Verfassung des Freistaates Sachsen
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Zum Geleit<br />
Dr. Matthias Rößler<br />
Präsident <strong>des</strong><br />
Sächsischen Landtages<br />
Die Sächsische <strong>Verfassung</strong> formuliert die grundlegenden<br />
Werte und regelt die Prinzipien für unser Zusammenleben<br />
in einem der Demokratie und dem Recht verpflichteten Freistaat.<br />
Nach der friedlichen Revolution von 1989 vom Sächsischen<br />
Landtag am 26. Mai 1992 beschlossen, hatte sie<br />
über 20 Jahre unverändert Bestand und bleibt auch weiter<br />
ein soli<strong>des</strong> Fundament für unsere gemeinsame Zukunft.<br />
Als Magna Carta <strong>des</strong> nach der nationalsozialistischen und<br />
kommunistischen Gewaltherrschaft wiedererstandenen<br />
sächsischen Staates entfaltet sie eine große identitätsstiftende<br />
Kraft. Sie drückt das Streben nach Gerechtigkeit,<br />
nach friedlichem Zusammenleben der Menschen und nach<br />
dem Erhalt einer lebenswerten Umwelt aus.<br />
Unsere <strong>Verfassung</strong> steht für Freiheit, Stabilität und Lebensqualität<br />
und erfüllt die Menschen mit Stolz, Selbstvertrauen<br />
und Zuversicht. Sie hat sich bewährt und wird auch einer<br />
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