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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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- der GFN – Gesellschaft zur Förderung des ÖPNV im Landkreis <strong>Regensburg</strong><br />

Donaustaufer Straße 115, 93059 <strong>Regensburg</strong><br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />

1.3 Auslegung der Pläne und Erörterung<br />

Die Planunterlagen waren öffentlich und zu jedermanns Einsicht<br />

vom 26.02. bis einschließlich 30.03.2007 bei der Stadt <strong>Regensburg</strong> bzw.<br />

vom 05.03. bis einschließlich 05.04.2007 bei der Gemeinde Wenzenbach<br />

ausgelegen.<br />

Die Auslegung der Pläne wurde vorher ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Gegen die Pläne wurden Einwendungen erhoben, die am 16., 18. und 23. Juli<br />

2007 im Großen Sitzungssaal der Regierung der Oberpfalz erörtert wurden. Die<br />

Einwendungen konnten nur zum Teil ausgeräumt werden. Wegen des Ergeb-<br />

nisses der Erörterung wird auf die Niederschrift verwiesen, die den festgestellten<br />

Planunterlagen - nachrichtlich - beigefügt ist.<br />

1.4 Tekturen<br />

Aufgrund der erfolgten Einwendungen der Betroffenen hat die Stadt <strong>Regensburg</strong><br />

Änderungen an dem Plan vorgenommen. Bei den Planänderungen handelt es<br />

sich im Wesentlichen um<br />

- Verlängerung der Lärmschutzwand um etwa 60 m mit einer Höhe von 2,50 m<br />

von der Brandlberger Brücke in Richtung Kalkwerk. Außerdem wurde auf der<br />

Brandlberger Brücke bzw. Grünthaler Straße eine 250 m lange und 2,50 m<br />

hohe Lärmschutzwand angeordnet. Beide Maßnahmen dienen einem verbesserten<br />

Lärmschutz für die Anwesen zwischen Brandlberger/Grünthaler<br />

Straße und Hutschinger Straße. Damit wird der Forderung nach einem verbesserten<br />

Lärmschutz seitens verschiedener Anlieger Rechnung getragen.<br />

Für diese Maßnahmen ist keine zusätzliche Grundinanspruchnahme von<br />

Dritten erforderlich.

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