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Versichern und versorgen - CDH

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Die Branchenlösung „Compact“<br />

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht<br />

wegen Vermögensschäden bis 10.000 Euro,<br />

die dem vertretenen Unternehmen durch<br />

Mess-, Berechnungs- oder Übertragungsfehler<br />

bei der Erstellung von Aufmaßen oder<br />

der Übermittlung von Auftragsdaten oder<br />

durch Fehler in der produktbezogenen Anwendungsberatung<br />

entstehen, soweit es<br />

sich um Schäden aus Aufträgen handelt, die<br />

der Versicherungsnehmer als Handelsvermittler<br />

vermittelt hat.<br />

Wichtig zu Zusatzbaustein 1:<br />

Diese Deckungserweiterung hat keine<br />

Gültigkeit, wenn der Versicherungsnehmer<br />

• die Produkte ganz oder teilweise<br />

– im eigenen Namen für eigene Rechnung<br />

– im eigenen Namen für fremde Rechnung<br />

– im fremden Namen für eigene Rechnung<br />

erstellen lässt<br />

• die Produkte ganz oder teilweise selbst<br />

herstellt oder liefert<br />

Zusatzbaustein 2:<br />

Musterkollektion zum Gr<strong>und</strong>baustein Sachwerte<br />

<strong>und</strong> Erträge<br />

Die Versicherungssumme: Innerhalb von<br />

Compact 10.000 Euro. Höhere Versicherungssummen<br />

(bis 100.000 Euro) können<br />

über eine separate Versicherung bei HDI-<br />

Gerling abgeschlossen werden.<br />

Versichert sind Musterkollektionen, Verkaufs-<br />

<strong>und</strong> Ausstellungsware, deren Verpackung<br />

<strong>und</strong> Behältnisse, Messestand, Standausrüstung<br />

<strong>und</strong> -einrichtung während der<br />

Mitführung auf geschäftlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Reisen <strong>und</strong> Geschäftsgängen durch den<br />

Versicherungsnehmer oder seine Reisenden<br />

<strong>und</strong> Untervermittler einschließlich der Platzbesuche<br />

an deren Wohnort sowie bei Aufenthalten<br />

auf Ausstellungen/Messen (höchstens<br />

insgesamt 30 Tage p. a.).<br />

Transporte mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln<br />

sowie alle damit üblicherweise<br />

verb<strong>und</strong>enen Aufenthalte <strong>und</strong> Lagerungen,<br />

Sendungen zur Ergänzung der auf der Reise<br />

befindlichen versicherten Gegenstände <strong>und</strong><br />

Rücksendungen sind mitversichert.<br />

Die Beförderung der versicherten Gegenstände<br />

hat unter Beachtung der Vorschriften<br />

der betreffenden Transportanstalt zu<br />

erfolgen. Für Postsendungen gelten die<br />

„Allgemeinen Versandbestimmungen für<br />

Postsendungen“ des DTV in ihrer jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

Nicht versicherte Gegenstände<br />

Nicht versichert sind Gold- <strong>und</strong> Silberwaren,<br />

Bijouterien, Juwelen, Edelsteine, Perlen,<br />

Taschen- <strong>und</strong> Armbanduhren, Edelmetalle,<br />

Münzen <strong>und</strong> Artikel der Schmuckwarenindustrie,<br />

Wertpapiere aller Art, Gemälde,<br />

Skulpturen <strong>und</strong> Gegenstände mit besonderem<br />

Kunst- <strong>und</strong> Liebhaberwert.<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer<br />

Nachfolgestaaten der UdSSR <strong>und</strong> dem<br />

Baltikum).<br />

Versicherungsdauer<br />

Versicherungsschutz besteht auch dann,<br />

wenn sich die versicherten Gegenstände in<br />

einer abgeschlossenen Wohnung des Versicherungsnehmers<br />

befinden bzw. wenn das<br />

Kraftfahrzeug mit den versicherten Gegenständen<br />

in der Heimatgarage abgestellt ist,<br />

allerdings unter der Voraussetzung, dass

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