Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg
Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg
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Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein und sind in jedem ein-<br />
zelnen Fall nachvollziehbar darzulegen. Die Planfeststellungslinie stellt gerade<br />
eine solche zumutbare Alternative, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck<br />
an anderer Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen erreicht, dar. Eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung würde daher ergeben, dass die Alternativtrasse unzu-<br />
lässig ist.<br />
Auch außerhalb des FFH-Gebietes führt die Alternativtrasse auf einer Länge<br />
von ca. 1200 m durch eine ökologisch hochwertige Landschaft mit Hecken,<br />
Grünland und Waldrandlagen und bewirkt auch dort erhebliche Eingriffe. Die<br />
Trasse führt bis zu ihrem Einschwenken zur Bahnlinie <strong>Regensburg</strong> – Hof nördlich<br />
des Gewerbegebietes Haslbach auf einer Gesamtlänge von ca. 5,5 km zu<br />
einer zusätzlichen Landschaftszerschneidung, während die bisherige Trasse<br />
weitgehend parallel zur genannten Bahnlinie verläuft.<br />
Allein schon aus diesen beiden Grundüberlegungen heraus, drängt sich die Alternative<br />
der Planfeststellungsbehörde nicht auf.<br />
Die vorgeschlagene Straßentrasse verläuft zu einem großen Teil außerhalb des<br />
Stadtgebietes von <strong>Regensburg</strong> auf dem Gemeindegebiet von Wenzenbach und<br />
bei der Weiterführung auf Zeitlarner Gebiet. Aufgrund der Planungshoheit der<br />
Gemeinden kann diese Verbindung nicht von der Stadt <strong>Regensburg</strong> allein verwirklicht<br />
werden. Die <strong>Ostumgehung</strong> dient primär als städtische Verteilerschiene,<br />
auf der auch die Verkehre zwischen der Bundesstraße 16 (aus und in Richtung<br />
Cham) und den im Südosten der Stadt gelegenen Industrie- und Gewerbegebieten<br />
leistungsfähig abgewickelt werden können.<br />
Die vorzugswürdigste Variante stellt die direkte Verbindung zwischen Haslbach<br />
und Schwabelweiser Brücke unmittelbar neben der Bahnlinie <strong>Regensburg</strong>-<br />
Weiden dar. Dabei kann dem Planungsgrundsatz, Verkehrswege möglichst zu<br />
bündeln, entsprochen werden.<br />
Die Zielsetzung eines Lückenschlusses im städtischen Hauptstraßennetz des<br />
östlichen Stadtgebietes mit einer möglichst direkten Verbindung der Industrieund<br />
Gewerbegebiete Haslbach und Burgweinting/Harting ist bei dem Alternativvorschlag<br />
nur über das Gemeindegebiet von Wenzenbach und rückläufig über<br />
die Bundesstraße 16 möglich.