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Sanierung & Energie<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

MAGAZIN<br />

➤ errichten möchten. Immer wieder wird durch Experten<br />

festgestellt, dass es auf dem Grundstück zu unterschiedlichen<br />

Setzungsverhalten kommt. Müssen diesbezüglich die Erdmassen<br />

ausgehoben bzw. abgetragen werden, kann es leicht zu<br />

sechsstelligen Zusatzkosten kommen. Neben dem Setzungsverhalten<br />

ist ebenso die Tragfähigkeit des Bodens zu prüfen.<br />

Für die Frage, ob ein Keller bzw. ein Hausfundament überhaupt<br />

geplant und ausgeführt werden kann, spielt die Wassersituation,<br />

die in der Baugrube entstehen kann, eine entscheidende Rolle.<br />

Nicht in allen Fällen kann ein Mauerwerkskeller gebaut werden,<br />

hier hilft dann nur noch ein wasserdichter Stahlbetonkeller weiter.<br />

Dringt erst einmal Wasser in das Gebäude ein,<br />

ist es längst zu spät. Denn die nachträgliche<br />

Abdichtung ist sehr aufwendig und kostspielig.<br />

men. An diesen Proben kann der Bodengutachter bestimmen,<br />

welche Bodenarten in welcher Schichtenfolge und Beschaffenheit<br />

vorkommen und wo der momentane Grundwasserspiegel<br />

liegt. Die Anzahl und Tiefe ist abhängig von Gebäudeart<br />

und Größe sowie von der Bodenbeschaffenheit.“<br />

Was bedeutet: Mit Hilfe eines Kernbohrers werden Löcher in<br />

die Erde gebohrt, und zwar an Stellen, an denen später einmal<br />

die Hausecken erstellt werden. Aus diesen Bodenproben werden<br />

die verschiedenen Erdschichten entnommen. Diese geben<br />

nicht nur Rückschlüsse auf die Wasserverhältnisse im<br />

Erdreich, sondern auch von der Tragfähigkeit des Bodens.“<br />

Auf die Frage „Wie geht das mit der Bodenwanne vonstatten,<br />

die dazu dienen soll, das Grundwasser vom Haus abzuhalten?“<br />

antwortet der Fachexperte Udo Schumacher-Ritz: „Es<br />

gibt zwei Arten, ein im Wasser stehendes Untergeschoss bzw.<br />

einen Keller als Wanne auszubilden und damit gegen drückendes<br />

Wasser abzudichten. Bei der so genannten schwarzen<br />

Wanne wird die Abdichtung in Form von Bahnen oder Dickbeschichtung<br />

von außen aufgebracht. Die weiße Wanne besteht<br />

hingegen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand.<br />

Es sind auch Mischformen möglich. Die Bodenplatte<br />

wird in der Regel immer aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand<br />

hergestellt.“<br />

Auch wenn das geplante Haus nicht mit Grundwasser in Berührung<br />

kommen sollte, stellt sich die Frage, ob sich im Baugrund<br />

zeitweise Sickerwasser aufstauen kann. Auch das aufstauende<br />

Sickerwasser führt zu einer nicht unerheblichen<br />

Belastung der Abdichtung und kann schon während der Bauphase<br />

zum Volllaufen der Baugrube führen. Dafür müssen<br />

dann auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Unter<br />

Umständen muss auch hier mit Stahlbeton eine wasserdichte<br />

Wanne ausgebildet werden.<br />

„Wasser, insbesondere drückendes Wasser, findet jede<br />

kleinste Fehlstelle und kann in das Bauwerk eindringen.“<br />

Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte ein geologisches Gutachten<br />

