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Versichern und versorgen - CDH

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Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung<br />

sicherung, zahlen sie dafür während der Ansparphase<br />

keine Steuern. Bei der Entgeltumwandlung<br />

zu Gunsten einer Unterstützungskasse<br />

ist die steuerfreie Dotierung sogar<br />

ohne Beitragsbegrenzung möglich. Für diese<br />

Rentenanwartschaften mit steuerbefreiten<br />

Beiträgen gilt von nun an das Prinzip der<br />

„nachgelagerten Besteuerung“: Die Versorgungsleistungen<br />

unterliegen erst im Rentenalter<br />

der Einkommenssteuer.<br />

Bei Direktversicherungen <strong>und</strong> Pensionskassen<br />

gibt es weiterhin die Möglichkeit der so<br />

genannten „Lohnsteuerpauschalierung“:<br />

Als Alternative zum Zulagen- <strong>und</strong> Steuersystem<br />

der „Riester-Förderung“ zahlt der<br />

Arbeitnehmer hier in der Ansparphase<br />

20 Prozent Pauschalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls Kirchensteuer<br />

für die geleisteten Beiträge. Im Alter<br />

muss er dann nur noch den Ertragsanteil<br />

dieser Rentenleistungen versteuern. Einmalige<br />

Kapitalleistungen bleiben nach derzeit<br />

geltendem Steuerrecht in der Regel sogar<br />

steuerfrei.<br />

Können Arbeitnehmer Beiträge für mehrere<br />

Modelle der betrieblichen Altersversorgung<br />

zahlen?<br />

Ja, eine Kombination aus unterschiedlichen<br />

Durchführungswegen ist je nach individueller<br />

Situation sogar empfehlenswert. Wer<br />

beispielsweise pauschalversteuerte Beiträge<br />

für eine Direktversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz<br />

zahlt, erreicht schnell die<br />

steuerbegünstigte Höchstgrenze von maximal<br />

1.752 Euro, ohne dass er damit ein ausreichendes<br />

Versorgungsniveau für die Rente<br />

erreichen könnte. Empfehlenswert vor allem<br />

für ältere Mitarbeiter <strong>und</strong> Arbeitnehmer mit<br />

höherem Einkommen ist es, durch eine<br />

Unterstützungskasse, die keiner direkten<br />

Begrenzung der steuerlich begünstigten Beiträge<br />

unterliegt, noch zusätzlich etwas für<br />

die Rente anzusparen. Daneben empfiehlt<br />

es sich, die staatliche Zulagenförderung<br />

(„Riester-Rente“) auf privater Ebene oder<br />

einen Firmenkollektivvertrag in Anspruch zu<br />

nehmen, um die durch die Rentenreform<br />

zusätzlich klaffenden Versorgungslücken zu<br />

kompensieren.<br />

Wie werden die Beiträge gezahlt?<br />

Die Modalitäten für die Beitragszahlungen<br />

sind bei den verschiedenen Durchführungswegen<br />

unterschiedlich: Für die Unterstützungskasse<br />

sind regelmäßige Beitragszahlungen<br />

in gleichbleibender Höhe erforderlich.<br />

Zahlungen für die Direktversicherung<br />

werden meist aus regelmäßigen Sonderzahlungen<br />

beglichen. Bei den Pensionsfonds ist<br />

der Beitragszahler am flexibelsten. Er kann<br />

je nach finanzieller Situation Beiträge in<br />

unterschiedlicher Höhe dann einzahlen,<br />

wenn es für ihn am günstigsten ist. Diese<br />

Möglichkeit wird vor allem arbeitgeberfinanzierten<br />

Modellen neuen Schwung<br />

geben.<br />

Durch zusätzliche Möglichkeiten, neue steuerliche<br />

Anreize <strong>und</strong> Gesetzesnovellen sind<br />

die Freiräume für Unternehmen <strong>und</strong> ihre<br />

Beschäftigten bei der betrieblichen Altersversorgung<br />

größer geworden. Erweiterte<br />

Chancen bedeuten aber auch höhere Komplexität.<br />

Eine wirkliche Perspektive bietet<br />

diese Form der Rente erst dann, wenn<br />

Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitgeber gemeinsam<br />

mit einem Berater optimale <strong>und</strong> individuelle<br />

Lösungen entwickeln.

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