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Versichern und versorgen - CDH

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E Private <strong>und</strong> betriebliche<br />

Versorgung.<br />

1 Private Versorgung unter Berücksichtigung<br />

des Alterseinkünftegesetzes 2005<br />

Am 1. Januar 2005 haben sich die steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen der Altersvorsorge<br />

geändert. Neu ist die Basisversorgung,<br />

die steuerlich gefördert ist <strong>und</strong> eine Rente<br />

auf Lebenszeit garantiert.<br />

Altersvorsorge in drei Schichten<br />

Seitdem das Alterseinkünftegesetz in Kraft<br />

getreten ist, besteht die Altersversorgung<br />

der Deutschen aus den drei folgenden<br />

Schichten:<br />

• der steuerlich geförderten Basisversorgung,<br />

von der alle Steuerzahler profitieren<br />

können,<br />

• der zusätzlichen, kapitalgedeckten<br />

Altersversorgung für Arbeitnehmer in<br />

Form der betrieblichen Altersversorgung<br />

<strong>und</strong> der Riester-Rente sowie<br />

• den Kapitalanlageprodukten.<br />

Zur geförderten Basisversorgung zählen dabei<br />

die gesetzliche Rente, die berufsständischen<br />

Versorgungswerke <strong>und</strong> die private<br />

Basisrente, sofern diese die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen erfüllt. Die neue Basisrente<br />

ist dabei insbesondere für Selbstständige<br />

eine attraktive Altersversorgung, da sie<br />

zum ersten Mal in einem entsprechenden<br />

Umfang <strong>und</strong> steuerlich gefördert für ihr<br />

Alter vorsorgen können.<br />

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt<br />

nur noch eine Gr<strong>und</strong>absicherung dar. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong>e sollten Arbeitnehmer ihre<br />

Versorgung noch durch die begünstigte<br />

„Riester-Rente“ <strong>und</strong> die betriebliche Alters-<br />

Private <strong>und</strong> betriebliche Versorgung 37<br />

versorgung ergänzen. Selbstverständlich<br />

können sie zusätzlich noch von den Vorteilen<br />

der privaten Basisrente profitieren.<br />

Mit der dritten Stufe, den Kapitalanlageprodukten,<br />

zu der seit 2005 auch kapitalbildende<br />

Lebensversicherungen, private<br />

Rentenversicherungen <strong>und</strong> Fondspolicen gehören,<br />

können die Bürger ihr persönliches<br />

Vorsorge-Portfolio individuell aufstocken<br />

<strong>und</strong> abr<strong>und</strong>en.<br />

Altersvorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung<br />

künftig bevorzugt<br />

Im Rahmen der Altersversorgung hat sich<br />

der Schwerpunkt der steuerlichen Förderung<br />

zur Basisversorgung hin verlagert, weil<br />

sie den Bürgern definitiv eine Absicherung<br />

auf Lebenszeit garantiert. So werden die<br />

Beiträge zur Basisversorgung <strong>und</strong> damit zur<br />

privaten Basisrente in einem zunehmenden<br />

Maße steuerlich begünstigt. Im Jahre 2007<br />

können die Beiträge zur Basisrente im Rahmen<br />

der Höchstbeträge zu 64 Prozent als<br />

Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht<br />

werden. Die Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen<br />

erhöht sich dabei bis<br />

zum Jahre 2025 auf 100 Prozent. Steuerlich<br />

begünstigt sind Aufwendungen von bis zu<br />

20.000 Euro pro Person <strong>und</strong> Kalenderjahr.<br />

Für Eheleute, die gemeinsam veranlagt werden,<br />

verdoppelt sich der begünstigte Betrag<br />

auf 40.000 Euro.<br />

Von dieser vorteilhaften Regelung kann jeder<br />

Steuerzahler – unabhängig vom Alter<br />

oder der Tätigkeit – profitieren <strong>und</strong> bares<br />

Geld sparen. Selbst Rentner <strong>und</strong> Pensionäre,<br />

die auch in der dritten Lebensphase noch<br />

unter der Steuerlast leiden, können über<br />

eine sofort beginnenden Basisrente die Vorsorgeaufwendungen<br />

ausschöpfen <strong>und</strong>

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