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Sanierung & Energie<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
MAGAZIN<br />
➤ errichten möchten. Immer wieder wird durch Experten<br />
festgestellt, dass es auf dem Grundstück zu unterschiedlichen<br />
Setzungsverhalten kommt. Müssen diesbezüglich die Erdmassen<br />
ausgehoben bzw. abgetragen werden, kann es leicht zu<br />
sechsstelligen Zusatzkosten kommen. Neben dem Setzungsverhalten<br />
ist ebenso die Tragfähigkeit des Bodens zu prüfen.<br />
Für die Frage, ob ein Keller bzw. ein Hausfundament überhaupt<br />
geplant und ausgeführt werden kann, spielt die Wassersituation,<br />
die in der Baugrube entstehen kann, eine entscheidende Rolle.<br />
Nicht in allen Fällen kann ein Mauerwerkskeller gebaut werden,<br />
hier hilft dann nur noch ein wasserdichter Stahlbetonkeller weiter.<br />
Dringt erst einmal Wasser in das Gebäude ein,<br />
ist es längst zu spät. Denn die nachträgliche<br />
Abdichtung ist sehr aufwendig und kostspielig.<br />
men. An diesen Proben kann der Bodengutachter bestimmen,<br />
welche Bodenarten in welcher Schichtenfolge und Beschaffenheit<br />
vorkommen und wo der momentane Grundwasserspiegel<br />
liegt. Die Anzahl und Tiefe ist abhängig von Gebäudeart<br />
und Größe sowie von der Bodenbeschaffenheit.“<br />
Was bedeutet: Mit Hilfe eines Kernbohrers werden Löcher in<br />
die Erde gebohrt, und zwar an Stellen, an denen später einmal<br />
die Hausecken erstellt werden. Aus diesen Bodenproben werden<br />
die verschiedenen Erdschichten entnommen. Diese geben<br />
nicht nur Rückschlüsse auf die Wasserverhältnisse im<br />
Erdreich, sondern auch von der Tragfähigkeit des Bodens.“<br />
Auf die Frage „Wie geht das mit der Bodenwanne vonstatten,<br />
die dazu dienen soll, das Grundwasser vom Haus abzuhalten?“<br />
antwortet der Fachexperte Udo Schumacher-Ritz: „Es<br />
gibt zwei Arten, ein im Wasser stehendes Untergeschoss bzw.<br />
einen Keller als Wanne auszubilden und damit gegen drückendes<br />
Wasser abzudichten. Bei der so genannten schwarzen<br />
Wanne wird die Abdichtung in Form von Bahnen oder Dickbeschichtung<br />
von außen aufgebracht. Die weiße Wanne besteht<br />
hingegen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand.<br />
Es sind auch Mischformen möglich. Die Bodenplatte<br />
wird in der Regel immer aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand<br />
hergestellt.“<br />
Auch wenn das geplante Haus nicht mit Grundwasser in Berührung<br />
kommen sollte, stellt sich die Frage, ob sich im Baugrund<br />
zeitweise Sickerwasser aufstauen kann. Auch das aufstauende<br />
Sickerwasser führt zu einer nicht unerheblichen<br />
Belastung der Abdichtung und kann schon während der Bauphase<br />
zum Volllaufen der Baugrube führen. Dafür müssen<br />
dann auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Unter<br />
Umständen muss auch hier mit Stahlbeton eine wasserdichte<br />
Wanne ausgebildet werden.<br />
„Wasser, insbesondere drückendes Wasser, findet jede<br />
kleinste Fehlstelle und kann in das Bauwerk eindringen.“<br />
Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte ein geologisches Gutachten<br />
über die Beschaffenheit des Bodens eingeholt werden.<br />
Udo Schumacher-Ritz auf die Frage „Welche Probleme bereitet<br />
sog. "drückendes Wasser"? Welche Maßnahmen müssen<br />
hier ergriffen werden, damit die Bodenplatte nicht aufschwimmt?“<br />
Antwort des Fachexperten: „Wasser, insbesondere<br />
drückendes Wasser, findet jede kleinste Fehlstelle und kann<br />
dort in das Bauwerk eindringen. Das im Wasser stehende Kellergeschoss<br />
muss deshalb dicht wie eine Wanne sein und gegen<br />
Auftrieb gesichert werden. Alle Maßnahmen bedürfen<br />
einer Fachplanung. Bei der Planung muss von Vorneherein<br />
festgelegt werden, mit welchen Maßnahmen sichergestellt<br />
wird, dass keine Fehlstellen in der Abdichtung bzw. Wanne<br />
entstehen. Zum Bsp. müssen Bauteildurchdringungen, Kellerlichtschächte<br />
u. ä. druckwasserdicht ausgeführt werden. Dafür<br />
gibt es ganz bestimmte Materialien, Produkte und abgestimmte<br />
Detaillösungen.“<br />
Was den Bau zusätzlich verteuern kann, ist das Vergessen der<br />
Öffnungen in den Kelleraußenwänden, denn auch hier muss<br />
darauf geachtet werden, dass diese wasserdicht ausgebildet<br />
sind. Für diesen Fall bringt es wenig, wenn der Keller absolute<br />
Dichtigkeit aufweist, das Wasser aber über die vergessenen<br />
Wandöffnungen einsteigt. Deshalb ist es wichtig, dass ein Keller<br />
immer bis zur Oberkante der Kellerdecke wasserdicht angefertigt<br />
wird. Dies gilt gleichfalls für alle Lichtschächte, denn auch<br />
diese müssen nicht nur druckwasserdicht sein, sondern auch<br />
wasserdicht an den Kelleraußenwänden montiert werden. Deshalb<br />
ist es wichtig, vor jedem Kauf eines Baugrundstücks ein<br />
