrichts. Diese<br />

Aufmerksamkeit ist ganzheitlich, umfasst Denken, Fühlen <strong>und</strong> Wollen. Schüler können nur wirklich <strong>lernen</strong>,<br />

wenn sie die Begeisterung des Lehrers für den Gegenstand spüren. Der Helfer muss sich von diesem „Geist“<br />

im Klassenraum mit erfassen lassen.<br />

Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage trägt der erwachsene Helfer dazu bei, dass die vom jeweiligen Lehrer verantworteten<br />

<strong>und</strong> organisierten Lerngelegenheiten, wie sie h<strong>und</strong>ertfach über den gesamten Tagesablauf (Unterrichte <strong>und</strong><br />

Pausenzeiten) verteilt sind, für die Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen gelingen.<br />

Wir haben zu dieser Tätigkeit ein ausführlicheres Pädagogisches Konzept erstellt.<br />

Integrationshelfer/in<br />

Einzelne unserer Kinder brauchen eine individuelle Begleitung durch eine/n Integrationshelfer/in. Das<br />

Sozialhilferecht erkennt diesen Anspruch Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen zu, die ohne diese Hilfe nicht sinnvoll<br />

am Schulunterricht teilnehmen können. Es geht hier meist um Kinder, die wegen einer hochgradigen<br />

geistigen oder mehrfachen Behinderung oder auch wegen eines hohen emotional-sozialen Förderbedarfs<br />

darauf angewiesen sind, dass ein Erwachsener ihnen immer wieder hilft, die Lernangebote anzunehmen,<br />

Arbeiten durchzuführen <strong>und</strong> sich in der Gruppe zurecht zu finden.<br />

In diesem Aufgabenfeld hat die Hilfskraft eine besonders enge Arbeitsbeziehung zu einem bestimmten Kind.<br />

Dafür ist oft eigene emotionale Stabilität erforderlich, <strong>und</strong> der hohe persönliche Einsatz muss mit einer<br />

„professionellen Distanz“ im Gleichgewicht sein. Dieses Einsatzfeld eig<strong>net</strong> sich besonders für junge<br />

Menschen, die einen nichtschulischen pädagogischen, psychologischen oder therapeutischen Beruf<br />

anstreben.<br />

Träger von BFD <strong>und</strong> FSJ:<br />

Träger des BFD ist für uns:<br />

Fre<strong>und</strong>e der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.<br />

Neisser Str. 10<br />

76139 Karlsruhe<br />

Tel. 0721-354806-0<br />

www.fre<strong>und</strong>e-waldorf.de<br />

Träger des FSJ ist für das Schuljahr 2012/2013:<br />

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Unna e.V.<br />

Märkische Straße 9 - 11<br />

59423 Unna<br />

Tel. 02303-25453-0<br />

www.fsj-unna.de<br />

Einsatzzeiten<br />

Die Kern-Einsatzzeiten entsprechen den Unterrichtszeiten zuzüglich etwas Vor- <strong>und</strong> Nachlaufzeit:<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch: 8.00 bis 16.15<br />

Donnerstag: 8.00 bis 14.15<br />

Freitag: 8.00 bis 12.45<br />

Die für den BFD <strong>und</strong> das FSJ vorgesehene Vollzeit-St<strong>und</strong>enzahl von ca. 38,5 St<strong>und</strong>en ist durch die<br />

Unterrichtszeit, vor allem im Hinblick auf die Ferienzeiten, nicht erfüllt. Wir setzen daher die flexible<br />

Einsatzbereitschaft unserer Helfer für ergänzende Aufgaben voraus, z.B. für:<br />

• pädagogische Teambesprechungen<br />

• Elterngespräche <strong>und</strong> -besuche zusammen mit der Klassenlehrkraft<br />

• Elternabende<br />

• Teilnahme an Schulfesten <strong>und</strong> deren Vorbereitung<br />

• Teilnahme an Klassenfahrten<br />

• Betreuungseinsätze im Elternhaus (betr. Integrationshelfer)<br />

Schulprofil der Johanna-Ruß-Schule • S. 23

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