E_1935_Zeitung_Nr.048
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N° 48 - <strong>1935</strong> AUTOMOBIL-REVÜE 11<br />
welle hinein schon längere Zeit bestanden haben<br />
müssen. Vielleicht sind diese Haarrisse schon im<br />
Anschluss an die Härtung der Welle entstanden,<br />
vielleicht haben sie sich aber auch nur nach und<br />
nach gebildet und langsam mehr vertieft. Gerade<br />
die Schwärzung der Ringfläche deutet darauf hin,<br />
dass die Risse schon lange bestanden, denn nur so<br />
konnte eich die Oberfläche oxydieren. Die Glätte<br />
der schwarzen Bruchfläche rührt daher, dass die<br />
Fläche beidseits des Risses infolge der Durchbiegung<br />
des ganzgebliebenen mittleren Teils sich gegenseitig<br />
glatt walzte.<br />
In Fällen wie dem Ihren empfiehlt es sich,<br />
immer die Generalvertretung der betreffenden Wagenmarke<br />
oder mangels einer solchen direkt die<br />
Fabrik auf den Defekt aufmerksam zu machen.<br />
Wurde der Wagen nicht überlastet und ist er auch<br />
nicht etwa mit einer zu schweren Karosserie ausgerüstet,<br />
so besteht Aussiehst, dass man Ihnen die<br />
Welle kostenlos ersetzt.<br />
-at-<br />
Frage 9440. Einschalten der Batteriezündung<br />
ohne Zünduncjsschlüssel. Wenn man bei einem<br />
Wagen mit Magnetzündung den Zündungsschlüssel<br />
vergisst, braucht man bekanntlich nur das Kurzschlusskabel<br />
vom Unterbrechergehäuse zu lösen,<br />
um trotzdem den Motor anlassen zu können. Wie<br />
verhält es sich aber bei Wagen mit Batteriezündung?<br />
Kann man hier den Schalter auch irgendwie<br />
überbrücken? R. I. in Z.<br />
Antwort: Wenn die zur Primärwicklung<br />
der Zündspule führenden Leitungen nicht gegen<br />
Diebstahl des Wagens besonders, z. B. durch einen<br />
Metallschlauch, geschützt sind, bereitet das provisorische<br />
Anschliessen der Zündung keine besonderen<br />
Schwierigkeiten. Das Kabel, das von der<br />
Primärwicklung zum Zündungsschalter führt, muss<br />
dann einfach mit dem Pluspol der Batterie verbunden<br />
werden. Auf dem kürzesten Weg geschieht<br />
das auf der Rückseite des Schaltkastens selbst, da<br />
ja ein vom Pluspol der Batterie herkommender Leiter<br />
auch am Schalter angeschlossen ist.<br />
Zum Abstellen des Motors muss dann später<br />
diese Verbindung wieder gelöst werden. at.<br />
Frage 9441. Blockieren eines Vorderrades beim<br />
Kurvenfahren. Wenn ich mit meinem Wagen bei<br />
ganz eingeschlagener Lenkung eine Kurve fahre,<br />
so wird immer das auf der Kurven-Innenseite liegende<br />
Vorderrad blockiert. Das Rad rutscht dann<br />
über den Boden \md kommt erst wieder in Umdrehung,<br />
wenn die Lenkung zurückgedreht wird.<br />
Natürlich ist dieee Erscheinung sehr unangenehm;<br />
icht nur wegen der Reifenabnützting, sondern vor<br />
allem auch deshalb, weil das Zurückdrehen der<br />
Lenkung bei blockiertem Rad sehr erschwert ist.<br />
Woher mag der Uebelstand kommen? M. H. in A.<br />
Antwort: Offenbar sind die Bremsen Ihres<br />
Wagens zu satt nachgestellt. Ist die Anordnung<br />
des Bremsmechanismus derart, dass bei einem Einschlagen<br />
der Räder die wirksame Gestänge-Länge<br />
verändert wird, dann hat das Ablenken zur Folge,<br />
dass bei ohnehin knapper Einstellung die Bremse<br />
des einen Rades in Tätigkeit tritt, während beim<br />
gegenüberliegenden Rad in der Einstellung mehr<br />
Spiel entsteht.<br />
Am einfachsten lässt sich der Uebelstand beheben,<br />
indem das Gesamtspiel der Bremseinstellung<br />
etwas vergrössert wird. Möglicherweise Hesse<br />
sich aber auch im Betätigungßmechanismus der<br />
