Versichern und versorgen - CDH
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32<br />
Der Handelsvermittler-Rechtsschutz für <strong>CDH</strong>-Mitglieder<br />
• Zeugenentschädigung,<br />
• Sachverständigenkosten,<br />
• Reisekosten im Ausland,<br />
• alle Vorschüsse auf diese Kosten.<br />
Wohnt der Handelsvermittler weiter als 100<br />
Kilometer vom Gerichtsort entfernt, werden<br />
auch die Kosten eines zweiten Anwalts<br />
übernommen, <strong>und</strong> zwar bis zur Höhe der<br />
gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes,<br />
der den Schriftwechsel führt (Korrespondenzanwalt).<br />
Dies ist besonders im Ausland<br />
von erheblicher Bedeutung. Ferner<br />
werden die Kosten der Zwangsvollstreckung<br />
für drei Vollstreckungsversuche je Vollstreckungstitel<br />
übernommen.<br />
Ist ein schiedsgerichtliches Verfahren vereinbart,<br />
werden auch die Verfahrenskosten bis<br />
zur zweifachen Höhe der Kosten erstattet,<br />
die vor dem zuständigen staatlichen Gericht<br />
in erster Instanz entstanden wären.<br />
Wie hoch ist die Versicherungssumme?<br />
Die Versicherungssumme beträgt wahlweise<br />
100.000 Euro, 150.000 Euro oder 250.000<br />
Euro je Rechtsschutzfall. Es besteht eine<br />
Selbstbeteiligung von 10 Prozent, mindestens<br />
2.000 Euro, höchstens 5.000 Euro.<br />
Existieren für den Handelsvermittler-Rechtsschutz<br />
besondere Versicherungsbedingungen?<br />
Die besonderen Bedingungen für den Handelsvermittler-Rechtsschutz<br />
sind in § 33 der<br />
HDI-Gerling-Konzern Allgemeine Rechtsschutz<br />
Versicherungsbedingungen festgelegt.<br />
Hier wird u.a. genau erläutert, weiche<br />
Personen versichert sind, ob bestimmte<br />
Rechtsangelegenheiten vom Versicherungsschutz<br />
ausgenommen sind <strong>und</strong> unter welchen<br />
genauen Voraussetzungen ein Anspruch<br />
aus der Versicherung besteht. Die<br />
genauen Versicherungsbedingungen können<br />
Sie bei der am Ende der Broschüre stehenden<br />
Adresse anfordern.<br />
Was ist zu beachten?<br />
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Beginn<br />
des gerichtlichen Verfahrens. Die vor- <strong>und</strong><br />
außergerichtliche Interessenwahrnehmung<br />
wird von den Juristen der <strong>CDH</strong> wahrgenommen.<br />
Es gelten folgende Wartezeiten für die<br />
Übernahme der Kosten eines Gerichtsverfahrens,<br />
gerechnet ab dem Beginn des Versicherungsschutzes:<br />
• Beim Ausgleichsanspruch (§ 89 b HGB)<br />
– Kündigung durch Unternehmen:<br />
12 Monate<br />
– Kündigung durch Handelsvermittler:<br />
24 Monate<br />
• Alle übrigen Fälle: 6 Monate<br />
Fazit:<br />
Die Kombination von Beratungsleistung <strong>und</strong><br />
außergerichtlicher Rechtsverfolgung durch<br />
die <strong>CDH</strong> <strong>und</strong> dem Handelsvermittler-Rechtsschutz<br />
durch HDI-Gerling bietet dem Vertriebsunternehmer<br />
vorgerichtlich <strong>und</strong> gerichtlich<br />
einen einzigartigen Komplettschutz,<br />
gerade auch in wirtschaftlich schwierigen<br />
Zeiten Recht zu bekommen <strong>und</strong> durchzusetzen.<br />
Prozesskosten in Zivilsachen vor den ordentlichen<br />
Gerichten ab dem 01.07.2004<br />
Ausgangspunkt für die Berechnung der Prozesskosten<br />
ist der Streitwert, also der Wert<br />
des Streitobjektes/Anspruchs. Bei den nachstehenden<br />
Streitwertbeispielen ergeben sich<br />
die Prozesskosten der 1. Instanz (Spalte 5)<br />
sowie die Prozesskosten der 1. Instanz <strong>und</strong><br />
der Berufung (Spalte 6) bzw. die Prozess-