E_1949_Zeitung_Nr.010
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AUTOMOBIL REVUE<br />
MITTWOCH, Q. MÄRZ 19 »9 - \r.l0<br />
Für unverzügliche Einführung von Stopstrassen<br />
in der ganzen Schweiz<br />
Die FRS beantragt dem Bundesrat den Erlass der erforderlichen Verfügungen<br />
auf die diesjährige Fahrsaison hin<br />
In einer dieser Tage an den Bundesrat gerichteten<br />
Eingabe erinnert der Schweiz. Strassenverkehrsverband<br />
(FRS.) an den Bericht des Eidg.<br />
Justiz- und Polizeidepartementes vom Dezember<br />
1948 zur Interpellation Eggenberg, der die Einführung<br />
der « Stopstrassen » wenn möglich noch<br />
vor der Revision der eidgenössischen Automobilgesetzgebung<br />
in Aussicht nimmt. Die FRS begrüsst<br />
diese Absicht sehr und stellt denn auch<br />
in aller Form den Antrag, dass unverzüglich die<br />
Vorbereitungen an die Hand genommen werden,<br />
damit auf die bevorstehende Fahrsaison hin die<br />
nötigen Verfügungen erlassen werden können.<br />
Was die<br />
Bedurfnisfrage<br />
anbetrifft, dürfte sich heute jedermann darüber<br />
im klaren sein, dass neue Massnahmen vorgekehrt<br />
werden müssen, um ein weiteres Ansteigen<br />
der Unfallzahlen mit allen Mitteln zu verhindern.<br />
In den Kreisen der am Strassenverkehr<br />
interessierten Verbände ist man sich zwar vor<br />
allem darüber einig, dass der bauliche Zustand<br />
unseres Strassennetzes, namentlich der Hauptstrassen,<br />
einer radikalen Verbesserung bedarf.<br />
Weil aber auch nur die möglichst rasche Beseitigung<br />
der grössten Gefahrenquellen auf unseren<br />
Strassen Jahre beanspruchen wird, müssen inzwischen<br />
mit einfacheren Mitteln besonders unübersichtliche<br />
Strassenkreuzungen und -einmündungen<br />
gesichert werden. Längst ist man in den<br />
Vereinigten Staaten von Amerika zur ausgiebigsten<br />
Anwendung dieses Mittels übergegangen, und<br />
es wird versichert, dass ohne dieses überall vorgeschriebenen<br />
«Füll Stop » die Unfallzahlen<br />
noch ganz erheblich höher liegen würden.<br />
Im Zuge der Bestrebungen zur Unfallbekämpfung<br />
sind an verschiedenen Orten von den lokalen<br />
Behörden Stopstrassen eingerichtet worden.<br />
Es dürften heute in der Schweiz bereits rund<br />
hundert solcher Stopstrassen bestehen. Eine der<br />
ersten Städte, welche dazu überging, war Luzern.<br />
Der Erfolg ist dort deshalb überzeugend, weil<br />
seit bald zwei Jahren an sechs besonders gefährlichen<br />
Kreuzungen und Einmündungen, wo<br />
regelmässig jährlich mehrere Unfälle registriert<br />
wurden, keine Unfälle mehr vorgekommen sind.<br />
Nun besitzen aber die angebrachten Stopsignale<br />
und Stoplinien keine Rechtskraft, weshalb kein<br />
Fahrzeugführer wegen deren Nichtbeachtung<br />
bestraft werden darf. Somit werden diese Markierungen<br />
freiwillig, aber auch dankbar beachtet,<br />
und zwar mit dem erwähnten erfreulichen<br />
Ergebnis. Gleiches wird aus andern Ortschaften<br />
berichtet.<br />
Die Intervention der Bundesbehörden" noch<br />
vor der Revision des MFG ist vor allem deshalb<br />
angezeigt, weil diese Institution der Stopstrassen<br />
in bezug auf Oertlichkeit, Signalisierung und<br />
Markierung auf der Strasse ungleich gehandhabt<br />
wird. Beim Fehlen von Richtlinien sucht sich<br />
jede Lokalbehörde nach eigenem Ermessen zu<br />
helfen. Dieser Zustand darf nicht länger andauern,<br />
da wegen des offensichtlichen Erfolges<br />
