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Versichern und versorgen - CDH

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Beide Policenarten gewähren Versicherungsschutz<br />

für den Fall, dass versicherte Personen<br />

wegen Pflichtverletzungen, die sie in<br />

ihrer Eigenschaft als Organ begangen<br />

haben, auf Gr<strong>und</strong> gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />

für einen Vermögensschaden<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

3.1 D&O Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

für Unternehmensleiter<br />

Die übliche Versicherungsform zur Absicherung<br />

des zivilrechtlichen Risikos ist die D&O<br />

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

für Unternehmensleiter. Sie besteht aus<br />

zwei Komponenten:<br />

• Abwehr unbegründeter Ansprüche<br />

gegen den Manager (Rechtsschutz-Funktion)<br />

sowie<br />

• Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche,<br />

die gegen Manager geltend<br />

gemacht werden.<br />

Das HDI-Gerling-Konzept zur Firmen D&O<br />

bietet folgende Vorteile für Unternehmensleiter<br />

auf einen Blick:<br />

• Versicherungsschutz im Außenverhältnis<br />

bei Ansprüchen durch externe Dritte <strong>und</strong><br />

auch im Innenverhältnis bei Ansprüchen<br />

durch das Unternehmen selbst.<br />

• Deckung auch für öffentlich-rechtliche<br />

Ansprüche.<br />

• Vorläufiger Rechtsschutz beim Vorwurf<br />

vorsätzlicher Tatbegehung.<br />

• Prämienfreie Nachhaftungszeit als Ansparmodell<br />

in zwölf Monats-Schritten.<br />

• Prämienfreie Rückwärtsversicherung für<br />

unbekannte Pflichtverletzungen.<br />

Die Haftung der Geschäftsleitung<br />

3.2 Die Manager-Rechtsschutz-Versicherung<br />

Geschäftsführer tragen neben ihrer unternehmerischen<br />

Verantwortung ein oft unterschätztes<br />

persönliches Risiko. Dabei geht es<br />

um:<br />

• die strafrechtliche Verantwortung, <strong>und</strong><br />

• Schadenersatzansprüche, ggf. auch gegen<br />

Privatvermögen.<br />

Diese rechtlichen Risiken können finanziell<br />

kalkulierbar gemacht <strong>und</strong> besser bewältigt<br />

werden.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst:<br />

a) die Verteidigungskosten in Ermittlungs-,<br />

Straf- <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

in Zusammenhang mit der beruflichen<br />

Tätigkeit.<br />

b) die Kosten der außergerichtlichen <strong>und</strong><br />

gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen<br />

auf Ersatz von Vermögensschäden auf<br />

Gr<strong>und</strong> gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.<br />

Versicherungssumme:<br />

Im Straf-Rechtsschutz beläuft sich die Versicherungssumme<br />

auf bis zu 250.000 Euro<br />

je Rechtsschutzfall <strong>und</strong> Kalenderjahr. Strafkautionen<br />

sind bei Auslandsdeckungen bis<br />

50.000 Euro (als Darlehen) versicherbar. Im<br />

Vermögensschaden-Rechtsschutz beträgt<br />

die Versicherungssumme sogar bis zu<br />

500.000 Euro. Je nach Geschäftstätigkeit<br />

kann zwischen b<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> europaweitem<br />

Geltungsbereich gewählt werden.<br />

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