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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein und sind in jedem ein-<br />

zelnen Fall nachvollziehbar darzulegen. Die Planfeststellungslinie stellt gerade<br />

eine solche zumutbare Alternative, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck<br />

an anderer Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen erreicht, dar. Eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung würde daher ergeben, dass die Alternativtrasse unzu-<br />

lässig ist.<br />

Auch außerhalb des FFH-Gebietes führt die Alternativtrasse auf einer Länge<br />

von ca. 1200 m durch eine ökologisch hochwertige Landschaft mit Hecken,<br />

Grünland und Waldrandlagen und bewirkt auch dort erhebliche Eingriffe. Die<br />

Trasse führt bis zu ihrem Einschwenken zur Bahnlinie <strong>Regensburg</strong> – Hof nördlich<br />

des Gewerbegebietes Haslbach auf einer Gesamtlänge von ca. 5,5 km zu<br />

einer zusätzlichen Landschaftszerschneidung, während die bisherige Trasse<br />

weitgehend parallel zur genannten Bahnlinie verläuft.<br />

Allein schon aus diesen beiden Grundüberlegungen heraus, drängt sich die Alternative<br />

der Planfeststellungsbehörde nicht auf.<br />

Die vorgeschlagene Straßentrasse verläuft zu einem großen Teil außerhalb des<br />

Stadtgebietes von <strong>Regensburg</strong> auf dem Gemeindegebiet von Wenzenbach und<br />

bei der Weiterführung auf Zeitlarner Gebiet. Aufgrund der Planungshoheit der<br />

Gemeinden kann diese Verbindung nicht von der Stadt <strong>Regensburg</strong> allein verwirklicht<br />

werden. Die <strong>Ostumgehung</strong> dient primär als städtische Verteilerschiene,<br />

auf der auch die Verkehre zwischen der Bundesstraße 16 (aus und in Richtung<br />

Cham) und den im Südosten der Stadt gelegenen Industrie- und Gewerbegebieten<br />

leistungsfähig abgewickelt werden können.<br />

Die vorzugswürdigste Variante stellt die direkte Verbindung zwischen Haslbach<br />

und Schwabelweiser Brücke unmittelbar neben der Bahnlinie <strong>Regensburg</strong>-<br />

Weiden dar. Dabei kann dem Planungsgrundsatz, Verkehrswege möglichst zu<br />

bündeln, entsprochen werden.<br />

Die Zielsetzung eines Lückenschlusses im städtischen Hauptstraßennetz des<br />

östlichen Stadtgebietes mit einer möglichst direkten Verbindung der Industrieund<br />

Gewerbegebiete Haslbach und Burgweinting/Harting ist bei dem Alternativvorschlag<br />

nur über das Gemeindegebiet von Wenzenbach und rückläufig über<br />

die Bundesstraße 16 möglich.

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