Versichern und versorgen - CDH
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E Private <strong>und</strong> betriebliche<br />
Versorgung.<br />
1 Private Versorgung unter Berücksichtigung<br />
des Alterseinkünftegesetzes 2005<br />
Am 1. Januar 2005 haben sich die steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen der Altersvorsorge<br />
geändert. Neu ist die Basisversorgung,<br />
die steuerlich gefördert ist <strong>und</strong> eine Rente<br />
auf Lebenszeit garantiert.<br />
Altersvorsorge in drei Schichten<br />
Seitdem das Alterseinkünftegesetz in Kraft<br />
getreten ist, besteht die Altersversorgung<br />
der Deutschen aus den drei folgenden<br />
Schichten:<br />
• der steuerlich geförderten Basisversorgung,<br />
von der alle Steuerzahler profitieren<br />
können,<br />
• der zusätzlichen, kapitalgedeckten<br />
Altersversorgung für Arbeitnehmer in<br />
Form der betrieblichen Altersversorgung<br />
<strong>und</strong> der Riester-Rente sowie<br />
• den Kapitalanlageprodukten.<br />
Zur geförderten Basisversorgung zählen dabei<br />
die gesetzliche Rente, die berufsständischen<br />
Versorgungswerke <strong>und</strong> die private<br />
Basisrente, sofern diese die gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen erfüllt. Die neue Basisrente<br />
ist dabei insbesondere für Selbstständige<br />
eine attraktive Altersversorgung, da sie<br />
zum ersten Mal in einem entsprechenden<br />
Umfang <strong>und</strong> steuerlich gefördert für ihr<br />
Alter vorsorgen können.<br />
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt<br />
nur noch eine Gr<strong>und</strong>absicherung dar. Aus<br />
diesem Gr<strong>und</strong>e sollten Arbeitnehmer ihre<br />
Versorgung noch durch die begünstigte<br />
„Riester-Rente“ <strong>und</strong> die betriebliche Alters-<br />
Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung 37<br />
versorgung ergänzen. Selbstverständlich<br />
können sie zusätzlich noch von den Vorteilen<br />
der privaten Basisrente profitieren.<br />
Mit der dritten Stufe, den Kapitalanlageprodukten,<br />
zu der seit 2005 auch kapitalbildende<br />
Lebensversicherungen, private<br />
Rentenversicherungen <strong>und</strong> Fondspolicen gehören,<br />
können die Bürger ihr persönliches<br />
Vorsorge-Portfolio individuell aufstocken<br />
<strong>und</strong> abr<strong>und</strong>en.<br />
Altersvorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung<br />
künftig bevorzugt<br />
Im Rahmen der Altersversorgung hat sich<br />
der Schwerpunkt der steuerlichen Förderung<br />
zur Basisversorgung hin verlagert, weil<br />
sie den Bürgern definitiv eine Absicherung<br />
auf Lebenszeit garantiert. So werden die<br />
Beiträge zur Basisversorgung <strong>und</strong> damit zur<br />
privaten Basisrente in einem zunehmenden<br />
Maße steuerlich begünstigt. Im Jahre 2007<br />
können die Beiträge zur Basisrente im Rahmen<br />
der Höchstbeträge zu 64 Prozent als<br />
Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht<br />
werden. Die Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen<br />
erhöht sich dabei bis<br />
zum Jahre 2025 auf 100 Prozent. Steuerlich<br />
begünstigt sind Aufwendungen von bis zu<br />
20.000 Euro pro Person <strong>und</strong> Kalenderjahr.<br />
Für Eheleute, die gemeinsam veranlagt werden,<br />
verdoppelt sich der begünstigte Betrag<br />
auf 40.000 Euro.<br />
Von dieser vorteilhaften Regelung kann jeder<br />
Steuerzahler – unabhängig vom Alter<br />
oder der Tätigkeit – profitieren <strong>und</strong> bares<br />
Geld sparen. Selbst Rentner <strong>und</strong> Pensionäre,<br />
die auch in der dritten Lebensphase noch<br />
unter der Steuerlast leiden, können über<br />
eine sofort beginnenden Basisrente die Vorsorgeaufwendungen<br />
ausschöpfen <strong>und</strong>