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Immobilien<br />
➤ Daher können sich auch ein Mietgesuch und die passende<br />
Antwort per Mail lohnen, um keine Anrufe zu verpassen.<br />
Die optimale Vorbereitung für den Besichtigungstermin<br />
Hat der Mietinteressent erst einmal eine Einladung zu einem<br />
Besichtigungstermin erhalten, ist bereits die erste Hürde geschafft,<br />
aber noch lange nichts gemeistert. Jetzt heißt es, sich<br />
entsprechend vorzubereiten. Prof. Dr. Kippes: „Klassischerweise<br />
sind hier drei Dinge von großer Relevanz: eine Selbstauskunft,<br />
eine kurze Bestätigung des derzeitigen Vermieters und<br />
letztendlich die letzten Gehaltsauszüge. Hierzu bestehen rechtlich<br />
gesehen keinerlei Vorgaben, allerdings werden die meisten<br />
Vermieter Wert auf diese Informationen legen.“<br />
„In der Regel wird von Maklern der Nachweis über das bestehende<br />
Arbeitsverhältnis, die letzten drei Gehaltsabrechnungen,<br />
eine Kopie des Personalausweises und die Mieterselbstauskunft<br />
angefordert. Die Schufa-Abfrage wird bei einem professionellen<br />
Makler von diesem direkt durchgeführt, hierfür muss die<br />
Zustimmung des Mietinteressenten vorliegen. Sofern die Vermietung<br />
durch den Vermieter selbst durchgeführt wird, sollte<br />
eine Selbstauskunft der Schufa beigefügt werden. Dies ist für<br />
Vermieter ein wichtiger Hinweis über die Zuverlässigkeit und<br />
Zahlungsfähigkeit der zukünftigen Mieter. Um bei einem Makler<br />
oder Vermieter zu punkten, sollte der Bewerber diese Unterlagen<br />
bereits in Kopie zum Termin mitbringen“ erläutert<br />
Claudia Klapproth, Immobilienfachwirtin (IHK).<br />
Sowohl Vermieter als auch Makler sind interessiert, etwas über<br />
den Mieter zu erfahren. Dies beginnt bei den wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen über bestehende Arbeitsverhältnisse bis hin zur<br />
Gehaltsabrechnung. Doch nicht jede Neugier des Vermieters<br />
ist berechtigt. „Ein Vermieter hat einen Anspruch darauf, alles<br />
über einen neuen Mieter zu erfahren, wenn er dazu ein berechtigtes<br />
Interesse hat. Grundsätzlich kann man sagen, dass ein<br />
Interessent all das mitteilen bzw. auf Befragen angeben muss,<br />
was das Mietverhältnis betreffen kann. Beispiel hierfür wären<br />
Aussagen zu seiner wirtschaftlichen Bonität. Schließlich muss<br />
der Vermieter sicher sein können, dass der neue Mieter in der<br />
Lage ist, die Miete zu bezahlen.“ erklärt Claudia Klapproth, die<br />
schon fast 20 Jahre in Stuttgart als Maklerin tätig ist und deshalb<br />
mit den Gepflogenheiten bestens vertraut ist.<br />
Für Mietinteressenten ist es aber auch wichtig, Aussagen über<br />
die aktuelle Wohnsituation sowie zum Umzugsgrund ➤<br />
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Vermieter und Makler verlangen Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
der Mieter, d.h. über die Arbeitsverhältnisse und die Einkommenshöhen.<br />
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Foto: SolisImages - fotolia.com<br />
Deutsche Immobilien Württemberg | Ansprechpartner Michael Ziegler<br />
Friedrichstraße 37 | 70<strong>17</strong>4 Stuttgart | Tel. 0711 66831-0 | www.di-deutscheimmobilien.de