der Stopstrassen immer mehr Lokalbehörden zur<br />
Errichtung solcher übergehen und die Gefahr<br />
besteht, dass eine gewisse Verwilderung um sich<br />
gTeift, die nicht im Interesse der Sache liegt.<br />
Wir stehen heute in dieser Beziehung geradezu<br />
vor einer, wenn auch gut gemeinten Anarchie.<br />
Zur Frage,<br />
wo Stopstrassen grundsätzlich zu bezeichnen<br />
sind,<br />
bemerkt die Eingabe:<br />
Stopstrassen sollten nur dort errichtet werden,<br />
wo aus baulichen Gründen keine Uebersicht<br />
besteht. In diesen Fällen bedeutet das Stopsignal<br />
und namentlich die Stoplinie eine äusserst<br />
wertvolle Hilfe für den Fahrzeugführer, der aus<br />
der verkehrsärmeren Strasse in die verkehrsreichere<br />
einfahren will. Ohne diese Linie weiss<br />
er ja in der Regel nicht, von welchem Punkt<br />
aus er eine genügende Uebersicht in die andere<br />
Strasse hat.<br />
Handelt es sich um gut übersichtliche Verkehrsschnittpunkte,<br />
sollten, zum mindesten vorläufig,<br />
noch keine Stopstrassen vorgesehen werden.<br />
In solchen Fällen dürfte die bisherige Ordnung,<br />
d.h. die Rechtsvortrittregel, bzw. ausserorts<br />
die Hauptstrasse mit Vortrittsrecht, genügen.<br />
Stopstrassen sollten zudem auch nur dann errichtet<br />
werden, wenn es sich um eine grössere<br />
Verkehrsintensität handelt. Besonders in rein<br />
ländlichen Verhältnissen dürfte sich eine solche<br />
Anlage erübrigen.<br />
Anlage der Stopstrasse.<br />
Unserer Ansicht nach sollte eine Stopstrasse<br />
äusserlich folgendennassen angelegt werden:<br />
An unübersichtlichen Strassenkreuzungen und<br />
-einmündungen ist grundsätzlich die verkehrsärmere<br />
Strasse mit dem Stopsignal zu versehen.<br />
Der soeben fertig ausgearbeitete Entwurf<br />
zu einer neuen internationalen Strassenverkehrskonvention<br />
sieht dafür eine kreisrunde Tafel mit<br />
rotem Rand vor, in deren hellem Grund ein rotes<br />
Dreieck mit Spitze nach unten steht. Im obern<br />
Teil des Dreiecks wird in schwarzer Farbe das<br />
Wort « Stop » eingefügt. Diese Tafel soll nicht<br />
tiefer als 60 cm (unterer Rand) vom Boden und<br />
nicht höher als 2,20 m angebracht sein. Dieses<br />
Signal soll möglichst nahe der Stoplinie aufgestellt<br />
werden. Auf alle Fälle nicht weiter davon<br />
entfernt als 10 bis höchstens 20 m. Andernfalls<br />
ist es unerlässlich, dass das Wort « Stop » noch<br />
bei der Linie auf der Strasse selbst aufgemalt<br />
wird.<br />
Die Stoplinie soll sich in bezug auf die<br />
Breite und Farbe gut von der Strassenoberflache<br />
abheben und ist quer über die rechte Strassenhälfte,<br />
und nur über sie, zu ziehen. Dabei ist es<br />
von Vorteil, das linke Ende der Stoplinie rückwärts<br />
in die Stopstrasse, als Sicherheitslinie ausgebildet,<br />
fortzusetzen.<br />
Die Linie hat nur dann einen Sinn, wenn sie<br />
genau an jenen Orten angelegt ist, wo der Fahrzeugführer<br />
von seinem etwas weiter zurückliegenden<br />
Platz eine genügende Uebersicht<br />
in die verkehrsreichere<br />
Strasse hat. Sollte dabei die Stoplinie in<br />
einen Fussgängerstreifen kommen, so darf man<br />
davor nicht zurückschrecken. Das Verbot, auf<br />
Fussgängerstreifen anzuhalten, kann nach Art. 49<br />
MFV niemals für den kurzen Sicherheitshalt<br />
gelten. Eine andere Auslegung wäre geradezu<br />
verkehrsgefährdend. Auch ohne Stoplinien ist es<br />
doch so, dass an unübersichtlichen Stellen ein<br />
Fahrzeugführer, trotz Fussgängerstreifen, sehr<br />
