15.09.2017 Aufrufe

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Immobilien<br />

➤ Daher können sich auch ein Mietgesuch und die passende<br />

Antwort per Mail lohnen, um keine Anrufe zu verpassen.<br />

Die optimale Vorbereitung für den Besichtigungstermin<br />

Hat der Mietinteressent erst einmal eine Einladung zu einem<br />

Besichtigungstermin erhalten, ist bereits die erste Hürde geschafft,<br />

aber noch lange nichts gemeistert. Jetzt heißt es, sich<br />

entsprechend vorzubereiten. Prof. Dr. Kippes: „Klassischerweise<br />

sind hier drei Dinge von großer Relevanz: eine Selbstauskunft,<br />

eine kurze Bestätigung des derzeitigen Vermieters und<br />

letztendlich die letzten Gehaltsauszüge. Hierzu bestehen rechtlich<br />

gesehen keinerlei Vorgaben, allerdings werden die meisten<br />

Vermieter Wert auf diese Informationen legen.“<br />

„In der Regel wird von Maklern der Nachweis über das bestehende<br />

Arbeitsverhältnis, die letzten drei Gehaltsabrechnungen,<br />

eine Kopie des Personalausweises und die Mieterselbstauskunft<br />

angefordert. Die Schufa-Abfrage wird bei einem professionellen<br />

Makler von diesem direkt durchgeführt, hierfür muss die<br />

Zustimmung des Mietinteressenten vorliegen. Sofern die Vermietung<br />

durch den Vermieter selbst durchgeführt wird, sollte<br />

eine Selbstauskunft der Schufa beigefügt werden. Dies ist für<br />

Vermieter ein wichtiger Hinweis über die Zuverlässigkeit und<br />

Zahlungsfähigkeit der zukünftigen Mieter. Um bei einem Makler<br />

oder Vermieter zu punkten, sollte der Bewerber diese Unterlagen<br />

bereits in Kopie zum Termin mitbringen“ erläutert<br />

Claudia Klapproth, Immobilienfachwirtin (IHK).<br />

Sowohl Vermieter als auch Makler sind interessiert, etwas über<br />

den Mieter zu erfahren. Dies beginnt bei den wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen über bestehende Arbeitsverhältnisse bis hin zur<br />

Gehaltsabrechnung. Doch nicht jede Neugier des Vermieters<br />

ist berechtigt. „Ein Vermieter hat einen Anspruch darauf, alles<br />

über einen neuen Mieter zu erfahren, wenn er dazu ein berechtigtes<br />

Interesse hat. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein<br />

Interessent all das mitteilen bzw. auf Befragen angeben muss,<br />

was das Mietverhältnis betreffen kann. Beispiel hierfür wären<br />

Aussagen zu seiner wirtschaftlichen Bonität. Schließlich muss<br />

der Vermieter sicher sein können, dass der neue Mieter in der<br />

Lage ist, die Miete zu bezahlen.“ erklärt Claudia Klapproth, die<br />

schon fast 20 Jahre in Stuttgart als Maklerin tätig ist und deshalb<br />

mit den Gepflogenheiten bestens vertraut ist.<br />

Für Mietinteressenten ist es aber auch wichtig, Aussagen über<br />

die aktuelle Wohnsituation sowie zum Umzugsgrund ➤<br />

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Vermieter und Makler verlangen Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

der Mieter, d.h. über die Arbeitsverhältnisse und die Einkommenshöhen.<br />

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Foto: SolisImages - fotolia.com<br />

Deutsche Immobilien Württemberg | Ansprechpartner Michael Ziegler<br />

Friedrichstraße 37 | 70<strong>17</strong>4 Stuttgart | Tel. 0711 66831-0 | www.di-deutscheimmobilien.de

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