Verfassung des Freistaates Sachsen
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IV.<br />
Meine Damen und Herren,<br />
Ziel meiner Ausführungen sollte es nicht sein, Ihnen die<br />
Lektüre der Sächsischen <strong>Verfassung</strong> abzunehmen; vielmehr<br />
wollte ich Sie auf diese Lektüre einstimmen. Ich wünsche<br />
mir, dass wir alle diese <strong>Verfassung</strong> in ihren vielfältigen Inhalten<br />
nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch vertrauensvoll<br />
als unsere <strong>Verfassung</strong> annehmen. Dass sie dafür<br />
viele lohnenswerte Aussagen enthält, das wollte ich Ihnen<br />
in Ansätzen verdeutlichen. Wir wollen sie wieder und wieder<br />
aufschlagen und befragen, was sie uns sagt oder rät, dort<br />
wo wir jeweils mit unseren Aufgaben hingestellt sind. Dabei<br />
kann sie persönliche Wertentscheidungen und persönliches<br />
Gewissen nicht ersetzen. Das will sie auch nicht. Wohl aber<br />
gibt sie allemal Anregungen, diese unsere Wert- und Gewissensentscheidungen<br />
immer wieder an ihren Texten zu prü fen<br />
und uns sicherer zu machen – und dies zum Wohl unseres<br />
friedlichen und sicheren Zusammenlebens, das nicht von<br />
allein kommt und schon gar nicht selbstverständlich ist.<br />
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wünsche ich<br />
unserer gemeinsamen Sächsischen <strong>Verfassung</strong> nicht nur<br />
rechtlich, sondern vor allem auch moralisch eine starke Wirkungskraft,<br />
einen langen Bestand und einen weisen und<br />
achtungsvollen Gebrauch durch uns alle in unserem schönen<br />
Freistaat <strong>Sachsen</strong>. Möge Gott uns darin beistehen!<br />
Erich lltgen<br />
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