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Verfassung des Freistaates Sachsen

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sind nicht für den Tag geschrieben. Sie sind auf Dauer angelegt.<br />

Das schließt nicht aus, dass sie sich einer Veränderung<br />

der Bedingungen anpassen können, unter denen sie entstanden<br />

sind. Für eilfertige Anpassungen an den Zeitgeist taugt<br />

die <strong>Verfassung</strong>sgebung jedoch nicht. Sie ist und bleibt ein<br />

ehrlicher Kompromiss zwischen Überliefertem und Probatem<br />

auf der einen Seite sowie Elementen <strong>des</strong> Neuen, die eine<br />

behutsame Adaption an Entwicklungen, Tendenzen und Veränderungen<br />

der modernen Industriegesellschaft zulassen.<br />

Nur als ein solcher Kompromiss kann eine <strong>Verfassung</strong> den<br />

gegenwärtigen Anforderungen gerecht werden und den zukünftigen<br />

Herausforderungen gewachsen sein.<br />

In der <strong>Verfassung</strong> <strong>des</strong> <strong>Freistaates</strong> <strong>Sachsen</strong> finden sich Elemente<br />

aus verschiedenen anderen Lan<strong>des</strong>verfassungen,<br />

vereint mit Passagen, die unterschiedlichen politischen Auffassungen<br />

Rechnung tragen. Daneben war die Übereinstimmung<br />

mit dem in mehr als vierzig Jahren bewährten Bonner<br />

Grundgesetz herzustellen. Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

ist ein demokratischer und sozialer Bun<strong>des</strong>staat. Mit dieser<br />

Festlegung ist die Entscheidung für eine föderative Republik<br />

gefallen. Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern<br />

muss – nach dem Willen <strong>des</strong> Grundgesetzes – den Grundsätzen<br />

<strong>des</strong> republikanischen, demokratischen und sozialen<br />

Rechtsstaates entsprechen. Gemäß diesem Prinzip vereint<br />

die Sächsische <strong>Verfassung</strong> die Grundlagen gegenwärtiger<br />

<strong>Verfassung</strong>sordnungen westlicher Demokratien: die Volkssouveränität,<br />

das Mehrheitsprinzip, die Verbindlichkeit<br />

von Grundrechten, die Bindung staatlichen Handelns an<br />

Recht und Gesetz und schließlich die institutionelle Differenzierung<br />

staatlicher Herrschaft durch horizontale und<br />

vertikale Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung gehört zu<br />

den unverzichtbaren Grundsätzen freiheitlicher Demokratien.<br />

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