Versichern und versorgen - CDH
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Die Branchenlösung „Compact“<br />
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht<br />
wegen Vermögensschäden bis 10.000 Euro,<br />
die dem vertretenen Unternehmen durch<br />
Mess-, Berechnungs- oder Übertragungsfehler<br />
bei der Erstellung von Aufmaßen oder<br />
der Übermittlung von Auftragsdaten oder<br />
durch Fehler in der produktbezogenen Anwendungsberatung<br />
entstehen, soweit es<br />
sich um Schäden aus Aufträgen handelt, die<br />
der Versicherungsnehmer als Handelsvermittler<br />
vermittelt hat.<br />
Wichtig zu Zusatzbaustein 1:<br />
Diese Deckungserweiterung hat keine<br />
Gültigkeit, wenn der Versicherungsnehmer<br />
• die Produkte ganz oder teilweise<br />
– im eigenen Namen für eigene Rechnung<br />
– im eigenen Namen für fremde Rechnung<br />
– im fremden Namen für eigene Rechnung<br />
erstellen lässt<br />
• die Produkte ganz oder teilweise selbst<br />
herstellt oder liefert<br />
Zusatzbaustein 2:<br />
Musterkollektion zum Gr<strong>und</strong>baustein Sachwerte<br />
<strong>und</strong> Erträge<br />
Die Versicherungssumme: Innerhalb von<br />
Compact 10.000 Euro. Höhere Versicherungssummen<br />
(bis 100.000 Euro) können<br />
über eine separate Versicherung bei HDI-<br />
Gerling abgeschlossen werden.<br />
Versichert sind Musterkollektionen, Verkaufs-<br />
<strong>und</strong> Ausstellungsware, deren Verpackung<br />
<strong>und</strong> Behältnisse, Messestand, Standausrüstung<br />
<strong>und</strong> -einrichtung während der<br />
Mitführung auf geschäftlichen <strong>und</strong> privaten<br />
Reisen <strong>und</strong> Geschäftsgängen durch den<br />
Versicherungsnehmer oder seine Reisenden<br />
<strong>und</strong> Untervermittler einschließlich der Platzbesuche<br />
an deren Wohnort sowie bei Aufenthalten<br />
auf Ausstellungen/Messen (höchstens<br />
insgesamt 30 Tage p. a.).<br />
Transporte mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln<br />
sowie alle damit üblicherweise<br />
verb<strong>und</strong>enen Aufenthalte <strong>und</strong> Lagerungen,<br />
Sendungen zur Ergänzung der auf der Reise<br />
befindlichen versicherten Gegenstände <strong>und</strong><br />
Rücksendungen sind mitversichert.<br />
Die Beförderung der versicherten Gegenstände<br />
hat unter Beachtung der Vorschriften<br />
der betreffenden Transportanstalt zu<br />
erfolgen. Für Postsendungen gelten die<br />
„Allgemeinen Versandbestimmungen für<br />
Postsendungen“ des DTV in ihrer jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
Nicht versicherte Gegenstände<br />
Nicht versichert sind Gold- <strong>und</strong> Silberwaren,<br />
Bijouterien, Juwelen, Edelsteine, Perlen,<br />
Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren, Edelmetalle,<br />
Münzen <strong>und</strong> Artikel der Schmuckwarenindustrie,<br />
Wertpapiere aller Art, Gemälde,<br />
Skulpturen <strong>und</strong> Gegenstände mit besonderem<br />
Kunst- <strong>und</strong> Liebhaberwert.<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer<br />
Nachfolgestaaten der UdSSR <strong>und</strong> dem<br />
Baltikum).<br />
Versicherungsdauer<br />
Versicherungsschutz besteht auch dann,<br />
wenn sich die versicherten Gegenstände in<br />
einer abgeschlossenen Wohnung des Versicherungsnehmers<br />
befinden bzw. wenn das<br />
Kraftfahrzeug mit den versicherten Gegenständen<br />
in der Heimatgarage abgestellt ist,<br />
allerdings unter der Voraussetzung, dass