webjuli2017reduced
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
KÜS: Sicherheit für Caravan und Wohnmobil<br />
Wichtige Tipps zur Reisesaison - Was Sie vor Reiseantritt beachten sollten -<br />
Welche Besonderheiten für Caravan und Wohnmobil gelten<br />
Unterwegs in der<br />
näheren Umgebung<br />
oder gerne auch<br />
zu weiter entfernten Zielen,<br />
den längst geplanten<br />
Europatrip endlich in die<br />
Tat umsetzen oder einfach<br />
mal ein Wochenende auf<br />
einem geeigneten Platz in<br />
Wohnortnähe genießen.<br />
Caravan (Wohnanhänger)<br />
und Wohnmobil sind für all<br />
dies ideal, und die Zahlen<br />
sprechen eine klare Sprache:<br />
417.297 Wohnmobile<br />
Foto KÜS-Bundesgeschäftsstelle<br />
und 616.373 Wohnanhänger<br />
waren 2016 in Deutschland zugelassen, Tendenz<br />
steigend. Wohin auch immer die Reise geht - in jedem<br />
Fall ist der technisch einwandfreie Zustand absolute<br />
Voraussetzung. Dabei sind einige Besonderheiten zu<br />
beachten. Die Prüfingenieure der KÜS kennen diese<br />
aus der täglichen Arbeit und zeigen auf, worauf insbesondere<br />
zu achten ist.<br />
Wichtig ist zunächst die Flüssiggasanlage. Sie ist für<br />
den Betrieb der Kücheneinrichtung, welche Caravan<br />
und Wohnmobil gleichermaßen benötigen. Diese<br />
Anlage muss mindestens im Zwei-Jahres-Rhythmus<br />
untersucht werden, die Untersuchung ist durch eine<br />
Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Wenn der<br />
Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden ist, d.<br />
h. die Trennung durch eine Wand nicht gegeben ist,<br />
kann ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage<br />
keine HU-Plakette erteilt werden. Gasflaschen,<br />
Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen<br />
sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die<br />
Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse<br />
der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen)<br />
auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Das ist auch<br />
versicherungsrechtlich relevant: Liegt ein Brandschaden<br />
vor, lassen sich Versicherungen zunächst einmal<br />
die Gasprüfbescheinigung vorlegen. Ein Tipp: Diese<br />
Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung<br />
vorgenommen werden.<br />
Bei Caravans kommen verschiedene Ursachen als<br />
häufige Gefahrenquellen in Frage. Brems- und Lichtanlagen<br />
sind hier ebenso zu nennen wie Korrosion,<br />
defekte Leitungen und die Anhängertechnik. Verschleiß<br />
als Gefahrenquelle kann vor allem Deichsel,<br />
Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffen.<br />
Und ein besonderes Augenmerk gilt, wie bei anderen<br />
Fahrzeugen auch, den Reifen. Beim Caravan ist zu<br />
beachten, dass dieser im Unterschied zum Pkw nur<br />
für wenige Wochen, maximal Monate im Jahr bewegt<br />
wird. 1,6 Millimeter Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber<br />
vor, 3 Millimeter empfehlen ausdrücklich die Prüfingenieure<br />
der KÜS. Eine besondere Regelung gilt für<br />
Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung<br />
der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben.<br />
Ihre Räder dürfen mit<br />
maximal sechs Jahre alten<br />
Reifen gefahren werden.<br />
Nur dann gilt der Ausnahmestatus.<br />
Das Reifenalter<br />
lässt sich an der DOT-<br />
Nummer erkennen.<br />
"Fahrzeuge der Klasse<br />
M (Kraftfahrzeug zur<br />
Personenbeförderung)<br />
mit besonderer Zweckbestimmung":<br />
So sind<br />
Wohnmobile in der Zulassungsverordnung<br />
definiert.<br />
Zur Standardausrüstung<br />
gehören in der Regel ein Tisch, eine Kochgelegenheit<br />
sowie Einrichtungen zur Unterbringung mitgeführter<br />
Gegenstände (z. B. Reisegepäck), Sitzgelegenheiten<br />
sowie Schlafgelegenheiten.<br />
Der Tisch darf leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten<br />
Ausrüstungsgegenstände müssen verbindlich<br />
im Wohnbereich fest angebracht sein. Selbst wenn diese<br />
Ausrüstung nur teilweise fehlt, ist die Erteilung einer<br />
Plakette bei der HU nicht möglich. Wohnmobile unterliegen<br />
bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln,<br />
da Mängel an Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und<br />
Gewicht zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen<br />
führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen<br />
im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten<br />
vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge<br />
mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben nach<br />
zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen<br />
sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden.<br />
Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung erfolgt dann<br />
eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5<br />
Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12<br />
Monate zur Hauptuntersuchung.<br />
Typische Gefahrenquellen sind beim Wohnmobil die<br />
Lichtanlage, Bremsanlage und Abgasanlage. Und<br />
schließlich verdienen auch hier die Reifen eine nähere<br />
Betrachtung: Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-<br />
Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen<br />
(Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen<br />
verhalten sich sehr unterschiedlich. Bereifung am<br />
Wohnmobil muss einheitlich und der Luftdruck beim<br />
C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines<br />
zu niedrigen Reifendrucks kann - oftmals unterschätzt<br />
- ein Reifenplatzer sein. Mängel an Wohnmobilen<br />
wiegen besonders schwer, da sie an so großen Fahrzeugen<br />
zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen<br />
führen können.<br />
Achtet man auf all diese Besonderheiten (vielleicht<br />
sogar mit Hilfe einer Checkliste), heißt es:<br />
Gute Fahrt in den Urlaub, wohin auch immer Caravan<br />
und Wohnmobil einen hinführen.<br />
Quelle: KÜS-Bundesgeschäftsstelle<br />
20<br />
www.spanienaktuell.es - Juli 2017