Versichern und versorgen - CDH
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Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />
3.1.4 Gesetzliche Unfallversicherung durch<br />
die Berufsgenossenschaft<br />
Als Gr<strong>und</strong>sicherung gegen schwerwiegende<br />
Folgen von Arbeitsunfällen, Unfällen auf<br />
Dienstreisen, Wegeunfällen <strong>und</strong> anerkannten<br />
Berufskrankheiten bietet sich gerade für<br />
Existenzgründer der freiwillige Beitritt in die<br />
gesetzliche Unfallversicherung an. Für die<br />
meisten Vertriebsunternehmer ist dies die<br />
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).<br />
Wird in nennenswertem Umfang Lagerhaltung<br />
betrieben, kann auch die Großhandels-<br />
<strong>und</strong> Lagerei-Berufsgenossenschaft in<br />
Mannheim zuständig sein. Angestellte<br />
Geschäftsführer <strong>und</strong> Gesellschafter – Geschäftsführer<br />
mit Minderheitsbeteiligung<br />
ohne Sperrminorität von GmbH’s, sind<br />
ohnehin gesetzlich unfallversichert. Auch<br />
Ehegatten eines Vertriebsunternehmers<br />
können sich – zumindest in der VBG – freiwillig<br />
versichern, wenn Sie im Unternehmen<br />
mitarbeiten <strong>und</strong> nicht auf Gr<strong>und</strong> eines Arbeitsvertrages<br />
beschäftigt <strong>und</strong> damit ohnehin<br />
gesetzlich unfallversichert sind.<br />
In den eingangs genannten Fällen übernimmt<br />
die Berufsgenossenschaft nicht nur<br />
die anfallenden Kosten einer erforderlichen<br />
ambulanten <strong>und</strong> stationären medizinischen<br />
Behandlung, sondern stellt auch alle Rehabilitationsleistungen<br />
bereit, ohne das der Versicherte<br />
etwas zuzahlen muss. Bei Berufsunfähigkeit<br />
ergreift die Berufsgenossenschaft<br />
die nötigen Maßnahmen für eine berufliche<br />
Wiedereingliederung bis hin zu einer neuen<br />
Berufsausbildung. Dazu kommen ergänzende<br />
Hilfen, wie der Umbau von Kraftfahrzeugen<br />
oder Wohnungen oder die Übernahme<br />
der Pflegekosten im Pflegefall. Während<br />
einer Rehabilitation erhalten Versicherte <strong>und</strong><br />
ihre Familien zudem Leistungen zur Sicherung<br />
des Lebensunterhaltes.<br />
Bei Arbeitsunfähigkeit auf Gr<strong>und</strong> eines Versicherungsfalles<br />
oder wenn auf Gr<strong>und</strong> einer<br />
Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztätige<br />
Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt<br />
werden kann, erhalten freiwillig Versicherte<br />
bei der VBG pro Kalendertag den<br />
450. Teil von ihnen gewählten Versicherungssumme<br />
ab dem 22. Kalendertag. Als<br />
eine hinreichende Krankentagegeldversicherung<br />
ist die freiwillige Versicherung in einer<br />
Berufsgenossenschaft daher nicht anzusehen,<br />
wohl aber zur Absicherung gegen<br />
existenzbedrohende Risiken. Bei stationärer<br />
Behandlung wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit<br />
wird dieses sogenannte Verletztengeld<br />
sogar für die gesamte Dauer der<br />
stationären Behandlung gewährt.<br />
Teilnehmer an einer berufsfördernden Maßnahme,<br />
z. B. im Anschluss an eine Rehabilitation,<br />
die währenddessen nicht für ihren<br />
Unterhalt oder den ihrer Familie sorgen können,<br />
erhalten ein Übergangsgeld, das sich<br />
nach der gewählten Versicherungssumme<br />
bemisst. Es ist aber zu beachten, das die Berufsgenossenschaften<br />
keinen Versicherungsschutz<br />
vor Unfallfolgen bieten, wenn der<br />
Unfall sich nicht während der beruflichen<br />
Tätigkeiten ereignet <strong>und</strong> nur gegen die Folgen<br />
von anerkannten Berufskrankheiten<br />
Versicherungsschutz gewähren. Die freiwillige<br />
Versicherung der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
bietet somit einen Mindestschutz<br />
<strong>und</strong> sollte unbedingt dann erfolgen, wenn<br />
keine private Unfallversicherung besteht.<br />
Besonders erwähnenswert sind die Rehabilitationsleistungen<br />
der Berufsgenossenschaften,<br />
die i.d.R. weit über die diesbezüglichen<br />
Leistungen privater Unfall- <strong>und</strong> Krankenversicherungen<br />
hinaus gehen.<br />
Nähere Informationen zur freiwilligen Versicherung<br />
für Unternehmer erhalten Ver-