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Planen & Bauen<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
MAGAZIN<br />
Vorsicht ist beim Begriff "schlüsselfertig" geboten: manche<br />
Detailarbeiten sind nicht immer Bestandteil des Angebots.<br />
➤bestimmte Leistungen. Was fehlt oder nicht genannt wird,<br />
muss der Hersteller auch nicht liefern.<br />
Hohe Nachfrage nach Fertighäusern in Holzbauweise<br />
Die Nachfrage nach Fertighäusern in Holzbauweise ist weitgehend<br />
steigend - nicht nur aufgrund der Vorteile in puncto<br />
Preissicherheit, Kürze der Bauzeit und Energieeinsparung.<br />
Vor allem aber der besondere Wohnwert durch den Baustoff<br />
„Holz“ verbunden mit dem Versprechen „Alles aus einer<br />
Hand“ zu bekommen, sind Vorteile, die den Argumenten für<br />
die klassische Massiv-Bauweise klar entgegen stehen. Von nahezu<br />
jedem Fertighaus-Anbieter wird eine schlüsselfertige<br />
Übergabe offeriert. Doch Vorsicht: In Qualität und Umfang<br />
der Leistung gibt es erhebliche Unterschiede, die sich unter<br />
dem Strich in nicht eingeplanten Folgekosten niederschlagen<br />
können – trotz Festpreisangebot.<br />
Achtung Baubeschreibung!<br />
Vieles, was unter dem Begriff „schlüsselfertig“ angeboten<br />
wird, erfüllt oft nicht die Erwartungen des Bauherren. Selbst<br />
der Einbau von Innentüren oder Fensterbänken ist keineswegs<br />
Bestandteil eines jeden schlüsselfertigen Angebots.<br />
Oberstes Gebot für den Bauherren vor der Entscheidung für<br />
einen Fertighaushersteller: Die Bau- und Leistungsbeschreibung<br />
(B & L) der Anbieter genau lesen und vergleichen! Viele<br />
Anbieter halten die Inhalte der so genannten B & L sehr oberflächlich<br />
oder kompliziert, so dass der Bauherr in gutem<br />
Glauben womöglich etwas unterschreibt, das er als<br />
Nicht-Fachmann kaum ermessen kann.<br />
Das Ergebnis selbst kann dann sehr enttäuschend sein und am<br />
Ende hat man keine Grundlage, den Hersteller dafür haftbar zu<br />
machen. Denn es gibt juristisch keine Verpflichtung, jedes Detail<br />
eines Bauvorhabens in der Baubeschreibung festzuhalten.<br />
Ein Tipp: Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und<br />
Wohnungswesen hat für zukünftige Bauherren einen Leitfaden<br />
herausgegeben, in dem die Mindestanforderungen an eine<br />
Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.<br />
Um Klarheit über die verschiedenen<br />
Begrifflichkeiten zu bekommen, sollte man<br />
einen externen Fachberater hinzuziehen<br />
Allein die vielen Fachbegriffe, die den Bauherren während der Planungsphase<br />
begegnen, sind für viele ein unverständliches Fachchinesisch.<br />
Angefangen bei der Definition der Ausbaustufe: Hier ist<br />
der Bauinteressent aufgefordert, genau zu lesen und nachzufragen,<br />
was der Fertighaushersteller unter den Begriffen „ausbaufertig“,<br />
„zum Ausbau fertig“, „fast fertig“, „malerfertig“, „teilfertig“ oder<br />
einer anderen Bezeichnung für die Ausbaustufe des angebotenen<br />
Hauses versteht. Erst dann kann der zukünftige Bauherr den Preis,<br />
der hinter der Leistung steht, messen und beurteilen.<br />
Ein weiteres Beispiel: „Die Elektroinstallation erfolgt ab Stromzähler“<br />
bedeutet, dass die Verbindung zur Panzersicherung (der<br />
Schaltstelle zwischen kommunaler Bereitstellung von Strom und<br />
Zähler) nicht in der Leistung erhalten ist. Hier entstehen zusätzliche<br />
Kosten, auf die der Bauherr vom Hersteller hingewiesen werden<br />
sollte. Anders verhält es sich, wenn in der B & L steht: „Die<br />
Elektroinstallation beginnt hinter der bauseitig installierten Panzersicherung“.<br />
Hier besteht diese Verbindung und es entstehen<br />
keine zusätzlichen Kosten für diesen Teil der Elektroinstallation.<br />
Eine Festpreisgarantie ist empfehlenswert<br />
Bauherren sollten unbedingt auf eine Festpreisgarantie von 12<br />
Monaten bestehen, um zwischenzeitliche Bauspreissteigerungen<br />
zu vermeiden. Zudem sollte man sich von seinem Fachberater<br />
genau über den Umfang und die Bedeutung der Positionen<br />
der Bau- und Leistungsbeschreibung informieren lassen.<br />
Der Fertighaushersteller FingerHaus GmbH in Krankenberg<br />
zum Beispiel bietet seinen Bauherren bewusst eine sehr detaillierte<br />
Baubeschreibung an, die zum Teil auch Leistungen<br />
enthält, die in Baubeschreibungen mancher Hersteller nur<br />
zum Mehrpreis angeboten werden.<br />
© Autor: Dietmar Kern<br />
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info@galabau-bw.de, www.galabau-bw.de<br />
Ganz wichtig vor Vertragsschluss: Die Bau- und Leistungsbeschreibung<br />
genau lesen und mit denen von dritten Anbietern vergleichen.<br />
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Foto: Chlorophylle - fotolia.com<br />
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