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Planen & Bauen<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

MAGAZIN<br />

Vorsicht ist beim Begriff "schlüsselfertig" geboten: manche<br />

Detailarbeiten sind nicht immer Bestandteil des Angebots.<br />

➤bestimmte Leistungen. Was fehlt oder nicht genannt wird,<br />

muss der Hersteller auch nicht liefern.<br />

Hohe Nachfrage nach Fertighäusern in Holzbauweise<br />

Die Nachfrage nach Fertighäusern in Holzbauweise ist weitgehend<br />

steigend - nicht nur aufgrund der Vorteile in puncto<br />

Preissicherheit, Kürze der Bauzeit und Energieeinsparung.<br />

Vor allem aber der besondere Wohnwert durch den Baustoff<br />

„Holz“ verbunden mit dem Versprechen „Alles aus einer<br />

Hand“ zu bekommen, sind Vorteile, die den Argumenten für<br />

die klassische Massiv-Bauweise klar entgegen stehen. Von nahezu<br />

jedem Fertighaus-Anbieter wird eine schlüsselfertige<br />

Übergabe offeriert. Doch Vorsicht: In Qualität und Umfang<br />

der Leistung gibt es erhebliche Unterschiede, die sich unter<br />

dem Strich in nicht eingeplanten Folgekosten niederschlagen<br />

können – trotz Festpreisangebot.<br />

Achtung Baubeschreibung!<br />

Vieles, was unter dem Begriff „schlüsselfertig“ angeboten<br />

wird, erfüllt oft nicht die Erwartungen des Bauherren. Selbst<br />

der Einbau von Innentüren oder Fensterbänken ist keineswegs<br />

Bestandteil eines jeden schlüsselfertigen Angebots.<br />

Oberstes Gebot für den Bauherren vor der Entscheidung für<br />

einen Fertighaushersteller: Die Bau- und Leistungsbeschreibung<br />

(B & L) der Anbieter genau lesen und vergleichen! Viele<br />

Anbieter halten die Inhalte der so genannten B & L sehr oberflächlich<br />

oder kompliziert, so dass der Bauherr in gutem<br />

Glauben womöglich etwas unterschreibt, das er als<br />

Nicht-Fachmann kaum ermessen kann.<br />

Das Ergebnis selbst kann dann sehr enttäuschend sein und am<br />

Ende hat man keine Grundlage, den Hersteller dafür haftbar zu<br />

machen. Denn es gibt juristisch keine Verpflichtung, jedes Detail<br />

eines Bauvorhabens in der Baubeschreibung festzuhalten.<br />

Ein Tipp: Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und<br />

Wohnungswesen hat für zukünftige Bauherren einen Leitfaden<br />

herausgegeben, in dem die Mindestanforderungen an eine<br />

Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.<br />

Um Klarheit über die verschiedenen<br />

Begrifflichkeiten zu bekommen, sollte man<br />

einen externen Fachberater hinzuziehen<br />

Allein die vielen Fachbegriffe, die den Bauherren während der Planungsphase<br />

begegnen, sind für viele ein unverständliches Fachchinesisch.<br />

Angefangen bei der Definition der Ausbaustufe: Hier ist<br />

der Bauinteressent aufgefordert, genau zu lesen und nachzufragen,<br />

was der Fertighaushersteller unter den Begriffen „ausbaufertig“,<br />

„zum Ausbau fertig“, „fast fertig“, „malerfertig“, „teilfertig“ oder<br />

einer anderen Bezeichnung für die Ausbaustufe des angebotenen<br />

Hauses versteht. Erst dann kann der zukünftige Bauherr den Preis,<br />

der hinter der Leistung steht, messen und beurteilen.<br />

Ein weiteres Beispiel: „Die Elektroinstallation erfolgt ab Stromzähler“<br />

bedeutet, dass die Verbindung zur Panzersicherung (der<br />

Schaltstelle zwischen kommunaler Bereitstellung von Strom und<br />

Zähler) nicht in der Leistung erhalten ist. Hier entstehen zusätzliche<br />

Kosten, auf die der Bauherr vom Hersteller hingewiesen werden<br />

sollte. Anders verhält es sich, wenn in der B & L steht: „Die<br />

Elektroinstallation beginnt hinter der bauseitig installierten Panzersicherung“.<br />

Hier besteht diese Verbindung und es entstehen<br />

keine zusätzlichen Kosten für diesen Teil der Elektroinstallation.<br />

Eine Festpreisgarantie ist empfehlenswert<br />

Bauherren sollten unbedingt auf eine Festpreisgarantie von 12<br />

Monaten bestehen, um zwischenzeitliche Bauspreissteigerungen<br />

zu vermeiden. Zudem sollte man sich von seinem Fachberater<br />

genau über den Umfang und die Bedeutung der Positionen<br />

der Bau- und Leistungsbeschreibung informieren lassen.<br />

Der Fertighaushersteller FingerHaus GmbH in Krankenberg<br />

zum Beispiel bietet seinen Bauherren bewusst eine sehr detaillierte<br />

Baubeschreibung an, die zum Teil auch Leistungen<br />

enthält, die in Baubeschreibungen mancher Hersteller nur<br />

zum Mehrpreis angeboten werden.<br />

© Autor: Dietmar Kern<br />

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info@galabau-bw.de, www.galabau-bw.de<br />

Ganz wichtig vor Vertragsschluss: Die Bau- und Leistungsbeschreibung<br />

genau lesen und mit denen von dritten Anbietern vergleichen.<br />

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Foto: Chlorophylle - fotolia.com<br />

Foto: psdesign1 - fotolia.com<br />

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