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Planfeststellungsbeschluss Ostumgehung Regensburg

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schluss an die B 16 rund die doppelte Inanspruchnahme von Privateigentum.<br />

Zudem entstünden infolge der unregelmäßigen Durchschneidung von Grundstücken<br />

eine erhebliche Anzahl unwirtschaftlicher Restflächen.<br />

Hinzu kommt noch ein gegenüber der gewählten Lösung zu erwartender Mehrbedarf<br />

an Ausgleichsflächen für den Alternativ-Vorschlag, da dessen Eingriffe in<br />

Natur und Landschaft voraussichtlich wesentlich schwerwiegender sein werden<br />

als die der Wahllinie.<br />

Aus den vorgenannten Gründen drängt sich die vorgeschlagene Variante der<br />

Planfeststellungsbehörde nicht auf; stärker noch: aus den erstgenannten Argumenten<br />

ist sie rechtlich auszuschließen.<br />

3.2.4 Nullvariante<br />

Derzeit steht für den Quell- und Zielverkehr aus dem östlichen Stadtgebiet von<br />

<strong>Regensburg</strong> mit Fahrziel zur Bundesstraße B 16 in Richtung Cham bzw. zum<br />

nördlichen Stadtgebiet keine auseichende leistungsfähige und verkehrssichere<br />

Straßenverbindung zur Verfügung.<br />

Ein Großteil dieses Durchgangsverkehrs benutzt das vorhandene örtliche<br />

Hauptstraßennetz, welches die Ortsteile Wutzlhofen, Konradsiedlung, Sallern,<br />

Gallingkofen und damit ein rund 4 Quadratkilometer großes und relativ geschlossenes<br />

Wohngebiet durchzieht. Die Wohnflächen werden ergänzt von großen,<br />

bedeutsamen Grünflächen und Parkanlagen und lokalen öffentlichen Einrichtungen<br />

(Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Jugendzentren). Die örtlichen<br />

Straßen müssen daher überwiegend eine Aufenthaltsfunktion für Fußgänger<br />

und Radfahrer erfüllen, was jedoch mit dem starken Durchgangsverkehr unvereinbar<br />

ist. Die Schulwegsicherheit kann daher nur mit flankierenden Maßnahmen<br />

(Lotsen, Fußgängerampeln) gewährleistet werden. Insbesondere die unmittelbaren<br />

Anlieger sind ständig dem Verkehrslärm und Schadstoffen ungeschützt<br />

ausgesetzt.<br />

Die örtlichen Hauptstraßen (Sandgasse, Ostpreußenstraße, Pommernstraße,<br />

Posener Straße, Chamer Straße u.a.) selbst dienen überwiegend der Erschließung<br />

der angrenzenden Grundstücke. Es sind somit zahlreiche direkte Grundstückszufahrten<br />

vorhanden und bauliche Anlagen grenzen unmittelbar an die

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