Vorderradbremsen eine Ausgleionvorrichtung einfügen,<br />
die die Wirkung der Vorderradbremsen vom<br />
Radeinschlag unabhängig macht.<br />
at<br />
SP<br />
Anfrage 518. Kostspielige Reparaturen. Vor<br />
einigen Tagen Hess ich einen Wärmeriss im Wasserraum<br />
eines 4-Zylindermotors bei einer Spezialfirma<br />
reparieren. Bei der Uebergabe des Blockes<br />
machte man mir keinerlei Vorbehalte, aus welchen<br />
ich hätte entnehmen müssen, dass das Resultat der<br />
Schweissung irgendwie zweifelhaft hätte sein können.<br />
Vor der Aushändigung des reparierten Blokkes<br />
präsentierte man mir eine quittierte Rechnung<br />
im Betrage von Fr. 70.—, welche ich — da man<br />
mich ja in der Firma nicht kannte — anstandslos<br />
bezahlte.<br />
In unserer Reparaturwerkstätte wurde dann der<br />
Motor wieder zusammenmontiert und in das Chassis<br />
eingebaut, nach der Fertigmontage Wasser eingefüllt<br />
und der Wagen probiert. Nach einer Probefahrt,<br />
ca. 4 km, wurde der Motor auf den Wärmezustand<br />
untersucht, wobei zum grossen Erstaunen<br />
konstatiert werden musste, dass das Wasser aus<br />
dem reparierten Wärmeriss wie aus einem feinen<br />
Sieb wieder herauslief, und zwar nicht nur auf der<br />
ursprünglichen Linie des Risses selbst, sondern auf<br />
der ganzen Breite der Schweissstelle. Ich teilte diese<br />
Wahrnehmung unverzüglich der Schweissfirma mit.<br />
Ich ersuche Sie um Beurteilung folgender Fragen:<br />
Kann ich die Firma für den für mich entstandenen<br />
Schaden haftbar machen, bestehend aus:<br />
a) Kosten für die Schweissung von Fr. 70. —; b)<br />
Demontage und Montagekosten des Motors im Betrage<br />
von ca. Fr. 200.—; c) Kosten für den zweimaligen<br />
Transport des Blockes von A. nach Z. ca.<br />
Fr. 25. —; d) Spesenrechnung des Wagenbesitzers,<br />
der sich in Ermangelung seines eigenen Wagens<br />
eines Mietautos bzw. eines Taxi bedienen muss.<br />
Antwort: Die ausgeführten Schweissarbeiten<br />
beurteilen sich nach den Bestimmungen über den<br />
Werkvertrag, insbesondere den Art. 368, wonach der<br />
Besteller die Abnahme des Werkes ablehnen kann,<br />
sofern es für ihn unbrauchbar ist. Bei Verschulden<br />
ist ausserdem der Unternehmer zu Schadenersatz<br />
verpflichtet. Treten nachträglich Mängel auf, so ist<br />
hiervon der Unternehmer sofort zu verständigen<br />
und es kann entweder ein Abzug am Werklohn gemacht<br />
oder, sofern es dem Unternehmer nicht' übermässige<br />
Kosten verursacht, unentgeltliche Verbesserung<br />
und bei Verschulden Schadenersatz verlangt<br />
werden.<br />
Diese Zylinderschweissungen sind immer -sehr<br />
heikel, und die Schweisswerkstätten lehnen deshalb<br />
in der Regel jede Garantie ab. Wir glauben deshalb,<br />
es könne Ihnen nicht zugemutet werden, den<br />
Block neuerdings zum Schweissen in die betreffende<br />
Werkstätte hinzubringen. Dass die Schweissung<br />
mangelhaft war, ist klar. Demzufolge hat die Werkstätte<br />
Ihnen den bezahlten Arbeitslohn von Fr. 70.—<br />
zurückzuvergüten. Wir vermuten, sie werde den<br />
Standpunkt einnehmen, solche Schweissungen seien<br />
immer ohne jede Garantie. Diese nachträgliche Ablehnung<br />
der Gewährleistungspflicht genügt jedoch<br />
nicht. Die Firma wäre vielmehr verpflichtet gewesen,<br />
Sie ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen;<br />
bei Erteilung des Auftrages, dass jede Garantie<br />
für die Haltbarkeit abgelehnt werden müsse.<br />
Auf der andern Seite glauben wir aber, es könne<br />
von einem Verschulden, d. h. Von einem unsachgemässen<br />
