28.06.2018 Aufrufe

Carl für Verl

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

68 | 69 Regio<strong>Carl</strong><br />

DIESEL<br />

SKANDAL<br />

Schadensersatzansprüche verjähren 2018!<br />

Musterfeststellungsklage nicht ausreichend<br />

Verjährung der Schadensersatzansprüche zum 31.Dezember 2018<br />

Die vorgenannten Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren<br />

zum 31.12.2018. Um die Verbraucherrechte zu stärken und die<br />

Verjährung zu verhindern hat die Regierung am 14.06.2018 zwar<br />

die lang erhoffte Musterfeststellungsklage verabschiedet. Ein<br />

umfassender Verbraucherschutz wird hierdurch jedoch nicht gewährleistet.<br />

Vielmehr stellt das Gericht im Rahmen eines Musterfeststellungsprozesses<br />

ausschließlich einen möglichen Anspruch<br />

dem Grunde nach fest. Weder wird das verklagte Unternehmen<br />

zur Zahlung verpflichtet noch können die Ansprüche unmittelbar<br />

durchgesetzt werden. Weigert sich VW also trotz positiven Ausgangs<br />

der Musterfeststellungsklage, eine Zahlung zu leisten, muss erneut<br />

jeder Betroffene einzeln gerichtliche Schritte gegen VW einleiten.<br />

Der öf fentlich bekannt gewordene<br />

»Dieselskandal« zieht immer weitere<br />

Kreise. Wertverluste und Dieselfahrverbote<br />

sowie Stilllegungen der<br />

Fahrzeuge stellen konkrete Gefahren dar.<br />

Den Geschädigten stehen jedoch äußerst aussichtsreiche<br />

Schadensersatzansprüche zu.<br />

Bereits zahlreiche Gerichte haben den Opfern<br />

des Dieselskandals Schadensersatzzahlungen<br />

gegen die Volkswagen AG zugesprochen. In<br />

der Region Ostwestfalen-Lippe hat das Landgericht<br />

Bielefeld beispielsweise mit Urteil vom<br />

16.10.2017 (Az. 6 O 149/16) VW zu einer Schadensersatzzahlung<br />

in Höhe von 30 574,02 €<br />

nebst Zinsen verurteilt.<br />

Neben dem Urteil des Landgerichts<br />

Bielefeld liegen bei nahezu allen<br />

deutschen Landgerichten aktuelle<br />

verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen<br />

zum Dieselskandal<br />

vor. Betroffen sind hiervon sämtliche<br />

Dieselmotoren mit der Typbezeichnung<br />

EA 189, insbesondere die 2.0, 1.6 und<br />

1.2 Liter TDI Motoren. Diese Motoren<br />

wurden seit 2009 nicht nur in Fahrzeugen<br />

der Kernmarke VW sondern<br />

auch in den Autos der weiteren Konzernmarken<br />

Audi, Skoda und Seat<br />

verbaut. Aber auch Eigentümer neuerer<br />

Dieselfahrzeuge mit einem 3.0 Liter<br />

Motor zählen zu den Betroffenen.<br />

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung<br />

Dieser ggf. zeitintensive Umweg über die Musterfeststellungsklage<br />

lässt sich durch ein individuelles<br />

Verfahren einsparen. Besteht eine gültige<br />

Rechtsschutzversicherung ist zudem davon auszugehen,<br />

dass diese die Verfahrenskosten zu<br />

übernehmen hat. Gegenteilige Aussagen der Versicherer<br />

auf Anfragen des Versicherten sollten<br />

nicht ungeprüft akzeptiert werden, nachdem in<br />

jüngster Zeit auch diesbezüglich mehrere verbraucherfreundliche<br />

Urteile ergangen sind. Im<br />

Einzelfall sollte die Deckungsschutzanfrage im<br />

Rahmen einer kostenfreien Serviceleistung über<br />

einen Anwalt eingeholt werden.<br />

Das Fazit<br />

Die Geschädigten sind gut beraten, sich zeitnah<br />

um die Wahrung ihrer Rechte zu kümmern. Das<br />

gilt unabhängig von einem erfolgten Softwareupdate.<br />

Geschädigte, die über den 31.Dezember<br />

2018 hinaus untätig bleiben, verschenken Geld.<br />

Für eine kostenlose Ersteinschätzung steht<br />

Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Viertel,<br />

Bismarckstraße 57, 33330 Gütersloh,<br />

www.mbh-rechtsanwaelte.de unter der Email-<br />

Adresse viertel@mbh-rechtsanwaelte.de<br />

oder unter der Telefonnummer 05241/300-7171<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Bild: ©Fotolia: WS-Design<br />

Kein <strong>Verl</strong>ust des Schadensersatzanspruches durch Software-Update<br />

Den Einwand, die betroffenen Fahrzeuge seien im Rahmen der Rückrufaktion<br />

durch Aufspielen eines Softwareupdates mangelfrei gestellt<br />

worden, lassen die Gerichte nicht gelten. Entscheidend ist die Täuschung<br />

im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses.<br />

JETZT EINEN TERMIN<br />

FÜR EINE KOSTENLOSE<br />

ERSTBERATUNG<br />

VEREINBAREN<br />

MAURITZ · BERFELDE · HÖDDINGHAUS<br />

RECHTSANWÄLTE · STEUERBERATER · NOTAR<br />

Bismarckstraße 57 · 33330 Gütersloh<br />

Tel.: 05241 30071-71<br />

viertelo@mbh-rechtsanwaelte.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!