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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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3.2.3 Die Standfestigkeit der Anlagen, insbesondere der Dämme, ist zu gewährleis-<br />

ten.<br />

Die Unterlagen zur Bemessung und Ausführung der Rückhaltebecken mit den<br />

Abscheideanlagen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt vor Baubeginn abzustimmen.<br />

3.2.4 Für den Ablauf aus den Rückhaltebecken muss jeweils eine ordnungsgemäße<br />

Weiterleitung zum Vorfluter sichergestellt sein.<br />

3.2.5 Für Bereiche, die nicht über Rückhalteteiche entwässern, sind straßenbeglei-<br />

tende Rasenmulden – möglichst Versickermulden – nach 7.1 RAS-Ew auszu-<br />

führen.<br />

3.2.6 Die geplanten Entwässerungseinrichtungen sind unter Beachtung der RAS-Ew<br />

und des LfW-Merkblattes vom 07.05.1990 zu warten und zu betreiben.<br />

3.2.7 Nach Fertigstellung ist ein Bestandsplan zu erstellen, in dem jeweils die Flä-<br />

chen, von denen Niederschlagswasser entsorgt werden soll, d.h. Fahrbahnflä-<br />

chen und betroffene Außenflächen und die dazu gehörige Entsorgung, z.B. Mulde,<br />

Böschung oder Mischwasserkanal, dargestellt sind.<br />

3.3 Wasserschutzgebiet Sallern<br />

3.3.1 Die Erdaufschlüsse sind so gering wie möglich zu halten.<br />

3.3.2 Zur Verfüllung von Baugruben und Leitungsgräben, sowie für die mineralische<br />

Dichtschicht ist nur unbelastetes mineralisches Material zu verwenden. Insbesondere<br />

verboten ist der Einsatz von Material, welches auslaug- oder auswaschbare<br />

Stoffe enthält (z.B. Teer oder Schlacken).<br />

3.3.3 Der Einsatz von Recyclingmaterial ist nicht zulässig.<br />

3.3.4 Es sind frühzeitig Sondierungen zur Deckschichterkundung, besonders im Be-<br />

reich der Brückenwiderlager, mit einer Tiefe bis ca. 2 – 3 m unter die maximale<br />

Eingriffstiefe, durchzuführen.

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