Schweissen nicht die Rede sein und dass<br />
demzufolge eine weitere Schadenersatzpflicht entfällt,<br />
insbesondere keine Pflicht besteht, die Demontage-<br />
und Montagekosten und Transportkosten<br />
für den Block zu vergüten.. Allerdings, könnte man<br />
den Standpunkt einnehmen, es sei der Unternehmer<br />
verpflichtet, da solche Zylinderschweissungen immer<br />
sehr problematisch sind, vor Ausführung der Arbeit<br />
ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass möglicherweise<br />
die Arbeit nicht zu dem gewünschten Erfolg<br />
führe, und dass, wenn dies nicht ausdrücklich bemerkt<br />
wurde, darin eben ein Verschulden liegt. Auf<br />
der andern Seite müssen Sie als Fachmann den Einwand<br />
riskieren, es hätte Ihnen die Unsicherheit solcher<br />
Schweissarbeiten bekannt sein sollen. Wir<br />
kommen also zu dem Schlüsse, dass die Fr. 70.—<br />
Ihnen zurückvergütet werden, während in bezug<br />
auf die Schadenersatzpflicht eine präzise Antwort<br />
nicht erteilt werden kann, sondern hier hat vielmehr<br />
das richterliche Ermessen zu entscheiden. O<br />
Anfrage 519. Haftbarkeit Ende Dezember beauftragte<br />
mich ein Kunde, an seinem Wagen noch<br />
einige kleinere Reparaturen vorzunehmen. Da meine<br />
Angestellten die Werkstatt bereits verlassen hatten,<br />
war mir meine Frau bei der Aubeit behilflich.<br />
Bei anschliessender Probefahrt öffnete sich ca.<br />
100 m von der Werkstatt entfernt in einer Kurve<br />
die Türe und meine Frau fiel aus dem Wagen,<br />
wobei sie sich Verletzungen zuzog, die eine längere<br />
•Spitalbehandlung notwendig machten. Haftet die<br />
Versicherung des Autobesitzers für den Unfall und<br />
seine Folgen? Derselbe hat ausser der Haftpflichtnoch<br />
eine Insassen-Versicherung. Zeugen sind keine<br />
vorhanden. B. Seh. in Z.<br />
Antwort: Gemäss Art. 37 M. F G. haftet der<br />
Halter für allen Schaden, der durch den Betrieb<br />
eines Motorfahrzeuges verursacht wird, sofern er<br />
nicht beweist, dass der Schaden durch höhere Gewalt<br />
oder durch grobes Verschulden des Geschädigten<br />
oder eines Dritten verursacht wurde. Als Dritte<br />
gelten nicht Personen, für die der Halter selbst<br />
verantwortlich ist, oder deren er sich zum Betriebe<br />
des Fahrzeuges bedient, oder die es mit seiner Einwilligung<br />
führen. Trotz des Reparaturauftrages<br />
bleibt der Auftraggeber Halter. Sie selbst haben<br />
das Fahrzeug mit Einwilligung des Halters geführt,<br />
so dass also ein event. Verschulden Ihrerseits den<br />
Halter von seiner Haftpflicht nicht befreien kann.<br />
Dieses Verschulden könnte event. darin liegen,<br />
dass Sie sich nicht vergewisserten, ob nicht die<br />
Türen geschlossen seien. Es kommt aber, wie schon<br />
ausgeführt, nicht als Haftungsbefreiungsgrund in<br />
Frage. Aus welchen Gründen sich die Türe öffnete,<br />
wird nicht erwähnt. Es bestehen zwei Möglichkeiten,<br />
nämlich die, dass Ihre Frau die Türe nicht<br />
richtig zuschloss, oder aber, dass hier ein Mangel<br />
des Wagens vorliegt, indem aus irgendwelchen<br />
Gründen die Türe die Neigung hatte, sich während<br />
der Fahrt zu öffnen. Schloss Ihre Frau die<br />
Türe nicht sorgfältig, eo würde sie ein Mitverschulden<br />
treffen, und die Versicherung wäre demzufolge<br />
berechtigt, einen gewissen Abzug .an dem<br />
eingetretenen Schaden zu machen. Liegt aber ein<br />
Mangel des Wagens vor, so ist der volle Schaden<br />
zu vergüten. Schäden dieser Art sind in der Haftpflichtversicherung<br />
eingeschlossen. Es ist nur zulässig,<br />
