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Top50 Landeck 2017

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top 50 LANDECK | interview<br />

„Mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz<br />

wird Rechtssicherheit<br />

und eine bindende<br />

Wirkung für alle Behörden<br />

hergestellt.“<br />

begonnen, nicht mehr nur zwischen<br />

echten Werk- und echten Dienstverträgen<br />

zu unterscheiden, sondern<br />

die Kategorie dienstnehmerähnlicher<br />

Werkvertrag eingeführt.<br />

Heute spricht man pauschal von<br />

freien Dienstverträgen. Der VfGH<br />

hat wenig später eine Kategorie als<br />

verfassungswidrig aufgehoben, die<br />

Abgrenzung war teilweise an den<br />

Haaren herbeigezogen. Seit rund<br />

20 Jahren begleitet uns das Phänomen,<br />

dass die Gebietskrankenkassen,<br />

manchmal auch das Finanzamt,<br />

bei der Prüfung von Unternehmen,<br />

die Subunternehmer beschäftigen,<br />

teilweise Scheinselbstständigkeit<br />

feststellen. In der Folge wurden bestehende<br />

Vertragsverhältnisse einfach<br />

umqualifiziert und, da es sich<br />

nun um Mitarbeiter handelt, rückwirkend<br />

alle Steuern und Abgaben<br />

nachverrechnet. Waren davon mehrere<br />

Mitarbeiter betroffen, konnte<br />

das für ein Unternehmen mitunter<br />

existenzbedrohend sein. Es gab keine<br />

Möglichkeit, von der Behörde eine<br />

rechtsverbindliche Einschätzung<br />

zu bekommen.<br />

ECHO: Eigentlich ein unhaltbarer<br />

Zustand, für Unternehmer wie Arbeitnehmer<br />

bzw. Selbstständige gleichermaßen.<br />

Hilber: Ja. Mit diesem Zuordnungsgesetz<br />

soll Rechtssicherheit geschaffen<br />

und eine bindende Wirkung für<br />

alle Behörden hergestellt werden. Das<br />

ist das eigentlich Neue. Die Neuregelung<br />

basiert auf mehreren Säulen: Bei<br />

bestehenden Verträgen kann ein Antrag<br />

auf Feststellung gestellt werden.<br />

ECHO: Praktisch dürfte es sich dabei<br />

häufig um Umgehungskonstruktionen<br />

gehandelt haben<br />

Hilber: Ja, und solche wollen wir<br />

auch nicht schützen. Da gehen Sozialversicherungsbeiträge<br />

verloren.<br />

Vielfach hat man aber im guten<br />

Glauben gehandelt, nur um dann<br />

festzustellen, dass alles anders ist als<br />

angenommen.<br />

ECHO: Wer kann einen solchen<br />

Antrag stellen?<br />

Hilber: Sowohl der Arbeitgeber als<br />

auch der Auftragnehmer. Besonders<br />

praktisch ist das neue Gesetz aber<br />

bei neuen Verträgen, die vor Beginn<br />

zur Prüfung an die Krankenkasse<br />

weitergegeben werden können. Bei<br />

der Prüfung der Neuverträge wird es<br />

von entscheidender Bedeutung sein,<br />

wie lange die Behörde braucht, bis<br />

der Bescheid ergeht. Dieser Bescheid<br />

hat nämlich, wie bereits erwähnt, eine<br />

Bindungswirkung für Krankenkassen,<br />

Sozialversicherung und das Finanzamt.<br />

Es ist aber erwähnenswert, dass<br />

bei rund 95 Prozent aller Dienstverträge<br />

die Sachlage von vornherein<br />

klar ist.<br />

ECHO: Gerade in Wahlkampfzeiten<br />

werden Themen wie Gerechtigkeit<br />

und Fairness akut. Für wie gerecht<br />

halten Sie das österreichische<br />

Steuersystem?<br />

Hilber: Die Kammer der Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer hält<br />

sich grundsätzlich aus politischen<br />

Diskussionen heraus. Wir sind an<br />

keine Partei gebunden und werden<br />

es auch niemals sein. Für uns geht<br />

es vor allem darum, dass Steuern<br />

sich in einem vertretbaren Ausmaß<br />

bewegen. Wir sehen, ob die Wirtschaft<br />

die Steuerbelastung verträgt<br />

oder nicht und wie wir im internationalen<br />

Wettbewerb stehen. Das ist<br />

unsere Expertise. Da sehen wir, dass<br />

Unternehmer in Tirol eine höhere<br />

Abgabenquote als die Konkurrenz<br />

in Bayern oder Italien zu bewältigen<br />

haben. Unter diesem Aspekt kann<br />

man sich die Frage stellen, ob das<br />

gerecht ist oder ob es da eine Schieflage<br />

gibt.<br />

<br />

Interview: Marian Kröll<br />

44<br />

ECHO TOP 50 UNTERNEHMEN IM BEZIRK LANDECK <strong>2017</strong>

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