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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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entsprechend dem Baufortschritt zu verwirklichen und bis zum Ende der nächs-<br />

ten auf die Verkehrsfreigabe folgenden Pflanzperiode fertig zu stellen. Die Kom-<br />

pensationsmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde, soweit es<br />

sich um wasserbauliche Maßnahmen handelt, auch mit dem örtlich zuständigen<br />

Wasserwirtschaftsamt abzustimmen.<br />

5.2 Die Regenrückhaltebecken sind im Benehmen mit den Naturschutzbehörden zu<br />

gestalten.<br />

5.3 Der Straßenbaulastträger hat für den dauerhaften Bestand und die sachgemäße<br />

Unterhaltung der ökologischen Ausgleichsflächen zu sorgen.<br />

5.4 Bei der Vergabe der Bauarbeiten hat der Straßenbaulastträger durch entspre-<br />

chende Bedingungen sicherzustellen, dass der Auftragnehmer bei der Unter-<br />

bringung überschüssiger Bodenmassen keine Biotopflächen der bayerischen<br />

amtlichen Biotopkartierung sowie sonstige wertvolle Lebensräume zerstört.<br />

5.5. Um den Ausgleich aller Eingriffe sicherzustellen, werden nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten alle tatsächlich erfolgten Eingriffe im Benehmen mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde nochmals überprüft und ggf. zusätzliche Kompensations-<br />

maßnahmen festgesetzt.<br />

Die durchgeführten Kompensationsmaßnahmen sind an das Ökoflächenkataster<br />

beim Landesamt für Umwelt, 95326 Kulmbach, Schloss Steinenhausen, zu melden.<br />

5.6 Für die Umsiedlung der Blauflügeligen Sandschrecke und der Blauflügeligen<br />

Ödlandschrecke wurde eine 3030 m² große Ausgleichsfläche, die in den Planunterlagen<br />

unter 9.1-1 beschrieben und unter 9.3-1 dargestellt ist, vorgesehen. Die<br />

erforderliche Ausgleichsfläche ist für diesen Zweck rechtzeitig herzustellen.<br />

6. Lärmschutz<br />

6.1 Die Schallschutzanlagen (Lärmschutzwände bzw. –wälle) sind entsprechend<br />

Teil B) Abschnitt II Ziffer 5.2 (Anlage 6.1 T und 6.2 T Ordner 1 und Anlage 8.1,<br />

8.1.1 T, 8.1.2 T und 8.2 T Ordner 2) auszuführen.

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