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KÜS: Sicherheit für Caravan und Wohnmobil<br />

Wichtige Tipps zur Reisesaison - Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten -<br />

Welche Besonderheiten für Caravan und Wohnmobil gelten<br />

Unterwegs in der<br />

näheren Umgebung<br />

oder gerne auch<br />

zu weiter entfernten Zielen,<br />

den längst geplanten<br />

Europatrip endlich in die<br />

Tat umsetzen oder einfach<br />

mal ein Wochenende auf<br />

einem geeigneten Platz in<br />

Wohnortnähe genießen.<br />

Caravan (Wohnanhänger)<br />

und Wohnmobil sind für all<br />

dies ideal, und die Zahlen<br />

sprechen eine klare Sprache:<br />

417.297 Wohnmobile<br />

Foto KÜS-Bundesgeschäftsstelle<br />

und 616.373 Wohnanhänger<br />

waren 2016 in Deutschland zugelassen, Tendenz<br />

steigend. Wohin auch immer die Reise geht - in jedem<br />

Fall ist der technisch einwandfreie Zustand absolute<br />

Voraussetzung. Dabei sind einige Besonderheiten zu<br />

beachten. Die Prüfingenieure der KÜS kennen diese<br />

aus der täglichen Arbeit und zeigen auf, worauf insbesondere<br />

zu achten ist.<br />

Wichtig ist zunächst die Flüssiggasanlage. Sie ist für<br />

den Betrieb der Kücheneinrichtung, welche Caravan<br />

und Wohnmobil gleichermaßen benötigen. Diese<br />

Anlage muss mindestens im Zwei-Jahres-Rhythmus<br />

untersucht werden, die Untersuchung ist durch eine<br />

Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Wenn der<br />

Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden ist, d.<br />

h. die Trennung durch eine Wand nicht gegeben ist,<br />

kann ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage<br />

keine HU-Plakette erteilt werden. Gasflaschen,<br />

Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen<br />

sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die<br />

Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse<br />

der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen)<br />

auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Das ist auch<br />

versicherungsrechtlich relevant: Liegt ein Brandschaden<br />

vor, lassen sich Versicherungen zunächst einmal<br />

die Gasprüfbescheinigung vorlegen. Ein Tipp: Diese<br />

Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung<br />

vorgenommen werden.<br />

Bei Caravans kommen verschiedene Ursachen als<br />

häufige Gefahrenquellen in Frage. Brems- und Lichtanlagen<br />

sind hier ebenso zu nennen wie Korrosion,<br />

defekte Leitungen und die Anhängertechnik. Verschleiß<br />

als Gefahrenquelle kann vor allem Deichsel,<br />

Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffen.<br />

Und ein besonderes Augenmerk gilt, wie bei anderen<br />

Fahrzeugen auch, den Reifen. Beim Caravan ist zu<br />

beachten, dass dieser im Unterschied zum Pkw nur<br />

für wenige Wochen, maximal Monate im Jahr bewegt<br />

wird. 1,6 Millimeter Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber<br />

vor, 3 Millimeter empfehlen ausdrücklich die Prüfingenieure<br />

der KÜS. Eine besondere Regelung gilt für<br />

Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung<br />

der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben.<br />

Ihre Räder dürfen mit<br />

maximal sechs Jahre alten<br />

Reifen gefahren werden.<br />

Nur dann gilt der Ausnahmestatus.<br />

Das Reifenalter<br />

lässt sich an der DOT-<br />

Nummer erkennen.<br />

"Fahrzeuge der Klasse<br />

M (Kraftfahrzeug zur<br />

Personenbeförderung)<br />

mit besonderer Zweckbestimmung":<br />

So sind<br />

Wohnmobile in der Zulassungsverordnung<br />

definiert.<br />

Zur Standardausrüstung<br />

gehören in der Regel ein Tisch, eine Kochgelegenheit<br />

sowie Einrichtungen zur Unterbringung mitgeführter<br />

Gegenstände (z. B. Reisegepäck), Sitzgelegenheiten<br />

sowie Schlafgelegenheiten.<br />

Der Tisch darf leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten<br />

Ausrüstungsgegenstände müssen verbindlich<br />

im Wohnbereich fest angebracht sein. Selbst wenn diese<br />

Ausrüstung nur teilweise fehlt, ist die Erteilung einer<br />

Plakette bei der HU nicht möglich. Wohnmobile unterliegen<br />

bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln,<br />

da Mängel an Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und<br />

Gewicht zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen<br />

führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen<br />

im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten<br />

vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge<br />

mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben nach<br />

zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen<br />

sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden.<br />

Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung erfolgt dann<br />

eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5<br />

Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12<br />

Monate zur Hauptuntersuchung.<br />

Typische Gefahrenquellen sind beim Wohnmobil die<br />

Lichtanlage, Bremsanlage und Abgasanlage. Und<br />

schließlich verdienen auch hier die Reifen eine nähere<br />

Betrachtung: Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-<br />

Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen<br />

(Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen<br />

verhalten sich sehr unterschiedlich. Bereifung am<br />

Wohnmobil muss einheitlich und der Luftdruck beim<br />

C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines<br />

zu niedrigen Reifendrucks kann - oftmals unterschätzt<br />

- ein Reifenplatzer sein. Mängel an Wohnmobilen<br />

wiegen besonders schwer, da sie an so großen Fahrzeugen<br />

zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen<br />

führen können.<br />

Achtet man auf all diese Besonderheiten (vielleicht<br />

sogar mit Hilfe einer Checkliste), heißt es:<br />

Gute Fahrt in den Urlaub, wohin auch immer Caravan<br />

und Wohnmobil einen hinführen.<br />

Quelle: KÜS-Bundesgeschäftsstelle<br />

20<br />

www.spanienaktuell.es - Juli 2017

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