Baugrund-Gutachten (sog. Geologisches Gutachten) erstellen<br />
zu lassen, aus dem die Beschaffenheit des Bodens hervorgeht.<br />
Lockerer Lehm und Torfeinschlüsse im Boden sorgen zum<br />
Beispiel dafür, dass eine gute Tragfähigkeit des Baugrundes<br />
nicht mehr gegeben ist. Die Immobilie neigt sich zur Seite,<br />
Wände und Böden bekommen Risse. Um weiteren unvorhergesehenen<br />
Kosten zu entgehen, sollte auch ein Blick in den<br />
Bebauungsplan geworfen werden. Wichtig ist ebenso der aktuelle<br />
Status über die Baugrundstück-Erschließung.<br />
Was passiert bei einer Baugrund-Untersuchung?<br />
Wie genau eine Baugrund-Untersuchung erfolgt und welche<br />
Ergebnisse erzielt werden, erklärt Udo Schumacher-Ritz:<br />
„Zur Untersuchung des Baugrundes werden in der Regel<br />
mehrere Bodenproben mittels Rammbohrungen entnom-<br />
Das Bodengutachten ist die Grundlage für<br />
den Statiker und Architekten<br />
Marcel Quent, VQC Vorstandsmitglied und Sachverständiger:<br />
„Um sicher zu gehen, dass Grundwasser die spätere Immobilie<br />
nicht zerstört, muss der Bodengutachter in seinem Gutachten<br />
eine Aussage dazu treffen, welche Maßnahmen zur Abdichtung<br />
entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten notwendig<br />
sind und in welcher Güte diese ausgeführt werden müssen. Das<br />
ist die Planungsgrundlage für den Statiker und Architekten.“<br />
Ist zum Beispiel auf Grund der Bodenproben die Standfestigkeit<br />
eines Hauses nicht gegeben, muss nicht sofort nach einem neuen<br />
Grundstück Ausschau gehalten werden. Vielmehr erarbeitet der<br />
Gutachter entsprechende Empfehlungen wie zum Beispiel den<br />
Austausch oder die Verdichtung der gesamten Bodenfläche oder<br />
eine neue Standfestigkeit durch Pfähle im Boden. Weiter muss<br />
geprüft werden, wie sich das Wasser in der Tiefe des Baugrundstücks<br />
verhält. Staut sich zum Beispiel Sickerwasser oder ist der<br />
Grundwasserspiegel entsprechend hoch, dann spricht man von<br />
drückendem Wasser. Dieser Druck auf die Abdichtung des Gebäudes<br />
kann so hoch sein, dass diese nachgibt und Grundwasser<br />
in die Keller und in die Wände gelangt.<br />
Eine andere Möglichkeit bietet die so genannte „weiße Wanne“<br />
– eine besondere Betonmischung, die wasserundurchlässig<br />
ist. Kosten: rund 5.000 Euro mehr als ein Standardkeller.<br />
Bei hohem Grundwasserstand muss auch diese ein bestimmtes<br />
Gewicht haben, damit sie nicht aufschwimmt.<br />
Eine Bodenplatte wird heutzutage in der Regel immer aus<br />
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand hergestellt.<br />
Dass sich diese Kosten lohnen, zeigen immer wieder Bilder von<br />
Häusern, die von dubiosen Bauträgern gebaut wurden und hinterher<br />
allesamt im Schimmel verfallen. Daher sollten künftige<br />
Baugrundkäufer Spezialfirmen beauftragen, die für solche Bodenproben<br />
ca. 500 bis 1.000 Euro verlangen. Teurer wird die<br />
Sache allerdings, wenn für die Kreditgewährung durch die<br />
Bank dieser ein Gutachten mit detaillierten Angaben für Baumaßnahmen<br />
vorgelegt werden muss. Je nach Aufwand muss<br />
hier mit Kosten gerechnet werden, die zwischen 2.000 und<br />
2.500 Euro liegen. Dennoch: Im Verhältnis zu den Kosten einer<br />
späteren Mängelbeseitigung ist dieses Geld gut angelegt. <br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
HIERZU NOCH EIN URTEIL:<br />
FEUCHTER KELLER – HAUSVERKÄUFER<br />
WUSSTE VON NICHTS<br />
In einem vom Bundesgerichtshof zu verhandelnden<br />
Fall hatte der Käufer einer Wohnung bereits vor dem<br />
Kauf festgestellt, dass im zugehörigen Keller Feuchtigkeitsflecken<br />
vorhanden waren. Er hatte sich beim Verkäufer<br />
erkundigt, der über die Herkunft der Flecken<br />
jedoch nur Mutmaßungen anstellte. Nach dem Kauf<br />
stellte sich jedoch heraus, dass die Wasserflecken von<br />
einer schadhaften Wandabdichtung herrührten. Die<br />
Kosten der Sanierung, über 130.000 Euro, wollte der<br />
Käufer vom Verkäufer der Immobilie zurück haben.<br />
Man zog vor Gericht. Im Kaufvertrag war ein Haftungsausschluss<br />
vorgesehen, der juristisch auch wirksam war.<br />
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Verkäufer keinen<br />
Mangel verschwiegen, sondern schlicht keine<br />
Kenntnis davon gehabt und daher auch selbst keine Untersuchungen<br />
veranlasst. Deshalb - so die Richter -<br />
muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel dem Verkäufer<br />
doch bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen<br />
hatte. Da er dies nicht konnte, blieb er allein auf<br />
dem Schaden sitzen. Aktenzeichen V ZR 18/11.<br />
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Fotos: schulzfoto - fotolia.com, Michael Schütze - fotolia.com<br />
Foto: dima_pics - fotolia.com<br />
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