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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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1. Allgemeines<br />

- 22 -<br />

B)<br />

Begründung<br />

1.1 Einleitung des Planfeststellungsverfahrens<br />

I.<br />

Am 01.02.2007 hat die Stadt <strong>Regensburg</strong> für die Baumaßnahme „<strong>Ostumgehung</strong><br />

<strong>Regensburg</strong> (RS6, GVS, St 2125), Neubau und Ausbau von der Bundesstraße<br />

16 bis zur Walhalla Allee“, die Planfeststellung nach Art. 36 ff BayStrWG in Verbindung<br />

mit Art. 72 ff BayVwVfG beantragt.<br />

Das Anhörungsverfahren hat die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom<br />

09.02.2007 eingeleitet.<br />

1.2 Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

Gemäß Art. 36 BayStrWG in Verbindung mit Art. 73 BayVwVfG wurde<br />

- dem Landratsamt <strong>Regensburg</strong><br />

Altmühlstraße 3, 93059 <strong>Regensburg</strong><br />

- dem Wasserwirtschaftsamt <strong>Regensburg</strong><br />

Landshuter Straße 59, 93053 <strong>Regensburg</strong><br />

- dem Staatlichen Vermessungsamt<br />

Franziskanerplatz 10, 93059 <strong>Regensburg</strong><br />

- dem Regionalen Planungsverband beim Landratsamt <strong>Regensburg</strong><br />

Altmühlstraße 3, 93059 <strong>Regensburg</strong><br />

- dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege<br />

Außenstelle <strong>Regensburg</strong>, Keplerstraße 1, 93047 <strong>Regensburg</strong><br />

- dem Bayerischen Landesamt für Umwelt<br />

Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg

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