Versichern und versorgen - CDH
Versichern und versorgen - CDH
Versichern und versorgen - CDH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
20<br />
Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />
Priorität haben. Es empfiehlt sich deshalb<br />
der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung (BUZ) in Verbindung<br />
mit einer kapitalbildenden Lebens- oder<br />
Rentenversicherung. Auch die Einrichtung<br />
einer selbstständigen Berufsunfähigkeits-<br />
Versicherung (mit Umtauschrecht) kann<br />
sinnvoll sein. Die Absicherung muss auf<br />
die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen<br />
abgestellt werden <strong>und</strong> sollte in<br />
jedem Fall die Prämienbefreiung für die<br />
Gesamtversicherung sowie die Zahlung<br />
einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente<br />
beinhalten. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente<br />
sollte sich an den<br />
Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit<br />
orientieren, jeweils nach Abzug aller Betriebsausgaben<br />
<strong>und</strong> Steuern. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
leistet<br />
bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit infolge<br />
von Krankheit, Körperverletzung<br />
(Unfall), Kräfteverfall <strong>und</strong> bei einer Pflegebedürftigkeit.<br />
In aller Regel werden bereits<br />
bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit<br />
volle Leistungen gewährt. Bei<br />
der Wahl des Produktes ist in erster Linie<br />
darauf zu achten, dass keine Verweismöglichkeiten<br />
auf andere oder ähnliche<br />
Tätigkeiten im Fall der Berufsunfähigkeit<br />
zugelassen sind. Denn ist dies der Fall<br />
könnte der Versicherer seine Leistungen<br />
mit dem Hinweis verweigern, dass eine<br />
andere als die zuvor ausgeübte berufliche<br />
Tätigkeit trotz ges<strong>und</strong>heitlicher Beeinträchtigung<br />
noch ausgeübt werden<br />
kann.<br />
• Arbeitslosigkeit/Existenzgründer: Seit<br />
dem 1. Februar 2006 können sich Existenzgründer<br />
bei der zuständigen Agentur<br />
für Arbeit gegen Arbeitslosigkeit versichern<br />
<strong>und</strong> dementsprechend bei Aufgabe/Beendigung<br />
der selbstständigen<br />
Tätigkeit Leistungen erhalten. Denn was<br />
geschieht, wenn ein „Projekt Selbstständigkeit“<br />
schief geht oder der Selbstständige<br />
nach einer gewissen Zeit das Unternehmen<br />
doch wieder beenden will?<br />
Ein „alter“ Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
– aus einer vorausgegangenen versicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung –<br />
kann nur noch bestehen, wenn dieser<br />
vor weniger als vier Jahren entstanden<br />
<strong>und</strong> überhaupt noch ein Restanspruch<br />
vorhanden ist. Besteht ein solcher Restanspruch<br />
nicht, kann ggf. nur noch<br />
Arbeitslosengeld II beantragt werden.<br />
Eine freiwillige Weiterversicherung als<br />
Selbstständiger kann daher durchaus<br />
Sinn machen. Den etwaigen Restanspruch<br />
<strong>und</strong> der neu erworbene Anspruch<br />
durch freiwillige Versicherung werden<br />
dann zu einem Gesamthöchstanspruch<br />
zusammengerechnet.<br />
Als Antragsteller hat man dabei folgendes<br />
zu beachten: Die selbstständige Tätigkeitmuss<br />
mindestens 15 St<strong>und</strong>en in der<br />
Woche betragen. Auch muss der Antragsteller<br />
innerhalb der letzten 24 Monate<br />
vor seiner Existenzgründung mindestens<br />
12 Monate versichert gewesen sein. Der<br />
Antrag auf freiwillige Weiterversicherung<br />
in der Arbeitslosenversicherung ist zudem<br />
innerhalb eines Monats nach Aufnahme<br />
der selbstständigen Tätigkeit zu stellen.<br />
Die jeweilige Agentur für Arbeit am<br />
Wohnort nimmt den Antrag entgegen.<br />
Dort wird auch über den Antrag entschieden.<br />
Die Beitragshöhe ist unabhängig vom<br />
individuellen Einkommen <strong>und</strong> richtet sich<br />
nach der jeweils geltenden monatlichen<br />
Bezugsgröße. Als beitragspflichtige Ein-