Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg
Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg
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schluss an die B 16 rund die doppelte Inanspruchnahme von Privateigentum.<br />
Zudem entstünden infolge der unregelmäßigen Durchschneidung von Grundstücken<br />
eine erhebliche Anzahl unwirtschaftlicher Restflächen.<br />
Hinzu kommt noch ein gegenüber der gewählten Lösung zu erwartender Mehrbedarf<br />
an Ausgleichsflächen für den Alternativ-Vorschlag, da dessen Eingriffe in<br />
Natur und Landschaft voraussichtlich wesentlich schwerwiegender sein werden<br />
als die der Wahllinie.<br />
Aus den vorgenannten Gründen drängt sich die vorgeschlagene Variante der<br />
Planfeststellungsbehörde nicht auf; stärker noch: aus den erstgenannten Argumenten<br />
ist sie rechtlich auszuschließen.<br />
3.2.4 Nullvariante<br />
Derzeit steht für den Quell- und Zielverkehr aus dem östlichen Stadtgebiet von<br />
<strong>Regensburg</strong> mit Fahrziel zur Bundesstraße B 16 in Richtung Cham bzw. zum<br />
nördlichen Stadtgebiet keine auseichende leistungsfähige und verkehrssichere<br />
Straßenverbindung zur Verfügung.<br />
Ein Großteil dieses Durchgangsverkehrs benutzt das vorhandene örtliche<br />
Hauptstraßennetz, welches die Ortsteile Wutzlhofen, Konradsiedlung, Sallern,<br />
Gallingkofen und damit ein rund 4 Quadratkilometer großes und relativ geschlossenes<br />
Wohngebiet durchzieht. Die Wohnflächen werden ergänzt von großen,<br />
bedeutsamen Grünflächen und Parkanlagen und lokalen öffentlichen Einrichtungen<br />
(Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Jugendzentren). Die örtlichen<br />
Straßen müssen daher überwiegend eine Aufenthaltsfunktion für Fußgänger<br />
und Radfahrer erfüllen, was jedoch mit dem starken Durchgangsverkehr unvereinbar<br />
ist. Die Schulwegsicherheit kann daher nur mit flankierenden Maßnahmen<br />
(Lotsen, Fußgängerampeln) gewährleistet werden. Insbesondere die unmittelbaren<br />
Anlieger sind ständig dem Verkehrslärm und Schadstoffen ungeschützt<br />
ausgesetzt.<br />
Die örtlichen Hauptstraßen (Sandgasse, Ostpreußenstraße, Pommernstraße,<br />
Posener Straße, Chamer Straße u.a.) selbst dienen überwiegend der Erschließung<br />
der angrenzenden Grundstücke. Es sind somit zahlreiche direkte Grundstückszufahrten<br />
vorhanden und bauliche Anlagen grenzen unmittelbar an die