6 HAMBURG Ich kann aufgrund der geschilderten persönlichen Erfahrungen nur dazu raten, sich als haupt- oder nebenberufliche Sexarbeiterin oder Sexarbeiter – wenn nur irgendwie möglich – nach diesem Gesetz nicht registrieren zu lassen, da die Registrierung der Diskriminierung Tür und Tor öffnet, denn durch dieses Gesetz wird – wie oben erwähnt – eine unbescholtene Bevölkerungsgruppe prinzipiell unter Sonderrecht gestellt. Und wieder gehören schwule und lesbische Menschen dazu. Verschiedenste Dienste und Vorlieben werden über Sexarbeit angeboten und bedient. natlichen Einkünfte wohl selten die Grenze der Steuerpflicht überschreiten. Gedanken aber muss man sich machen, ob die Prostituierten-Daten bei den Finanzämtern wirklich geheim bleiben und nicht vielmehr einen Anreiz für Indiskretionen oder auch Erpressungen bieten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wann Polizei oder Gesundheitsämter, Arbeitgeber und Berufsorganisationen offiziell Zugang zu den Akten und damit Informationen über die prostitutive Arbeit eines Menschen erhalten. Der Verdacht liegt nahe, dass das Prostituiertenschutzgesetz die Basis neuer rosa Listen für Gay-Escorts und schwarzer Listen, d. h. Asozialenlisten für Sexarbeiterinnen und männliche Escorts für Frauen, ist. Unmittelbar nach der Beratung erfolgte die Registrierung. Damit wird aus einem bisher unbescholtenen Mann, der einer bürgerlichen Profession nachgeht und ein anerkannter Fachmann in seinem Beruf ist, eine männliche Nutte unter Sondergesetz. Wer sich registrieren lässt, erhält eine lindgrüne Anmeldebescheinigung mit dem Text: „Die Inhaberin/der Inhaber dieses Dokumentes hat eine Tätigkeit nach § 3 ProstSchG angemeldet“ (plus englische Version). Dieser „Hurenpass“ enthält Namen (oder Alias-Namen), Vornamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passbild, Tag der Ausstellung, Gültigkeitsdatum (im konkreten Fall bis 17.12.2020), Geltungsbereich (im konkreten Fall: alle Bundesländer) und nennt die ausstellende Behörde (im konkreten Fall: Hamburg, BA Altona) sowie die Verwaltungsnummer (im konkreten Fall A/FABEA (A)…). Diese Anmeldebescheinigung ist bei der Sexarbeit mitzuführen zusammen mit der oben erwähnten von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ausgestellten „Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG“. DER „BOCKSCHEIN“ IST ZURÜCK Damit ist der alte „Bockschein“ in abgeschwächter Form wiederauferstanden. Und man hat den Verdacht, dass in absehbarer Zeit erneut eine zwangsweise Intimuntersuchung auf STDs (Sexually Transmitted Diseases = Geschlechtskrankheiten), wie sie das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GeschlKrG) volkstümlich Bockschein, vom 23.7.1953 bis zum 31.12.2000 vorgesehen hatte, verordnet werden wird. Ich halte dieses Gesetz für verheerend. Es ist kein Prostituiertenschutzgesetz, sondern ein Prostituiertendiskriminierungsgesetz. Manchmal sind sexuelle Bedürfnisse so speziell, dass normales Dating Zeitverschwendung sein kann. Escorts bieten die Möglichkeit, die Bedürfnisse zu erfüllen. IDEOLOGIE, PRÜDERIE, BESSERWISSEREI Nicht Kenntnis dessen, was Sexarbeit kennzeichnet, nicht die Realität unterschiedlichen sexuellen Begehrens der Menschen ist für dieses Gesetz aus dem von der SPD geleiteten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Führung der derzeitigen Ministerpräsidentin von Mecklenburg- Vorpommern Manuela Schwesig ausschlaggebend gewesen, sondern realitätsferne Ideologie, Prüderie, Besserwisserei und darüber hinaus ein gerüttelt Maß Menschenverachtung, die in der demütigenden Prozedur der Anmeldung zum Ausdruck kommt. *Dr. Gottfried Lorenz Der Erfahrungsbericht ist Teil des Buchs „Todesurteile und Hinrichtungen wegen homosexueller Handlungen während der NS-Zeit – Mann-männliche Internetprostitution. Und andere Texte zur Geschichte und zur Situation der Homosexuellen in Deutschland“, das im Sommer im LIT-Verlag Münster (www.lit-verlag. de) unter ISBN 978-3-643-13992-4 erscheinen wird. INFO Am 21. <strong>Februar</strong> lädt Hein & Fiete passend zu einem Talk über mannmännliche Sexarbeit ein. 21.2., „Escorts, TG – Boys, Stricher – schwuler Sex als Dienstleistung!?“ Hein & Fiete, Pulverteich 14, U Lohmühlenstraße, 19 Uhr, www.heinfiete.de FOTO: RÜDIGER TRAUTSCH