Taxi Times DACH - September 2017
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WAHL IN DEUTSCHLAND<br />
1. Wird Ihre<br />
Partei die<br />
klare Trennung<br />
zwischen <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenverkehr<br />
erhalten?<br />
CDU und CSU sprechen<br />
sich weiterhin für eine klare<br />
Abgrenzung zwischen <strong>Taxi</strong>s und<br />
Mietwagen aus.<br />
2. Wird sich Ihre<br />
Partei für die<br />
Einführung von<br />
Entgeltgrenzen<br />
für Mitfahrgelegenheiten<br />
einsetzen?<br />
Der BZP-Vorschlag einer rechtssicher<br />
definierten Abgrenzung<br />
von privatem Mitfahren und<br />
gewerblicher Beförderung durch<br />
fixe Entgeltgrenzen wird von uns<br />
unterstützt.<br />
LOGOS: CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen, Die Linke<br />
Wir sehen derzeit auch weiterhin<br />
eine klare Trennung zwischen<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverkehr als<br />
geboten an. Die Rückkehrpflicht<br />
könnte aber zumindest modifiziert<br />
werden.<br />
Die Einführung einer Entgeltgrenze<br />
für Mitfahrgelegenheiten könnte<br />
durchaus zielführend sein und ist<br />
aus unserer Sicht zu prüfen.<br />
Ja. Wir sind für eine Koexistenz von<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen gewerbe.<br />
Die teilweise geforderte Abschaffung<br />
der Rückkehrpflicht wird<br />
aus bestimmten Kreisen als<br />
„Konkurrenzvermeidungsklausel“<br />
diskreditiert. Allerdings ist dies<br />
die entscheidende Regelung zur<br />
Abgrenzung beider Gewerbezweige.<br />
Würde sie abgeschafft,<br />
könnte der Mietwagenbetreiber<br />
praktisch wie ein <strong>Taxi</strong> unterwegs<br />
sein, ohne dass er der Betriebs-,<br />
Beförderungs- und Tarifpflicht<br />
unterliegt. Denkbar wäre aber eine<br />
Modifizierung der Rückkehrpflicht.<br />
Entgeltgrenzen für Mitfahrgelegenheiten<br />
gibt es schon heute.<br />
Rein private Mitfahr gelegenheiten<br />
sehen wir nicht als Konkurrenz<br />
zum <strong>Taxi</strong>. Wer privat eine Mitfahrgelegenheit<br />
anbietet, sollte ein<br />
Entgelt bekommen können,<br />
das sich an den tatsächlich<br />
entstan denen Kosten der Fahrt<br />
orientiert. Gewinnerzielung bleibt<br />
ausgeschlossen.<br />
Die nach dem Personenbeförderungsgesetz<br />
zulässige „Gefälligkeitsmitnahme“<br />
muss von der<br />
„gewerblichen Personenbeförderung“<br />
eindeutig abgegrenzt<br />
werden. Es fehlt also eine bundeseinheitliche<br />
Lösung. Diese kann<br />
das Bundesverkehrsministerium<br />
als Verordnungsgeber schnell<br />
schaffen, indem es die maximal<br />
zulässigen Erlöse in Cent je Kilometer<br />
festlegt. Als Bemessungsgrundlage<br />
sind die Betriebskosten<br />
und deren Entwicklung (zyklische<br />
Überprüfung) heranzuziehen.<br />
Weiterhin sollte der Bund in der<br />
notwendigen Verordnung regeln,<br />
dass die Anschaffungskosten der<br />
Fahrzeuge nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Ja. Wir wollen die Trennung<br />
zwischen Mietwagen mit Fahrern<br />
und Taxen erhalten. Mietwagen mit<br />
Fahrern, die geringeren Anforderungen<br />
als Taxen unterliegen,<br />
können das flächendeckende<br />
Angebot mit Taxen untergraben,<br />
wenn sie zum „Rosinenpicken“<br />
führen und Taxen eine wichtige<br />
Einnahmequelle entginge. Anderen<br />
Möglichkeiten zur Abgrenzung als<br />
der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz<br />
stehen wir offen gegenüber,<br />
weil diese aus Umweltsicht<br />
nachteilig ist.<br />
Ja. Wie die Erfahrungen mit<br />
Uber gezeigt haben, benötigt es<br />
dringendst einer klaren Abgrenzung<br />
zwischen dem gewerblichen<br />
Verkehr u. a. durch Taxen und dem<br />
nicht gewerblichen Mitnehmen<br />
bzw. dem Ride-Sharing. Dieses<br />
begrüßen wir durchaus, weil es die<br />
Umweltbelastungen des Straßenverkehrs<br />
mindert. Was aber nicht<br />
geht, sind angeblich gemeinwirtschaftlich<br />
sinnvolle Angebote, die<br />
die Konten von Großinvestoren<br />
füllen. Die Entgeltgrenzen für<br />
die Mitnahme müssen deswegen<br />
eindeutig geregelt werden und<br />
dabei muss verhindert werden,<br />
dass Fahrten nur für die Mitnahme<br />
angeboten werden, es also keine<br />
echte Mitnahme ist. Die zulässigen<br />
Sätze sind somit angesichts<br />
der Möglichkeit der Mitnahme<br />
mehrerer Personen also niedrig zu<br />
halten, 30 Cent pro Kilometer sind<br />
hierbei für uns das Maximum.<br />
6 SEPTEMBER / <strong>2017</strong> TAXI