Bahnübergängen anzubringen. Es hätte<br />
dies jedoch nur einen Sinn, wenn die Verhältnisse<br />
sehr unübersichtlich sind. Leider gibt es in<br />
dieser Hinsicht Fälle, wo selbst der kurze Halt<br />
eines Motorfahrzeuges die Gefahr kaum ausschaltet,<br />
weil wegen des Lärmes des eigenen<br />
Motors das Herannahen eines Zuges nicfct mehr<br />
wahrgenommen werden kann. Wir neigen deshalb<br />
eher zur Ansicht, dass man vorläufig von<br />
der allgemeinen Verwendung des Stopsignales<br />
bei unbewachten und unübersichtlichen Bahnübergängen<br />
absehen sollte.<br />
Endlich ist es auch denkbar, dass es in Anlangsam<br />
fahren oder sogar anhalten muss, um<br />
nicht wegen der Fortsetzung seiner Fahrt einen<br />
Unfall zu riskieren.<br />
In Ausnahmefällen kann es auch vorkommen,<br />
dass, mangels eines Hartbelages, keine Stoplinie<br />
auf der Strasse angebracht werden kann. Unerlässlich<br />
ist dagegen immer das Stopsignal. In<br />
solchen Fällen muss dieses dafür so postiert<br />
werden, dass von seinem Standort aus die erforderliche<br />
Uebersicht in die verkehrsreichere,<br />
Strasse gewährleistet ist.<br />
Vortrittssignal als Ergänzung des Stopsignals<br />
and weitere Fragen.<br />
Da aus Gründen der Zweckmässigkeit und<br />
im Interesse der Rechtssicherheit für Fahrzeugführer,<br />
die aus solchen Stopstrassen kommen,<br />
das Vortrittsrecht von rechts aufgehoben werden<br />
muss, stellt sich die Frage, ob es nicht erforderlich<br />
sei, auf der andern Strasse ein Signal anzubringen,<br />
welches angibt, dass die Fahrzeuge auf<br />
dieser verkehrsreicheren Strasse den Vortritt<br />
haben. Wir halten dafür, dass zum mindesten<br />
während des Provisoriums eine solche zusatzliche<br />
Signalisierung nicht erforderlich ist Der<br />
Fahrzeugführer auf der verkehrsreicheren Strasse<br />
wird verhältnismässig frühzeitig die Rückseite<br />
des Stopsignals, das sich rechts in der einmündenden<br />
Strasse befindet, erkennen, ebenso in<br />
den meisten Fällen die Stoplinie sehen können.<br />
Denkbar wäre allerdings, dass die Rückseite des<br />
Stopsignals ebenfalls mit einem Symbol 'versehen<br />
wird, um dem Fahrzeugführer auf der<br />
andern Strasse die Orientierung zu erleichtern.<br />
Eventuell könnte man den roten Kreis mit dem<br />
auf der Spitze stehenden Dreieck in einer andern,<br />
weniger auffälligen Farbe wiederholen.<br />
Verschiedentlich ist der Wunsch geäussert<br />
worden, Stopsignale auch bei unbewachten<br />
EINE STOPSTRASSE IN BIEL<br />
Dem Beispiel zahlreicher anderer<br />
Schweizer Städte folgend<br />
hat nun auch Biel versuchsweise<br />
die Bubenbergstrasse bei deren<br />
Kreuzung mit der Heilmannstrasse,<br />
einer Stelle zahlreicher<br />
Unfälle, als Stopstrasse bezeichnet.<br />
Das dabei verwendete<br />
Signal Nr. 22 entspricht also<br />
nicht dem von der FRS in ihrer<br />
Eingabe an den Bundesrat vorgeschlagenen.<br />
Nach Biel sind<br />
auch Bellinzona, Lugano und<br />
locarno zur Einführung von<br />
Stopstrossen geschritten, wobei<br />
sie sich ebenfalls des Signals<br />
Nr. 22 bedienen.<br />
betracht der Verhaltnisse vorteilhaft wäre, ein<br />
Stopsignal auf einer Strasse zu errichten, die<br />
auch von einer Strassenbahn befahren<br />
wird. Es stellt sich dann die Frage, ob die Strassenbahn<br />
ebenfalls gezwungen, ist, einen Sicherheitshalt<br />
einzuschalten. Vom Standpunkt der<br />
Verkehrssicherheit aus könnte man diese Frage<br />
