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Vitalis: Pflege ganz nah - 365 Tage im Jahr - Dortmunder ...

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Neues Online-Magazin geht an den Start<br />

Miss Tilly trifft das Lebensgefühl moderner Frauen<br />

Nicht so kämpferisch wie die Zeitschrift<br />

"Emma", aber gleichwohl feministisch:<br />

Das ist "Miss Tilly", ein neues Online-<br />

Magazin für Frauen, das es seit kurzem<br />

kostenlos <strong>im</strong> Internet unter www.<br />

misstilly.de zu lesen gibt.<br />

Avantgardistisch und abseits der traditionellen<br />

Themen wie Mode, Diäten,<br />

Kochen, Flirtratgebern oder Horoskopen<br />

vermittelt die Zeitschrift ein intelligentes,<br />

humorvolles, überlegenes und<br />

zugleich cooles Frauenbild ˆ und steht<br />

mit ihrer Mischung aus ernsten Themen<br />

und Unterhaltung auf hohem Niveau<br />

für die Interessen der modernen und<br />

selbstbewussten Frau von heute. Neben<br />

aktuellen Informationen zum <strong>Tage</strong>sge-<br />

schehen bietet "Miss Tilly" jede Menge<br />

Background zu gesellschaftlichen Fragen<br />

aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur.<br />

Wer möchte, kann auch eigene Beiträge<br />

einreichen oder sogar Mitglied des Autorenteams<br />

werden. Feste Veröffentlichungszeiten<br />

gibt es nicht, das Magazin<br />

wird dafür mehrfach pro Woche um neue<br />

Beiträge ergänzt.<br />

Es ist werbefrei und kostenlos, was "Miss<br />

Tilly" zum unbeschwerten Schmökern<br />

für zwischendurch prädestiniert. Zum<br />

Lesen ist nicht einmal eine Anmeldung<br />

erforderlich - die benötigt nur, wer das<br />

umfangreiche Forum zum Gedankenaustausch<br />

mit Gleichgesinnten nutzen<br />

möchte. Eine empfehlenswerte Lektüre.<br />

Lustiges aus dem Gerichtssaal<br />

Pferd gegen Auto<br />

Es war zu der Zeit, als Dortmund noch<br />

Hauptstadt des Bieres war und die<br />

Brauereien ihre Pferdegespanne noch<br />

zu Werbezwecken auf best<strong>im</strong>mten<br />

Routen durch die Stadt fahren ließen.<br />

Just in dieser Zeit fuhr der Bierkutscher<br />

Westermann sein Gespann durch<br />

die Straßen. Sein Kollege war erkrankt<br />

und so musste er das Gespann alleine<br />

führen. Am 31.1. soll er mit seinem<br />

Gespann den Wagen des Fritz Mönkebüscher<br />

beschädigt haben. Ein Pferd<br />

sollte gegen den Wagen getreten haben<br />

und so forderte Mönkebüscher<br />

von der Brauerei Schadensersatz in<br />

Höhe von 1950,00 DM. Westermann<br />

bestreitet der Schadensverursacher<br />

gewesen zu sein, zur angegebenen<br />

Zeit sei er an anderer Stelle gewesen.<br />

In einem als „Bierkutscher-Urteil“<br />

bekannt gewordenen Urteil wurde<br />

die beklagte Brauerei verurteilt, den<br />

beantragten Schadenersatz zu zahlen.<br />

Dass die Juristerei nicht <strong>im</strong>mer<br />

nur trocken ist, beweist die humorvolle<br />

Begründung des erkennenden<br />

Gerichts. Die Beklagte haftet als Halterin<br />

des Pferdefuhrwerks insgesamt,<br />

weil dies das Auto beschädigt hat.<br />

Durch die Beweisauf<strong>nah</strong>me wurde<br />

festgestellt, dass Westermann zur<br />

fraglichen Zeit am fraglichen Ort war.<br />

Pünktlich um 12.00 Uhr (High-Noon)<br />

seien die Pferde zur Attacke gerit-<br />

ten, um gegen das Auto des Klägers<br />

einzutreten. Nach dem Ergebnis der<br />

Beweisauf<strong>nah</strong>me habe auch eines der<br />

beiden Pferde mit einem der acht<br />

Hufe gegen das Auto eingetreten. Es<br />

bedurfte keiner Aufklärung, ob das<br />

Pferd gegen das Auto getreten hat,<br />

weil es als Angehöriger einer Minderheit<br />

<strong>im</strong> Straßenverkehr eine Aversion<br />

gegen Blech entwickelt hat, oder weil<br />

es in seiner Einsamkeit sein Herz mit<br />

schönem Klang erfreuen wollte oder<br />

ob es seinen Huf als Warnblinklicht<br />

betätigt hat.<br />

In seinen Ausführungen stellte das<br />

Gericht mit Betrübnis fest, dass die<br />

Gleichberechtigung der Tiere untereinander<br />

in der juristischen Fachliteratur<br />

noch nicht ausreichende Berücksichtigung<br />

gefunden hat.<br />

Das Rindvieh würde offensichtlich bevorzugt.<br />

Ein Brauereipferd sei bislang<br />

überhaupt noch nicht gewürdigt, obwohl<br />

sein schöner Rücken sowie auch<br />

die von ihm gezogene Last einiges<br />

Entzücken verdient hätten. Trotz der<br />

offensichtlichen Bevorzugung der Kuh<br />

kann das Gericht der Beklagten nicht<br />

empfehlen, ihren Fuhrpark auf Kuhbetrieb<br />

umzustellen.<br />

„Tempoüberschreitung wegen heftigem<br />

Stuhlgang“<br />

Ein allzu heftiges menschliches Bedürfnis<br />

rechtfertigt noch keine Tempoüberschreitung.<br />

Notfalls muss der<br />

Autofahrer seine Notdurft am Straßenrand<br />

verrichten.<br />

Nach einem vorinstanzlichen Urteil<br />

hätte der Beschuldigte sogar in die<br />

Hose machen müssen, wenn sich keine<br />

Gelegenheit zum Anhalten geboten<br />

hätte.<br />

Führerschein weg? -<br />

Kostenlos informieren<br />

Führerschein weg – was nun? Zu diesem<br />

Thema und zu allen Fragen rund<br />

um die Medizinisch-Psychologische<br />

Untersuchung MPU bieten die Verkehrspsychologen<br />

von Führerschein-<br />

Scout in Dortmund regelmäßig<br />

kostenlose Informationsveranstaltungen<br />

in der Begutachtungsstelle<br />

Hansastraße 7-11 (Westfalenhaus)<br />

an. Diese finden in jeder ungeraden<br />

Kalenderwoche <strong>im</strong>mer mittwochs um<br />

18 Uhr statt. Die nächsten Termine<br />

sind: 06.06., 20.06., 04.07., 18.<br />

07.<br />

Informationen zum entzogenen Führerschein<br />

gibt es online unter www.<br />

fuehrerschein-scout.de oder telefonisch<br />

unter 0180 1 45 00 45.<br />

Informationen über die Termine<br />

erhalten Interessenten bei Führerschein-Scout<br />

unter 0201 830 1933<br />

oder be<strong>im</strong> zuständigen Straßenverkehrsamt.<br />

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