dasß der Halter seine Ehegattin nnd seine<br />
Blutsverwandten nicht versichert. Da aber nicht<br />
Sie Halter geworden sind, so kann die Versicherung<br />
diese Einrede nicht geltend machen. Es unterliegt<br />
wohl auch keinem Zweifel, dass Ihre Frau<br />
auch durch die Insassenversicherung versichert ist,<br />
denn diese Versicherungsart wird gerade deshalb<br />
gewählt, um alle diejenigen Schadensfälle zu dekken,<br />
die event. durch die Haftpflichtversicherung<br />
nicht oder nur ungenügend gedeckt sind. O<br />
Büihevfuch<br />
Der Fahrzeug-Dieselmotor. Praktisches Handbuch<br />
für Fahrt und Werkstatt. Von DipL Ing. W.<br />
Thoelz, Band 96 der Autotechnischen Bibliothek, mit<br />
230 Seiten, 165 Abbildungen und 3 Tafeln. Verlag<br />
von Richard Carl Schmidt & Co., Berlin W. 62.<br />
Ueber die verhältnismässig junge und noch in<br />
rascher Entwicklung begriffene Materie der Lastwagen-Dieselmotoren<br />
ist bisher nur wenig Literatur<br />
vorhanden, die in zusammenfassender Weise auch<br />
dem Praktiker, dem Lastwagenlenker genügendes<br />
Wissen vermittelt. Dabei hängt gerade von der Einstellung<br />
des Praktikers zu dieser neuen Motorenart<br />
sehr viel für die Zukunft ab. Das vorliegende klein©<br />
Werk ist allgemein verständlich gehalten. Nach der<br />
Beschreibung der Unterschiede zwischen Vergaserund<br />
Fahrzeug-Dieselmotoren geht der Verfasser<br />
ziemlich ausführlich auf die verschiedenen Bauarten<br />
von Fahrzeug-Dieselmotoren ein, behandelt in<br />
weiteren Abschnitten den Brennstoff, die konstruktiven<br />
Einzelheiten, die Schmierung, die Wasserkühlung,<br />
die Luftkühlung, die Glühkerzen, die Einspritzpumpe,<br />
die Vorbereitungen für die Inbetriebsetzung<br />
des Motors, um zum Schluss noch das Kapitel<br />
der Störungen zu streifen, das allein schon<br />
manchem Dieselwagen-Lenker das Büchlein unentbehrlich<br />
machen dürfte. Zu bedauern ist nur, das»<br />
in der Zusammenstellung der 'verschiedenen Motoren-Bauformen<br />
nicht auch der neueste Doppelwirbel-<br />
Saurer-Dieselmotor berücksichtigt worden ist, handelt<br />
es sich hier doch um die gegenwärtig weitest<br />
entwickelte aller Bauformen.<br />
Technischer Literaturnachweis an der Bibriofhek<br />
der E. T. H. Die Bibliothek der E. T. H., Abteilung<br />
technischer Literaturnachweis, gibt auf Grund einer<br />
mehrere Jahre zurückreichenden Kartothek, sowia<br />
anderer bibliographischer Hilfsmittel, Auskunft über<br />
die periodisch erscheinende Literatur auf allen Gebieten<br />
der Technik, mit Ausnahme der technischen<br />
Chemie, deren Literaturnachweis bereits in hinreichender<br />
Weise durch das chemische Zentralblatt geführt<br />
wird. Die mündliche, nicht telephonische Auskunft<br />
(10—12 und 15—17 Uhr, Samstag nachmittag<br />
geschlossen) erfolgt kostenlos; für die Erledigung<br />
schriftlicher Anfragen werden massige Gebühren<br />
berechnet. Die Bibliothek besorgt auch gegen billige<br />
Berechnung Zusammenstellungen von technischer<br />
Literatur über bestimmte Fragen und Beratung<br />
in technisch-literarischen Angelegenheiten.<br />
Ueber das Gebiet der Elektrotechnik "wird von der<br />
Bibliothek ein Literaturnachweis in Kartenform herausgegeben;<br />
es erscheinen wöchentlich ca. 40 Karten,<br />
die neben den bibliographischen Daten auch<br />
eine kurze Inhaltsangabe des betreffenden Artikels<br />
enthalten. Anfragen sind an die Bibliothek der<br />
E. T. H. zu richten, die gerne nähere Auskunft erteilt.<br />
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