13.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 20 -<br />

VIII.<br />

Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen<br />

1. Die nach dem festgestellten Plan neu zu bauenden Teile öffentlicher Straßen<br />

und Wege werden mit Verkehrsübergabe gewidmet (Art. 6 Abs. 6 BayStrWG).<br />

Die Widmungsvoraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Verkehrsübergabe<br />

vorliegen.<br />

2. Die nach dem festgestellten Plan vorgesehene Umstufung öffentlicher Straßen<br />

und Wege wird mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirk-<br />

sam (Art. 7 Abs. 5 BayStrWG).<br />

3. Die nach dem festgestellten Plan vorgesehene Einziehung öffentlicher Straßen<br />

und Wege wird mit der Sperrung wirksam (Art. 8 Abs. 5 BayStrWG).<br />

4. Der Linksabbiege- und Ausfahrstreifen (BwVz lfd. Nr. 2.1 und 2.2) wird Teil der<br />

Bundesstraße 16 (§ 2 Abs. 6 FStrG).<br />

IX.<br />

Übertragung der Bauarbeiten<br />

Die Durchführung der gesamten Bauarbeiten wird der Stadt <strong>Regensburg</strong> übertragen.<br />

X.<br />

Entscheidung über Einwendungen<br />

Die Einwendungen bzw. Forderungen der Einwendungsführer Betriebsnummer B 001 -<br />

B 180, der anwaltschaftlich vertretenen Einwendungsführer Betriebsnummer C 1 – C 4<br />

und der Einwendungsführer D1 und D2 werden zurückgewiesen, soweit sie nicht durch<br />

Auflagen in diesem Beschluss oder durch Planänderungen berücksichtigt wurden, oder<br />

sich im Laufe des Anhörungsverfahrens auf andere Weise erledigt haben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!