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Der Betriebsleiter 6/2018

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ARBEITSSICHERHEIT I SPECIAL<br />

Sicher im Lärm<br />

arbeiten<br />

Gehörschutz: Das sollten Unternehmen zur<br />

neuen PSA-Verordnung wissen<br />

Lärm zählt zu den größten Gesundheitsgefahren<br />

und gilt als häufigste<br />

Ursache für Berufserkrankungen<br />

in Deutschland. Mit der neuen<br />

PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist<br />

schädlicher Lärm offiziell als<br />

irreversible Gesundheitsgefahr<br />

anerkannt. Hier erfahren Sie, was<br />

das für Arbeitgeber bedeutet.<br />

Immer noch kommt es vor, dass Lärm am<br />

Arbeitsplatz unterschätzt und nicht als<br />

schädlich beachtet wird. Die neue Verordnung<br />

soll damit Schluss machen. Erstmals<br />

wird der Gehörschutz in dieselbe Risiko-Kategorie<br />

eingestuft wie etwa der Atemschutz<br />

oder eine Absturzsicherung. Für Arbeitgeber<br />

und Sicherheitsfachleute in Unternehmen<br />

bedeutet das: Sie haben Mitarbeiter in<br />

lärmbelasteten Bereichen mit einem geeigneten<br />

und zugelassenen Gehörschutz auszustatten.<br />

Darüber hinaus ist das korrekte<br />

Tragen der PSA mindestens einmal jährlich<br />

zu schulen und zu trainieren.<br />

Persönlichen Dämmwert für<br />

jeden Mitarbeiter kennen<br />

Die gute Nachricht: Lärmbedingter Hörverlust<br />

ist zu 100 Prozent vermeidbar. Zumindest<br />

wenn das Tragen eines Gehörschutzes<br />

am Arbeitsplatz konsequent gefördert und<br />

auch eingefordert wird. Ebenso entscheidend<br />

ist es allerdings, das richtige Produkt<br />

zu wählen – und es korrekt einzusetzen. Erfahrungswerte<br />

aus der Praxis zeigen jedoch,<br />

dass etwa bei jedem dritten Träger von Gehörschutzstöpseln<br />

gar nicht die gewünschte<br />

Dämmung erreicht wird. Entweder sitzen<br />

die Stöpsel nicht richtig oder werden unsachgemäß<br />

verwendet.<br />

Jeder Mitarbeiter und jedes Ohr ist nun<br />

einmal anders. Daher ist es unerlässlich,<br />

den persönlichen Dämmwert (PAR) jedes<br />

Mitarbeiters zu kennen. <strong>Der</strong> Wert lässt sich<br />

beispielsweise durch das 3M E-A-Rfit Dual-<br />

Ear Validation System einfach und exakt ermitteln.<br />

Hierbei werden beide Ohren<br />

gleichzeitig zeitsparend geprüft. Die nahtlose<br />

Softwareintegration sorgt dafür, dass direkt<br />

nach Abschluss des Testes eine schrift-<br />

liche Auswertung und Dokumentation vorliegt<br />

– ideal auch für kommende Audits. Da<br />

die Ergebnisse protokolliert und gespeichert<br />

werden, haben der Arbeitsmediziner<br />

oder die Sicherheitsfachkraft auch später<br />

jederzeit Zugriff auf die Daten.<br />

Erst mit der Messung des individuellen<br />

Dämmwertes kann der passende Gehörschutz<br />

ausgewählt werden, der wirklich<br />

dicht sitzt. Zusätzliche Tragetipps runden<br />

die Schulung ab, damit die PSA im laufenden<br />

Arbeitsalltag tatsächlich ihren Zweck<br />

erfüllen und Lärmbelastungen wirksam<br />

ausschließen kann. Eine Wiederholung der<br />

Schulung ist einmal jährlich vorgeschrieben,<br />

für neue Mitarbeiter sollte selbstverständlich<br />

zeitnah eine Einweisung erfolgen.<br />

Unternehmen, die diese Punkte beachten,<br />

haben bereits den Großteil ihrer Pflichten erfüllt.<br />

Denn insbesondere die Unterweisung<br />

der Beschäftigten stellt eine wichtige Anforderung<br />

der neuen PSA-Verordnung dar.<br />

Stichtag im Jahr 2019<br />

Zur Neuregelung der PSA-Verordnung und<br />

insbesondere zum Stichtag im Jahr 2019<br />

sind in der Praxis oft noch viele Fragen offen.<br />

Ein wichtiger Punkt vorab: Vorhandene<br />

PSA-Produkte, somit auch Gehörschutzprodukte,<br />

die der bisherigen PSA-Richtlinie<br />

entsprechen, dürfen zeitlich unbegrenzt<br />

verkauft und somit unbedenklich im Unternehmen<br />

weiter genutzt werden. Voraussetzung<br />

dafür ist natürlich, dass die PSA auf<br />

den jeweiligen Mitarbeiter und Arbeitsplatz<br />

abgestimmt ist.<br />

In Zukunft, das heißt ab dem 21. April<br />

2019, dürfen Hersteller nur noch Produkte,<br />

die die neue PSA-Verordnung erfüllen, in<br />

Verkehr bringen. 3M hat schon frühzeitig mit<br />

der Umstellung begonnen. Eine Reihe von<br />

Produkten ist bereits zertifiziert, die weiteren<br />

folgen rechtzeitig bis zum Stichtag im April<br />

2019. Die Hersteller von PSA-Produkten, wie<br />

z. B. Gehörschutzprodukten, haben somit<br />

noch strengere und kontinuierliche Verfahren<br />

zur Qualitätssicherung zu erfüllen.<br />

www.3Marbeitsschutz.de<br />

Im Fokus<br />

Sicherheit<br />

Effizienz<br />

Nachhaltigkeit<br />

Fakten auf einen Blick<br />

n Bis zum 20. April 2019 dürfen<br />

Hersteller Gehörschutzprodukte sowohl<br />

nach der alten Richtlinie als auch nach<br />

neuer Verordnung in Verkehr bringen.<br />

n Ab dem 21. April 2019 dürfen Hersteller<br />

nur noch Gehörschutzprodukte nach<br />

neuer PSA-Verordnung in Verkehr<br />

bringen.<br />

n PSA nach bisheriger Richtlinie können<br />

zeitlich unbegrenzt verkauft und im<br />

Unternehmen weiter genutzt werden.<br />

n Unternehmen mit lärmbelasteten<br />

Arbeitsplätzen sind mindestens einmal<br />

jährlich zu Schulungen verpflichtet.<br />

n Jeder Gehörschutz ist nur so gut wie<br />

die individuelle Anpassung. Dazu kann<br />

der persönliche Dämmwert beispielsweise<br />

mit dem 3M E-A-Rfit Dual-Ear-Validation-System<br />

ermittelt werden.<br />

40 <strong>Der</strong> <strong>Betriebsleiter</strong> 6/<strong>2018</strong>

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