Versichern und versorgen - CDH
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Beide Policenarten gewähren Versicherungsschutz<br />
für den Fall, dass versicherte Personen<br />
wegen Pflichtverletzungen, die sie in<br />
ihrer Eigenschaft als Organ begangen<br />
haben, auf Gr<strong>und</strong> gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />
für einen Vermögensschaden<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
3.1 D&O Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
für Unternehmensleiter<br />
Die übliche Versicherungsform zur Absicherung<br />
des zivilrechtlichen Risikos ist die D&O<br />
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
für Unternehmensleiter. Sie besteht aus<br />
zwei Komponenten:<br />
• Abwehr unbegründeter Ansprüche<br />
gegen den Manager (Rechtsschutz-Funktion)<br />
sowie<br />
• Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche,<br />
die gegen Manager geltend<br />
gemacht werden.<br />
Das HDI-Gerling-Konzept zur Firmen D&O<br />
bietet folgende Vorteile für Unternehmensleiter<br />
auf einen Blick:<br />
• Versicherungsschutz im Außenverhältnis<br />
bei Ansprüchen durch externe Dritte <strong>und</strong><br />
auch im Innenverhältnis bei Ansprüchen<br />
durch das Unternehmen selbst.<br />
• Deckung auch für öffentlich-rechtliche<br />
Ansprüche.<br />
• Vorläufiger Rechtsschutz beim Vorwurf<br />
vorsätzlicher Tatbegehung.<br />
• Prämienfreie Nachhaftungszeit als Ansparmodell<br />
in zwölf Monats-Schritten.<br />
• Prämienfreie Rückwärtsversicherung für<br />
unbekannte Pflichtverletzungen.<br />
Die Haftung der Geschäftsleitung<br />
3.2 Die Manager-Rechtsschutz-Versicherung<br />
Geschäftsführer tragen neben ihrer unternehmerischen<br />
Verantwortung ein oft unterschätztes<br />
persönliches Risiko. Dabei geht es<br />
um:<br />
• die strafrechtliche Verantwortung, <strong>und</strong><br />
• Schadenersatzansprüche, ggf. auch gegen<br />
Privatvermögen.<br />
Diese rechtlichen Risiken können finanziell<br />
kalkulierbar gemacht <strong>und</strong> besser bewältigt<br />
werden.<br />
Der Versicherungsschutz umfasst:<br />
a) die Verteidigungskosten in Ermittlungs-,<br />
Straf- <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
in Zusammenhang mit der beruflichen<br />
Tätigkeit.<br />
b) die Kosten der außergerichtlichen <strong>und</strong><br />
gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen<br />
auf Ersatz von Vermögensschäden auf<br />
Gr<strong>und</strong> gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.<br />
Versicherungssumme:<br />
Im Straf-Rechtsschutz beläuft sich die Versicherungssumme<br />
auf bis zu 250.000 Euro<br />
je Rechtsschutzfall <strong>und</strong> Kalenderjahr. Strafkautionen<br />
sind bei Auslandsdeckungen bis<br />
50.000 Euro (als Darlehen) versicherbar. Im<br />
Vermögensschaden-Rechtsschutz beträgt<br />
die Versicherungssumme sogar bis zu<br />
500.000 Euro. Je nach Geschäftstätigkeit<br />
kann zwischen b<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> europaweitem<br />
Geltungsbereich gewählt werden.<br />
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