zweifellos bejahen. Mit Rücksicht auf Art. 3 des<br />
BRB vom .26. März 1934 wird man jedoch von<br />
Seiten der Strassenbahhunternehmungen aus<br />
nicht auf das absolute Vortrittsrecht verzichten<br />
wollen. Um langwierige Auseinandersetzungen<br />
zu vermeiden, schlagen wir deshalb vor, in solchen<br />
Fällen bis auf weiteres von der Errichtung<br />
von Stopstrassen abzusehen.<br />
Die rechtliche Grundlage<br />
für den Erlass provisorischer Vorschriften bildet<br />
MFG Art. 3. Was die endgültige Ordnung anlässlich<br />
der Revision der Automobilgesetzgebung<br />
anbetrifft, so behält sich die FRS vor, diese<br />
Frage bei der Einreichung ihrer Vorschläge für<br />
die Revision dieses Gesetzeswerkes zu behandeln.<br />
•riefe über allgemein interessierende Fragen werden gerne zur Veröffentlichung entgegengenommen. Sie sind möglichst<br />
kurz xu fassen und an die Redaktien der «Automobil Revue», Breitenrainstr. 97, Bern, zu senden. Die Verwendung eines<br />
Pseudonyms ist gestattet, wenn der Redaktion Name und Adresse des Absenders bekanntgegeben werden.<br />
Erwünscht: Ein Ölstandsanzeiger<br />
In Nr. 52 der « AR » vom 8. Dezember 1948<br />
macht « Cerberus » den Vorschlag, durch eine<br />
Vorrichtung den Oelstand des Motors anzuzeigen,<br />
die eine Kontrolle vom Führersitz aus ermöglicht.<br />
In meinem DKW-4-<br />
Zylinder besass ich eine<br />
derartige Einrichtung,<br />
die gleichzeitig zwei Annehmlichkeiten<br />
aufwies.<br />
Es handelte sich um. ei-<br />
stattete Automobil verfügt über ein Oelmanometer.<br />
Hat man sich zur Gewohnheit gemacht,<br />
die Instrumente auch zu beobachten, so ergibt<br />
sich bei unterer Grenze des Oelstandes, dass in<br />
scharfen Kurven oder bei brüskem Bremsen das<br />
•Manometer auf Null zurückgeht und man es im<br />
nächsten Augenblick wieder den normalen<br />
Druck anzeigen sieht. Dies bedeutet, dass das<br />
Oelniveau gerade noch hoch genug steht, um bei<br />
Geradeausfahrt die Oelpumpe im Betrieb zu<br />
halten. Durch Aenderung der Fahrtrichtung oder<br />
brüskes Bremsen, auch langdauerndes Abwärtsfahren,<br />
wird das Oel an eine Stelle des Motors<br />
nen Schwimmer in der<br />
verlagert, und der meist zentral gelegenen<br />
Oelwanne, der mit ei-<br />
Pumpe geht momentan « der Schnauf aus ». Gelangt<br />
das Fahrzeug wieder in normale Lage, so<br />
schöpft die Pumpe wieder. Dr. Max Eggenberg.<br />
nem Anzeiger oberhalb<br />
des Motors durch ein<br />
Stäbchen in Verbindung<br />
stand. Durch das Schauglas<br />
liess sich jederzeit<br />
das Oelniveau ohne weiteres<br />
ablesen, ohne den<br />
Meßstab herausziehen zu<br />
müssen. Das Blättchen, welches bei sinkendem<br />
Niveau den Zahnkranz an einer Stelle berührte,<br />
schloss einen elektrischen Kontakt, wodurch<br />
am Armaturenbrett ein Lämpchen grün<br />
aufleuchtete. Blinkte dieses Licht plötzlich auf,<br />
so wusste man, dass man sich um den Oelstand<br />
zu bekümmern hatte. Ein Blick unter die Motorhaube<br />
genügte, um am Stand des Niveauanzeigers<br />
im Schauglas zu erkennen, ob der Oelverbrauch<br />
bereits bedrohlich war oder nicht. Dieser<br />
Apparat welcher der Fabrik sicher keine<br />
bedeutenden Auslagen verursachte, erwies sich<br />
als sehr praktisch. Vielleicht liesse sich eine<br />
ähnliche Vorrichtung da oder dort nachträglich<br />
•einbauen?<br />
Es gibt nun allerdings noch ein anderes Mittel,<br />
unp sich über den Oelstand auf dem laufenden<br />