über die Beschaffenheit des Bodens eingeholt werden.<br />

Udo Schumacher-Ritz auf die Frage „Welche Probleme bereitet<br />

sog. "drückendes Wasser"? Welche Maßnahmen müssen<br />

hier ergriffen werden, damit die Bodenplatte nicht aufschwimmt?“<br />

Antwort des Fachexperten: „Wasser, insbesondere<br />

drückendes Wasser, findet jede kleinste Fehlstelle und kann<br />

dort in das Bauwerk eindringen. Das im Wasser stehende Kellergeschoss<br />

muss deshalb dicht wie eine Wanne sein und gegen<br />

Auftrieb gesichert werden. Alle Maßnahmen bedürfen<br />

einer Fachplanung. Bei der Planung muss von Vorneherein<br />

festgelegt werden, mit welchen Maßnahmen sichergestellt<br />

wird, dass keine Fehlstellen in der Abdichtung bzw. Wanne<br />

entstehen. Zum Bsp. müssen Bauteildurchdringungen, Kellerlichtschächte<br />

u. ä. druckwasserdicht ausgeführt werden. Dafür<br />

gibt es ganz bestimmte Materialien, Produkte und abgestimmte<br />

Detaillösungen.“<br />

Was den Bau zusätzlich verteuern kann, ist das Vergessen der<br />

Öffnungen in den Kelleraußenwänden, denn auch hier muss<br />

darauf geachtet werden, dass diese wasserdicht ausgebildet<br />

sind. Für diesen Fall bringt es wenig, wenn der Keller absolute<br />

Dichtigkeit aufweist, das Wasser aber über die vergessenen<br />

Wandöffnungen einsteigt. Deshalb ist es wichtig, dass ein Keller<br />

immer bis zur Oberkante der Kellerdecke wasserdicht angefertigt<br />

wird. Dies gilt gleichfalls für alle Lichtschächte, denn auch<br />

diese müssen nicht nur druckwasserdicht sein, sondern auch<br />

wasserdicht an den Kelleraußenwänden montiert werden. Deshalb<br />

ist es wichtig, vor jedem Kauf eines Baugrundstücks ein<br />

Baugrund-Gutachten (sog. Geologisches Gutachten) erstellen<br />

zu lassen, aus dem die Beschaffenheit des Bodens hervorgeht.<br />

Lockerer Lehm und Torfeinschlüsse im Boden sorgen zum<br />

Beispiel dafür, dass eine gute Tragfähigkeit des Baugrundes<br />

nicht mehr gegeben ist. Die Immobilie neigt sich zur Seite,<br />

Wände und Böden bekommen Risse. Um weiteren unvorhergesehenen<br />

Kosten zu entgehen, sollte auch ein Blick in den<br />

Bebauungsplan geworfen werden. Wichtig ist ebenso der aktuelle<br />

Status über die Baugrundstück-Erschließung.<br />

Was passiert bei einer Baugrund-Untersuchung?<br />

Wie genau eine Baugrund-Untersuchung erfolgt und welche<br />

Ergebnisse erzielt werden, erklärt Udo Schumacher-Ritz:<br />

„Zur Untersuchung des Baugrundes werden in der Regel<br />

mehrere Bodenproben mittels Rammbohrungen entnom-<br />

Das Bodengutachten ist die Grundlage für<br />

den Statiker und Architekten<br />

Marcel Quent, VQC Vorstandsmitglied und Sachverständiger:<br />

„Um sicher zu gehen, dass Grundwasser die spätere Immobilie<br />

nicht zerstört, muss der Bodengutachter in seinem Gutachten<br />

eine Aussage dazu treffen, welche Maßnahmen zur Abdichtung<br />

entsprechend den vorgefundenen Gegebenheiten notwendig<br />

sind und in welcher Güte diese ausgeführt werden müssen. Das<br />

ist die Planungsgrundlage für den Statiker und Architekten.“<br />

Ist zum Beispiel auf Grund der Bodenproben die Standfestigkeit<br />

eines Hauses nicht gegeben, muss nicht sofort nach einem neuen<br />

Grundstück Ausschau gehalten werden. Vielmehr erarbeitet der<br />

Gutachter entsprechende Empfehlungen wie zum Beispiel den<br />

Austausch oder die Verdichtung der gesamten Bodenfläche oder<br />

eine neue Standfestigkeit durch Pfähle im Boden. Weiter muss<br />

geprüft werden, wie sich das Wasser in der Tiefe des Baugrundstücks<br />

verhält. Staut sich zum Beispiel Sickerwasser oder ist der<br />

Grundwasserspiegel entsprechend hoch, dann spricht man von<br />

drückendem Wasser. Dieser Druck auf die Abdichtung des Gebäudes<br />

kann so hoch sein, dass diese nachgibt und Grundwasser<br />

in die Keller und in die Wände gelangt.<br />

Eine andere Möglichkeit bietet die so genannte „weiße Wanne“<br />

– eine besondere Betonmischung, die wasserundurchlässig<br />

ist. Kosten: rund 5.000 Euro mehr als ein Standardkeller.<br />

Bei hohem Grundwasserstand muss auch diese ein bestimmtes<br />

Gewicht haben, damit sie nicht aufschwimmt.<br />

Eine Bodenplatte wird heutzutage in der Regel immer aus<br />

Beton mit hohem Wassereindringwiderstand hergestellt.<br />

Dass sich diese Kosten lohnen, zeigen immer wieder Bilder von<br />

Häusern, die von dubiosen Bauträgern gebaut wurden und hinterher<br />

allesamt im Schimmel verfallen. Daher sollten künftige<br />

Baugrundkäufer Spezialfirmen beauftragen, die für solche Bodenproben<br />

ca. 500 bis 1.000 Euro verlangen. Teurer wird die<br />

Sache allerdings, wenn für die Kreditgewährung durch die<br />

Bank dieser ein Gutachten mit detaillierten Angaben für Baumaßnahmen<br />

vorgelegt werden muss. Je nach Aufwand muss<br />

hier mit Kosten gerechnet werden, die zwischen 2.000 und<br />

2.500 Euro liegen. Dennoch: Im Verhältnis zu den Kosten einer<br />

späteren Mängelbeseitigung ist dieses Geld gut angelegt. <br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

HIERZU NOCH EIN URTEIL:<br />

FEUCHTER KELLER – HAUSVERKÄUFER<br />

WUSSTE VON NICHTS<br />

In einem vom Bundesgerichtshof zu verhandelnden<br />

Fall hatte der Käufer einer Wohnung bereits vor dem<br />

Kauf festgestellt, dass im zugehörigen Keller Feuchtigkeitsflecken<br />

vorhanden waren. Er hatte sich beim Verkäufer<br />

erkundigt, der über die Herkunft der Flecken<br />

jedoch nur Mutmaßungen anstellte. Nach dem Kauf<br />

stellte sich jedoch heraus, dass die Wasserflecken von<br />

einer schadhaften Wandabdichtung herrührten. Die<br />

Kosten der Sanierung, über 130.000 Euro, wollte der<br />

Käufer vom Verkäufer der Immobilie zurück haben.<br />

Man zog vor Gericht. Im Kaufvertrag war ein Haftungsausschluss<br />

vorgesehen, der juristisch auch wirksam war.<br />

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Verkäufer keinen<br />

Mangel verschwiegen, sondern schlicht keine<br />

Kenntnis davon gehabt und daher auch selbst keine Untersuchungen<br />

veranlasst. Deshalb - so die Richter -<br />

muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel dem Verkäufer<br />

doch bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen<br />

hatte. Da er dies nicht konnte, blieb er allein auf<br />

dem Schaden sitzen. Aktenzeichen V ZR 18/11.<br />

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Fotos: schulzfoto - fotolia.com, Michael Schütze - fotolia.com<br />

Foto: dima_pics - fotolia.com<br />

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