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PT-Magazin_04_2017

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Wirtschaft<br />

<strong>PT</strong>-MAGAZIN 4/<strong>2017</strong><br />

© zolnierek - stock.adobe.com<br />

34<br />

Kein Ärger<br />

mit dem Strafgesetz<br />

Angemessene Policen schützen<br />

Management und Unternehmen<br />

vor existenzbedrohenden Folgen<br />

Immer schneller geraten Führungskräfte<br />

mit dem Gesetz in Konflikt. Straf-<br />

Rechtsschutz-Versicherungen schützen<br />

das Management und das Unternehmen<br />

vor existenzbedrohenden Folgen. Welche<br />

Punkte bei der Auswahl von Policen zu<br />

beachten sind, weiß Finanz- und Versicherungsexpertin<br />

Mirja Link-Lundehn.<br />

Führungskräfte agieren im Paragrafendschungel.<br />

Sie müssen ständig neue<br />

Gesetze, Rechtsvorschriften, Verordnungen<br />

sowie Richtlinien der EU und Bundesländer<br />

beachten. Leicht kommt es zu<br />

Pflichtverletzungen mit weitreichenden,<br />

nicht selten strafrechtlichen Folgen.<br />

Die Staatsanwaltschaft geht Verstößen<br />

immer rigoroser nach und leitet<br />

schnell ein Ermittlungsverfahren ein.<br />

Oft reicht schon die anonyme Anzeige<br />

eines verärgerten Kunden, Lieferanten<br />

oder ehemaligen Mitarbeiters. Nie war<br />

das Risiko für Geschäftsführer und leitende<br />

Angestellte größer, strafrechtlich<br />

belangt zu werden. Das Gleiche gilt für<br />

Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte.<br />

Mit einem Bein im Gefängnis<br />

Die Liste möglicher Verfehlungen<br />

ist lang. Sie reichen von kleinen Ordnungswidrigkeiten<br />

bis hin zu schweren<br />

Straftaten. Die Vorwürfe können auf<br />

Sicherheitsmängel, Umweltverstöße,<br />

Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung,<br />

Untreue oder Betrug lauten. Rechtliche<br />

Konsequenzen drohen schon bei<br />

unbewusster Fahrlässigkeit. Delegieren<br />

schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.<br />

Manager haften nicht nur für<br />

eigene Versäumnisse, sondern auch für<br />

das Fehlverhalten der Führungskollegen<br />

und Mitarbeiter.<br />

Auch Bußgelder sollte man nicht<br />

auf die leichte Schulter nehmen, sondern<br />

möglichst abwehren. Schließlich<br />

wird jede rechtskräftige Geldbuße über<br />

200 Euro im Gewerbezentralregister<br />

eingetragen. Hier holen Behörden und<br />

öffentliche Auftraggeber Auskünfte ein<br />

und machen sie zur Grundlage ihrer Entscheidung.<br />

Die Gefahr: Wichtige Erlaub-<br />

nisse, Genehmigungen, Konzessionen<br />

oder Bewilligungen stehen auf der Kippe<br />

oder werden abgelehnt.<br />

Private Versicherungen meist<br />

untauglich<br />

Gerade mittelständische Unternehmen<br />

sind nur unzureichend gegen Strafrisiken<br />

gewappnet. Kommt es zu einem<br />

Ermittlungsverfahren, drohen existenzgefährdende<br />

Auswirkungen für das<br />

Management und das gesamte Unternehmen.<br />

Private Rechtsschutzversicherungen<br />

der Manager schützen meistens<br />

nicht. Viele Policen schließen strafrechtliche<br />

Verfehlungen als Organvertreter<br />

grundsätzlich aus. Einen zuverlässigen<br />

Rundum-Schutz für Führungskräfte bieten<br />

nur berufliche Straf-Rechtsschutz-<br />

Versicherungen. Im Idealfall schließt<br />

das Unternehmen eine Firmenpolice ab.<br />

Alternativ kommen auch individuelle<br />

Manager-Policen in Betracht.<br />

Absicherung nach Maß<br />

Bei der Auswahl von Policen ist Detailarbeit<br />

gefragt. Vermeintlich kleine<br />

Einschränkungen im Leistungsumfang<br />

können große Auswirkungen haben. Folgende<br />

Punkte sollten sich im Kleingedruckten<br />

wiederfinden:

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