zu halten, ohne sich die Hände zu beschmutzen.<br />
Ich möchte seine Anwendung aber<br />
nicht jedermann empfehlen. Es ist auch nur in<br />
besonderen Fällen zulässig.<br />
Jedes normal mit Bordinstrumenten ausge-<br />
STOP<br />
BRIEFE DER LESER AN DIE A.R.<br />
F—<br />
'$&<br />
Kameradschaft der Strasse<br />
Als Anfänger im Autofahren erlebte ich<br />
kürzlich etwas, das mich sehr freute.<br />
In einer der letzten Nächte fuhr ich auf der<br />
Strasse von Freiburg Richtung Bulle. In einer<br />
scharfen, vereisten Kurve musste ich einem<br />
Radfahrer, der ohne Licht fuhr, ausweichen, und<br />
geriet ins Schleudern. Das Heck meines 9-PS-<br />
Wagens setzte sich so unglücklich auf die Strassenböschung,<br />
dass es mir nicht möglich war,<br />
allein aus dieser Situation herauszukommen. Inzwischen<br />
hatte sich der Radfahrer aus dem<br />
Staube gemacht<br />
Und nun das Erfreuliche an der ganzen Geschichte:<br />
Die Fahrer der nächsten fünf oder<br />
sechs Wagen, die kamen, setzten mit vereinten<br />
Kräften mein Fahrzeug wieder auf die Strasse<br />
und halfen mir, ohne mir irgendeinen Vorwurf<br />
zu machen, aus meiner schwierigen Lage.<br />
Ich kann Ihnen versichern, dass ich jedem<br />
Kollegen vom Volant, den ich in gleicher oder<br />
ähnlicher Situation antreffen werde, meine Hilfe<br />
bringen werde.<br />
CG.<br />
Wenn lokale Behörden schon bisher Stopstrassen<br />
errichtet haben, wobei sie sich auf MFG<br />
Art. 3, Abs. 3 stützen können, so bleiben solche<br />
Massnahmen immer unvollständig, weil es, gemäss<br />
MFG Art. 4, ausschliesslich Sache des Bundesrates<br />
ist, einheitliche .Signale vorzuchreiben.<br />
Dehalb dürfte sich zunächst eine Ergänzung des<br />
Bundesratsbeschlusses vom 17. Oktober 1932 über<br />
die Strassensignalisätion als notwendig erweisen.<br />
Ueberdies wird es aber auch erforderlich sein,<br />
den Bundesratsbeschluss vom 26. März 1934 über<br />
die Hauptstrassen mit Vortrittsrecht abzuändern.<br />
Im Sinne einer Diskussionsgrundlage schlägt<br />
daher die FRS in ihrer Eingabe zwei Texte vor:<br />
a) Neuer Abs. 3 zu Art. 12 der Signalverordnung<br />
vom 17. Oktober 1932:<br />
«Das Stopsignal (Nr. 20a), das an unübersichtlichen<br />
Stellen wie Strassenkreuzungen<br />
und -einmündungen anzubringen ist, schreibt<br />
dem Fahrzeugführer einen kurzen Stcherheitshält<br />
vor, während welchem er sich zu<br />
überzeugen hat, dass er ohne Gefahr seine<br />
Fahrt fortsetzen kann. Der Fahrzeugführer,<br />
der die mit diesem Signal versehene Strasse<br />
benützt, besitzt kein Vortrittsrecht von rechts<br />
gemäss MFG Art. 27, Abs. 1. »<br />
b) Ergänzung von Art. 2 des BRB vom 26. März<br />
1934 über die Hauptstrassen mit Vortrittsrecht:<br />
' Innerorts gilt bei allen Strassenkreuzungen,<br />
-einmündungen und -gabelungen das Vortrittsrecht<br />
von rechts. Eine Ausnahme besteht<br />
nur dann, wenn an einer Strasseneinmündung<br />
oder -kreuzung ein Stopsignal (Sig. Nr. 20a)<br />
aufgestellt worden ist. Der Fahrzeugführer,<br />
der die mit dem Stopsignal versehene Strasse<br />
benutzt, hat den Fahrzeugen auf der nicht<br />
mit diesem Signal gekennzeichneten Strasse<br />
den Vortritt zu lassen. »<br />
Alle übrigen Vorschriften, insbesondere Einzelheiten<br />
über die Anlage von Stopstrassen, das<br />
Anbringen von Stoplinien usw. sollten durch<br />
Weisungen des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes,<br />
