Versichern und versorgen - CDH
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Das Risikomanagement des Vertriebsunternehmers<br />
Betätigt sich daher die Handelsvertretung<br />
als Außenhandelsunternehmen oder<br />
Importeur <strong>und</strong> führt sie das fehlerhafte<br />
Produkt in die EG ein, haftet sie dem<br />
Geschädigten als sog. Quasi-Hersteller im<br />
vollen Umfang für den entstandenen<br />
Schaden. Das gilt selbst dann, wenn sie<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Herstellers im<br />
Drittstaat nennen kann. Die Handelsvertretung<br />
kann allerdings ihrerseits Regress<br />
beim ausländischen Hersteller nehmen.<br />
Der Erfolg dieser Inanspruchnahme hängt<br />
von verschiedenen Faktoren wie dem zugr<strong>und</strong>eliegenden<br />
Vertrag, dem anwendbaren<br />
Recht, u. ä. ab. Diese Regeln können<br />
jedoch eine Inanspruchnahme nach<br />
den europäischen Regeln zur Produkthaftung<br />
nicht ausschließen <strong>und</strong> dienen<br />
letzten Endes nur der internen Schadensausgleichung.<br />
Schließlich kommt eine ersatzweise Haftung<br />
der Handelsvertretung nach den<br />
Regeln zur Produkthaftung in Betracht,<br />
wenn sich die Handelsvertretung als<br />
Eigenhändler bzw. als Lieferant betätigt<br />
<strong>und</strong> der Hersteller, Quasi-Hersteller oder<br />
Importeur des fehlerhaften Produkts<br />
nicht bekannt ist. Die ersatzweise Haftung<br />
des Eigenhändlers bzw. Lieferanten<br />
entfällt, wenn er dem Geschädigten binnen<br />
eines Monats nach dessen Aufforderung<br />
bei EG-Produkten den Hersteller,<br />
bei eingeführten Waren aus Drittstaaten<br />
den Importeur oder seinen eigenen<br />
Vorlieferanten benennt. Kann die Handelsvertretung<br />
zwar den Hersteller im<br />
Drittstaat, nicht aber den Importeur oder<br />
den eigenen Vorlieferanten in der EG<br />
benennen, bleibt ihre Haftung allerdings<br />
bestehen.<br />
Um sich gegen derartige Schadensersatzansprüche<br />
abzusichern, sollte der in Betracht<br />
kommende Kreis von Haftenden<br />
dafür Sorge tragen, dass die Bezugs- <strong>und</strong><br />
Lieferkette <strong>und</strong> der Produktionsablauf<br />
genau dokumentiert werden kann. Gebrauchsanweisungen<br />
<strong>und</strong> Anleitungen<br />
sollten unmissverständlich <strong>und</strong> nachvollziehbar<br />
sein, insbesondere, wenn es sich<br />
um Übersetzungen handelt. Dringend zu<br />
empfehlen ist dem Vertriebsunternehmer<br />
– vor allem bei einer Tätigkeit für Unternehmen<br />
mit Sitz im EG-Ausland – eine<br />
Absicherung durch entsprechende Versicherungen.<br />
3.3 Absicherung der Erträge <strong>und</strong> Sachwerte<br />
• Ertragsausfallversicherung: Eine Ertragsausfallversicherung<br />
ist die notwendige<br />
Ergänzung, um mögliche Ertragsausfälle<br />
auf Gr<strong>und</strong> eines Schadens abzusichern.<br />
Sie ersetzt den hierdurch entgangenen<br />
Gewinn <strong>und</strong> die fortlaufenden Kosten.<br />
Sie kann gegen alle Gefahren abgeschlossen<br />
werden.<br />
• Vermögensschäden: Die Anzahl von zahlungsunfähigen<br />
Unternehmen hat in<br />
Deutschland <strong>und</strong> allen Ländern Europas<br />
ein bedenklich hohes Ausmaß erreicht.<br />
Forderungsausfälle stellen gerade für<br />
mittelständische Unternehmen ein erhebliches<br />
Risiko dar. Insolvenzen bedeuten<br />
fast immer Totalverluste. Je nach Höhe<br />
der Außenstände kann dies erhebliche<br />
Folgen für den Ertrag <strong>und</strong> die Liquidität<br />
nach sich ziehen. Nicht selten führen<br />
Ausfälle durch zahlungsunfähige K<strong>und</strong>en<br />
sogar zu ernsthaften finanziellen Problemen<br />
bis hin zur eigenen Insolvenz. Dieses<br />
Risiko kann durch den Abschluss einer<br />
Waren-Kreditversicherung minimiert werden.<br />
Nimmt der Handelsvermittler dahin-