Der Betriebsleiter 6/2018
Der Betriebsleiter 6/2018
Der Betriebsleiter 6/2018
- TAGS
- betriebsleiter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ARBEITSSICHERHEIT I SPECIAL<br />
Sicher im Lärm<br />
arbeiten<br />
Gehörschutz: Das sollten Unternehmen zur<br />
neuen PSA-Verordnung wissen<br />
Lärm zählt zu den größten Gesundheitsgefahren<br />
und gilt als häufigste<br />
Ursache für Berufserkrankungen<br />
in Deutschland. Mit der neuen<br />
PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist<br />
schädlicher Lärm offiziell als<br />
irreversible Gesundheitsgefahr<br />
anerkannt. Hier erfahren Sie, was<br />
das für Arbeitgeber bedeutet.<br />
Immer noch kommt es vor, dass Lärm am<br />
Arbeitsplatz unterschätzt und nicht als<br />
schädlich beachtet wird. Die neue Verordnung<br />
soll damit Schluss machen. Erstmals<br />
wird der Gehörschutz in dieselbe Risiko-Kategorie<br />
eingestuft wie etwa der Atemschutz<br />
oder eine Absturzsicherung. Für Arbeitgeber<br />
und Sicherheitsfachleute in Unternehmen<br />
bedeutet das: Sie haben Mitarbeiter in<br />
lärmbelasteten Bereichen mit einem geeigneten<br />
und zugelassenen Gehörschutz auszustatten.<br />
Darüber hinaus ist das korrekte<br />
Tragen der PSA mindestens einmal jährlich<br />
zu schulen und zu trainieren.<br />
Persönlichen Dämmwert für<br />
jeden Mitarbeiter kennen<br />
Die gute Nachricht: Lärmbedingter Hörverlust<br />
ist zu 100 Prozent vermeidbar. Zumindest<br />
wenn das Tragen eines Gehörschutzes<br />
am Arbeitsplatz konsequent gefördert und<br />
auch eingefordert wird. Ebenso entscheidend<br />
ist es allerdings, das richtige Produkt<br />
zu wählen – und es korrekt einzusetzen. Erfahrungswerte<br />
aus der Praxis zeigen jedoch,<br />
dass etwa bei jedem dritten Träger von Gehörschutzstöpseln<br />
gar nicht die gewünschte<br />
Dämmung erreicht wird. Entweder sitzen<br />
die Stöpsel nicht richtig oder werden unsachgemäß<br />
verwendet.<br />
Jeder Mitarbeiter und jedes Ohr ist nun<br />
einmal anders. Daher ist es unerlässlich,<br />
den persönlichen Dämmwert (PAR) jedes<br />
Mitarbeiters zu kennen. <strong>Der</strong> Wert lässt sich<br />
beispielsweise durch das 3M E-A-Rfit Dual-<br />
Ear Validation System einfach und exakt ermitteln.<br />
Hierbei werden beide Ohren<br />
gleichzeitig zeitsparend geprüft. Die nahtlose<br />
Softwareintegration sorgt dafür, dass direkt<br />
nach Abschluss des Testes eine schrift-<br />
liche Auswertung und Dokumentation vorliegt<br />
– ideal auch für kommende Audits. Da<br />
die Ergebnisse protokolliert und gespeichert<br />
werden, haben der Arbeitsmediziner<br />
oder die Sicherheitsfachkraft auch später<br />
jederzeit Zugriff auf die Daten.<br />
Erst mit der Messung des individuellen<br />
Dämmwertes kann der passende Gehörschutz<br />
ausgewählt werden, der wirklich<br />
dicht sitzt. Zusätzliche Tragetipps runden<br />
die Schulung ab, damit die PSA im laufenden<br />
Arbeitsalltag tatsächlich ihren Zweck<br />
erfüllen und Lärmbelastungen wirksam<br />
ausschließen kann. Eine Wiederholung der<br />
Schulung ist einmal jährlich vorgeschrieben,<br />
für neue Mitarbeiter sollte selbstverständlich<br />
zeitnah eine Einweisung erfolgen.<br />
Unternehmen, die diese Punkte beachten,<br />
haben bereits den Großteil ihrer Pflichten erfüllt.<br />
Denn insbesondere die Unterweisung<br />
der Beschäftigten stellt eine wichtige Anforderung<br />
der neuen PSA-Verordnung dar.<br />
Stichtag im Jahr 2019<br />
Zur Neuregelung der PSA-Verordnung und<br />
insbesondere zum Stichtag im Jahr 2019<br />
sind in der Praxis oft noch viele Fragen offen.<br />
Ein wichtiger Punkt vorab: Vorhandene<br />
PSA-Produkte, somit auch Gehörschutzprodukte,<br />
die der bisherigen PSA-Richtlinie<br />
entsprechen, dürfen zeitlich unbegrenzt<br />
verkauft und somit unbedenklich im Unternehmen<br />
weiter genutzt werden. Voraussetzung<br />
dafür ist natürlich, dass die PSA auf<br />
den jeweiligen Mitarbeiter und Arbeitsplatz<br />
abgestimmt ist.<br />
In Zukunft, das heißt ab dem 21. April<br />
2019, dürfen Hersteller nur noch Produkte,<br />
die die neue PSA-Verordnung erfüllen, in<br />
Verkehr bringen. 3M hat schon frühzeitig mit<br />
der Umstellung begonnen. Eine Reihe von<br />
Produkten ist bereits zertifiziert, die weiteren<br />
folgen rechtzeitig bis zum Stichtag im April<br />
2019. Die Hersteller von PSA-Produkten, wie<br />
z. B. Gehörschutzprodukten, haben somit<br />
noch strengere und kontinuierliche Verfahren<br />
zur Qualitätssicherung zu erfüllen.<br />
www.3Marbeitsschutz.de<br />
Im Fokus<br />
Sicherheit<br />
Effizienz<br />
Nachhaltigkeit<br />
Fakten auf einen Blick<br />
n Bis zum 20. April 2019 dürfen<br />
Hersteller Gehörschutzprodukte sowohl<br />
nach der alten Richtlinie als auch nach<br />
neuer Verordnung in Verkehr bringen.<br />
n Ab dem 21. April 2019 dürfen Hersteller<br />
nur noch Gehörschutzprodukte nach<br />
neuer PSA-Verordnung in Verkehr<br />
bringen.<br />
n PSA nach bisheriger Richtlinie können<br />
zeitlich unbegrenzt verkauft und im<br />
Unternehmen weiter genutzt werden.<br />
n Unternehmen mit lärmbelasteten<br />
Arbeitsplätzen sind mindestens einmal<br />
jährlich zu Schulungen verpflichtet.<br />
n Jeder Gehörschutz ist nur so gut wie<br />
die individuelle Anpassung. Dazu kann<br />
der persönliche Dämmwert beispielsweise<br />
mit dem 3M E-A-Rfit Dual-Ear-Validation-System<br />
ermittelt werden.<br />
40 <strong>Der</strong> <strong>Betriebsleiter</strong> 6/<strong>2018</strong>