gestützt auf Art. 19 der Verordnung über<br />
die Strassensignalisätion, geregelt werden.<br />
STRASSENVERKEHR<br />
Sag es klar und präzis, aber mit Humor!<br />
Wer, wie die «AR», den Automobilisten<br />
jahraus, jahrein ins Gewissen redet und auch<br />
nicht davor zurückscheut bei schweren Verkehrsdelikten<br />
Leute aus den eigenen Reihen mit<br />
vollem Namen vor der Oeffenüichkeit blosszustellen,<br />
der gerät wohl kaum in den Geruch des<br />
Pharisäertums, wenn er sich hin und wieder ein<br />
Wort darüber erlaubt, dass auch bei andern<br />
Strassenbenützern gesündigt wird. Und das nicht<br />
zu knapp. Offenbar teilt auch die Verkehrsabteilung<br />
des > Polizeiinspektorates von Basel diese<br />
Ansicht. Was sie dadurch sichtbar zum Ausdruck<br />
bringt, dass sie seit 1. März allen Radfahrern bei<br />
der Einlösung ihrer Velonummer ein Büchlein in<br />
die Hand drückt, das unter dem psychologisch<br />
geschickt gewählten Titel<br />
« Velofahrer, weisst du ... ? •<br />
die Verkehrsregeln für die pedalenden Zeitgenossen<br />
rekapituliert. Aber nicht etwa in lederner,<br />
schulmeisterlicher Manier, sondern fein<br />
säuberlich «gebüschelt» und aufgelockert in<br />
kleine Abschnitte. Dabei ist das Büchlein gespickt<br />
mit einem tüchtigen Schuss Humor in<br />
Form von Illustrationen, an denen wohl jedes<br />
Auge belustigt hängen bleibt. Tut es das aber, so<br />
wandert der Blick neugierig auf das, was « drunter<br />
steht » — und damit ist der Zweck erreicht.<br />
Ein paar Kostproben aus dem ergötzlichen<br />
und doch ernst gemeinten Pibelchen? Hier sind<br />
sie:<br />
« Ja, du musst », heisst es da z. B.,<br />
die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen<br />
Strassen- und Verkehrsverhältnissen anpassen<br />
und vor allem an die Sicherheit denken;<br />
stets rechts fahren; wo Sicherheitslinien vorhanden<br />
sind, gelten sie auch für dich.<br />
« Ja, du darfst » (z. B.)<br />
beim Hintereinanderfahren nur so nahe aufschliessen,<br />
dass sich beim plötzlichen Anhalten<br />
des vorderen Fahrzeugs kein Zusammenstoss<br />
ereignen kann.<br />
« Ja, du sollst » (z. B.)<br />
nicht freihändig fahren, dich nicht an Fuhrwerke<br />
und Automobile anhängen und nicht<br />
nachziehen lassen.<br />
« Weisst du, dass » (z. B.)<br />
mehr als zwei Radfahrer nicht nebeneinander<br />
fahren dürfen und sofort in Einerkolonne zu<br />
fahren haben, wenn die Strassen- und Verkehrsverhältnisse<br />
es erfordern?<br />
« Achte darauf! »<br />
Wenn du Kurven schneidest, so riskierst du,<br />
dir den Kopf einzurennen.<br />
« Ist dein Velo betriebssicher? »<br />
Ist deine Velolampe geneigt, so dass der<br />
Lichtkegel nicht über 25 m reicht und die<br />
andern nicht blendet? Hast du dich ganz<br />
überzeugt, dass dein Licht wirklich nicht<br />
blendet? Bitte sieh heute mal ganz genau<br />
nach! Heute noch! • ; '<br />
Besitzt dein Velo am Schützblech oder an der<br />
hinteren, linken Strebe eine • Reflexlinse. Dieses<br />
sog. Katzenauge muss senkrecht zur Fahrbahn<br />
stehen und so angebracht sein, dass es<br />
niemals verdeckt werden kann.<br />
Für diese Aktion, : die sich in den Dienst der<br />
Aufklärung, Erziehung und Disziplinierung einer<br />
der wichtigsten Gruppen von Strassenbenützern<br />
stellt und die deshalb geeignet ist. die Verkehrsabwicklung:<br />
zu verbessern und Unfälle zu verhüten,<br />
verdient die Basler Polizei auch den Dank<br />
der Automobilisten.