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Verfassung des Freistaates Sachsen

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Zum Geleit<br />

Dr. Matthias Rößler<br />

Präsident <strong>des</strong><br />

Sächsischen Landtages<br />

Die Sächsische <strong>Verfassung</strong> formuliert die grundlegenden<br />

Werte und regelt die Prinzipien für unser Zusammenleben<br />

in einem der Demokratie und dem Recht verpflichteten Freistaat.<br />

Nach der friedlichen Revolution von 1989 vom Sächsischen<br />

Landtag am 26. Mai 1992 beschlossen, hatte sie<br />

über 20 Jahre unverändert Bestand und bleibt auch weiter<br />

ein soli<strong>des</strong> Fundament für unsere gemeinsame Zukunft.<br />

Als Magna Carta <strong>des</strong> nach der nationalsozialistischen und<br />

kommunistischen Gewaltherrschaft wiedererstandenen<br />

sächsischen Staates entfaltet sie eine große identitätsstiftende<br />

Kraft. Sie drückt das Streben nach Gerechtigkeit,<br />

nach friedlichem Zusammenleben der Menschen und nach<br />

dem Erhalt einer lebenswerten Umwelt aus.<br />

Unsere <strong>Verfassung</strong> steht für Freiheit, Stabilität und Lebensqualität<br />

und erfüllt die Menschen mit Stolz, Selbstvertrauen<br />

und Zuversicht. Sie hat sich bewährt und wird auch einer<br />

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