Verfassung des Freistaates Sachsen
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sind nicht für den Tag geschrieben. Sie sind auf Dauer angelegt.<br />
Das schließt nicht aus, dass sie sich einer Veränderung<br />
der Bedingungen anpassen können, unter denen sie entstanden<br />
sind. Für eilfertige Anpassungen an den Zeitgeist taugt<br />
die <strong>Verfassung</strong>sgebung jedoch nicht. Sie ist und bleibt ein<br />
ehrlicher Kompromiss zwischen Überliefertem und Probatem<br />
auf der einen Seite sowie Elementen <strong>des</strong> Neuen, die eine<br />
behutsame Adaption an Entwicklungen, Tendenzen und Veränderungen<br />
der modernen Industriegesellschaft zulassen.<br />
Nur als ein solcher Kompromiss kann eine <strong>Verfassung</strong> den<br />
gegenwärtigen Anforderungen gerecht werden und den zukünftigen<br />
Herausforderungen gewachsen sein.<br />
In der <strong>Verfassung</strong> <strong>des</strong> <strong>Freistaates</strong> <strong>Sachsen</strong> finden sich Elemente<br />
aus verschiedenen anderen Lan<strong>des</strong>verfassungen,<br />
vereint mit Passagen, die unterschiedlichen politischen Auffassungen<br />
Rechnung tragen. Daneben war die Übereinstimmung<br />
mit dem in mehr als vierzig Jahren bewährten Bonner<br />
Grundgesetz herzustellen. Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
ist ein demokratischer und sozialer Bun<strong>des</strong>staat. Mit dieser<br />
Festlegung ist die Entscheidung für eine föderative Republik<br />
gefallen. Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern<br />
muss – nach dem Willen <strong>des</strong> Grundgesetzes – den Grundsätzen<br />
<strong>des</strong> republikanischen, demokratischen und sozialen<br />
Rechtsstaates entsprechen. Gemäß diesem Prinzip vereint<br />
die Sächsische <strong>Verfassung</strong> die Grundlagen gegenwärtiger<br />
<strong>Verfassung</strong>sordnungen westlicher Demokratien: die Volkssouveränität,<br />
das Mehrheitsprinzip, die Verbindlichkeit<br />
von Grundrechten, die Bindung staatlichen Handelns an<br />
Recht und Gesetz und schließlich die institutionelle Differenzierung<br />
staatlicher Herrschaft durch horizontale und<br />
vertikale Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung gehört zu<br />
den unverzichtbaren Grundsätzen freiheitlicher Demokratien.<br />
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