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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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nehmigung wurde im Amtsblatt der Stadt <strong>Regensburg</strong> vom 01.12.2008 öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

1.5 Fuß- und Radwegüberführung<br />

Die Stadt <strong>Regensburg</strong> hat sich im Verfahren bereiterklärt, eine neue Fuß- und<br />

Radwegüberführung etwa bei Bau-km 1+800 für eine Verbindung von Brandlberg<br />

zur Konradsiedlung zu erstellen. Die Detailpunkte werden in einem gesonderten<br />

Verfahren geklärt.<br />

1.6 Auf der Kreisstraße R 6 sind im Bereich des Bauwerkes BW 2 „Überführung der<br />

Bahnlinie“ (BwVz Nr. 3.3) Haltestellen für den Linienverkehr vorzusehen. Die<br />

genaue Lage der Haltestellen wird mit den Beteiligten festgelegt.<br />

1.7 Verlegung und Umbau der Kfz-Werkstatt<br />

Um die Eingriffe in das Betriebsgelände der Einwendungsführer D1 und C3 (auf<br />

Fl.Nr. 1219) zu minimieren, wird die bestehende Kfz-Werkstatt des Kalkwerkes<br />

verlegt. Die neue Kfz-Werkstatt wird im Werksteil B von der Einwendungsführe-<br />

rin D1 in Absprache mit dem Betreiber durch die Stadt <strong>Regensburg</strong> errichtet.<br />

Der Umbau der vorhandenen Kfz-Werkstätte des Kalkwerkes in ein Verwaltungsgebäude<br />

der Einwendungsführerin C3 mit Büro, Werkstatt und Betriebsleiterwohnung<br />

wird der Stadt <strong>Regensburg</strong> auferlegt. Die erforderlichen Genehmigungen<br />

sind außerhalb der Planfeststellung einzuholen. Im Übrigen darf auf das<br />

Entschädigungsverfahren verwiesen werden.<br />

2. Vereinbarungen<br />

2.1 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertre-<br />

ten durch das Staatliche Bauamt <strong>Regensburg</strong> und der Stadt <strong>Regensburg</strong> ist<br />

rechtzeitig vor Baubeginn eine Vereinbarung über die Umgestaltung des Kno-<br />

tenpunktes einschließlich dem Bau von Rampen bzw. Einfädelungsspuren<br />

(BwVz Nr. 2.1 – 2.3) an der Bundesstraße 16 abzuschließen.<br />

2.2 Die Anpassung, Verlegung und der Neubau von Privatwegen bzw. -straßen sind<br />

mit einer gesonderten Vereinbarung zwischen den jeweiligen Eigentümern und<br />

der Stadt <strong>Regensburg</strong> außerhalb der Planfeststellung zu regeln.

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