Versichern und versorgen - CDH
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Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung<br />
sicherung, zahlen sie dafür während der Ansparphase<br />
keine Steuern. Bei der Entgeltumwandlung<br />
zu Gunsten einer Unterstützungskasse<br />
ist die steuerfreie Dotierung sogar<br />
ohne Beitragsbegrenzung möglich. Für diese<br />
Rentenanwartschaften mit steuerbefreiten<br />
Beiträgen gilt von nun an das Prinzip der<br />
„nachgelagerten Besteuerung“: Die Versorgungsleistungen<br />
unterliegen erst im Rentenalter<br />
der Einkommenssteuer.<br />
Bei Direktversicherungen <strong>und</strong> Pensionskassen<br />
gibt es weiterhin die Möglichkeit der so<br />
genannten „Lohnsteuerpauschalierung“:<br />
Als Alternative zum Zulagen- <strong>und</strong> Steuersystem<br />
der „Riester-Förderung“ zahlt der<br />
Arbeitnehmer hier in der Ansparphase<br />
20 Prozent Pauschalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls Kirchensteuer<br />
für die geleisteten Beiträge. Im Alter<br />
muss er dann nur noch den Ertragsanteil<br />
dieser Rentenleistungen versteuern. Einmalige<br />
Kapitalleistungen bleiben nach derzeit<br />
geltendem Steuerrecht in der Regel sogar<br />
steuerfrei.<br />
Können Arbeitnehmer Beiträge für mehrere<br />
Modelle der betrieblichen Altersversorgung<br />
zahlen?<br />
Ja, eine Kombination aus unterschiedlichen<br />
Durchführungswegen ist je nach individueller<br />
Situation sogar empfehlenswert. Wer<br />
beispielsweise pauschalversteuerte Beiträge<br />
für eine Direktversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz<br />
zahlt, erreicht schnell die<br />
steuerbegünstigte Höchstgrenze von maximal<br />
1.752 Euro, ohne dass er damit ein ausreichendes<br />
Versorgungsniveau für die Rente<br />
erreichen könnte. Empfehlenswert vor allem<br />
für ältere Mitarbeiter <strong>und</strong> Arbeitnehmer mit<br />
höherem Einkommen ist es, durch eine<br />
Unterstützungskasse, die keiner direkten<br />
Begrenzung der steuerlich begünstigten Beiträge<br />
unterliegt, noch zusätzlich etwas für<br />
die Rente anzusparen. Daneben empfiehlt<br />
es sich, die staatliche Zulagenförderung<br />
(„Riester-Rente“) auf privater Ebene oder<br />
einen Firmenkollektivvertrag in Anspruch zu<br />
nehmen, um die durch die Rentenreform<br />
zusätzlich klaffenden Versorgungslücken zu<br />
kompensieren.<br />
Wie werden die Beiträge gezahlt?<br />
Die Modalitäten für die Beitragszahlungen<br />
sind bei den verschiedenen Durchführungswegen<br />
unterschiedlich: Für die Unterstützungskasse<br />
sind regelmäßige Beitragszahlungen<br />
in gleichbleibender Höhe erforderlich.<br />
Zahlungen für die Direktversicherung<br />
werden meist aus regelmäßigen Sonderzahlungen<br />
beglichen. Bei den Pensionsfonds ist<br />
der Beitragszahler am flexibelsten. Er kann<br />
je nach finanzieller Situation Beiträge in<br />
unterschiedlicher Höhe dann einzahlen,<br />
wenn es für ihn am günstigsten ist. Diese<br />
Möglichkeit wird vor allem arbeitgeberfinanzierten<br />
Modellen neuen Schwung<br />
geben.<br />
Durch zusätzliche Möglichkeiten, neue steuerliche<br />
Anreize <strong>und</strong> Gesetzesnovellen sind<br />
die Freiräume für Unternehmen <strong>und</strong> ihre<br />
Beschäftigten bei der betrieblichen Altersversorgung<br />
größer geworden. Erweiterte<br />
Chancen bedeuten aber auch höhere Komplexität.<br />
Eine wirkliche Perspektive bietet<br />
diese Form der Rente erst dann, wenn<br />
Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber gemeinsam<br />
mit einem Berater optimale <strong>und</strong> individuelle<br />
Lösungen entwickeln.