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Teil 5 Anhang - Stadt Arnstadt

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Eine Zeitlang, bis 1619, ruhte die hiesige Münze, das Prägen geschah in Erfurt, später in<br />

Saalfeld, bis Anfang des 30-jährigen Krieges die „Kipper und Wipperzeit“, 1620 bis 1624,<br />

zahllose Prägestätten entstehen ließ, die immer minderwertigeres Kleingeld herstellten, daß<br />

bald 600 bis 700 Kreuzer auf einen Taler gingen. Damals bestanden in Schwarzburg außer<br />

<strong>Arnstadt</strong> noch sechs weitere Schlagstätten.<br />

Ab 1622 - nach der Zeit der Kipper und Wipper, einer Zeit allgemeiner Münzverschlechterung<br />

- gibt es nochmals Kunde von Arnstädter Prägungen und zwar für die Sondershäuser<br />

Linie des Hauses Schwarzburg. Geprägt wurden ½ Taler, Groschen und Silberdreier.<br />

Kurz vor dem Ende des Dreißigjährigen Krieges tauchten die ersten Gedenkmünzen, wie<br />

Tauf-, Sterbe-, Kröningsgeldstücke u. dgl. auf, die unter Anton Günther II., dem einzigen<br />

Fürsten <strong>Arnstadt</strong>s (� 1653; � 1716) in höchster künstlerischer Vollendung hergestellt wurden.<br />

Dieser Fürst war der Begründer des damals in ganz Europa bekannten Arnstädter<br />

Münzkabinetts, das 1712 nach Gotha verkauft wurde. Es bestand aus 20.000 Geldstücken,<br />

die anfangs von Wilhelm Ernst Tentzel, dann vom berühmtesten Numismatiker seiner Zeit,<br />

dem Kabinettsrat Ludwigs XIV. von Frankreich, Morellus, und endlich von Christian Schlegel<br />

verwaltet wurden. Nach seinem Tode fiel <strong>Arnstadt</strong> an die Sondershäuser Linie, und die<br />

Schlagstätte <strong>Arnstadt</strong> stellte ihre Tätigkeit ein.<br />

Aber noch einmal, mehr als 200 Jahre später, gab unsere <strong>Stadt</strong> Geld heraus: 1920 die 10-,<br />

25- und 50-Pfennig-Notgeldscheine und 1921 die künstlerisch wertvollen Scheine mit Darstellungen<br />

aus der Geschichte <strong>Arnstadt</strong>s, entworfen von dem bekannten deutschen Graphiker<br />

und Zeichner A. Paul Weber, einem Sohn unserer <strong>Stadt</strong>.<br />

Zum Schluß noch eine Bemerkung über die Art der Geldteilung. Damals gab es nur eine<br />

Münze, die einen verhältnismäßig hohen Wert hatte. Wollte man die Hälfte eines „Pfennigs“<br />

bezahlen, so konnte man keine kleinere Münze nehmen, sondern man schnitt die ganze<br />

einfach mitten durch, darum die vielen halbierten Brakteate bei Münzfunden.<br />

Als Quelle dienten:<br />

� Wilhelm Hammer, nach einem Gespräch mit dem Münzexperten Paul Joseph in Frankfurt a. M.,<br />

1886<br />

�„Arnstädter Anzeiger“, 1902<br />

� DAS VOLK vom 30.6.1953; unterzeichnet mit „ld“<br />

� DAS VOLK vom 3.10.1978; unterzeichnet mit R. Sch.<br />

� DAS VOLK vom 8.1. und und vom 15.1.1980, unterzeichnet mit Walter Schulte<br />

Das Geld in unserem Fürstentum<br />

Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in unserem Fürstentum mehr als 60 verschiedene<br />

Geldsorten, dazu rund 150 Sorten einzelstaatliches Papiergeld. Nebenher lief allerhand<br />

fremdes und älteres Geld um, für das der Handel unter sich den Kurs ausmachte. Es war ein<br />

buntes Bild von guten und schlimmen Münzen, die über die Grenzen der Kleinstaaten hinüber<br />

und herüber wechselten.<br />

In einer „Hochfürstlichen Verordnung“ von 1808 wurde festgelegt, daß nur noch folgende<br />

Münzen angenommen werden durften:<br />

1. die älteren und neueren Königlich Sächsischen und die Sachsen-Weimaer Dreier<br />

2. die Chur-Mainz. oder Erfurter Vierlinge<br />

3. die Rudolstädter und Churbraunschweigischen Dreier<br />

4. Als Zweipfennigstücke galten nur die Sachsen-Weimarer zweier und zwar die neuen<br />

als auch die älteren von 1761<br />

5. die Coburger Dreier als Zweipfennigstück<br />

6. Als ein Pfennig wurden angenommen: Alle übrigen Kupfermünzen, die zu 3 und 2<br />

Pfennigen ausgeprägt waren<br />

7. ebenfalls als 1 Pfennig galten die Königlich Sächsischen Pfennige, und die Pfennige<br />

von Churbraunschweig-Sachsen-Weimar, Erfurt, Stollberg, Anhalt und die Königlich<br />

Preußischen mit F. W. bezeichneten Pfennige<br />

8. alle übrigen kupfernen Scheidemünzen sollen nur den Wert eines Hellers haben<br />

1843

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