Carl für Verl
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DIESEL<br />
SKANDAL<br />
Schadensersatzansprüche verjähren 2018!<br />
Musterfeststellungsklage nicht ausreichend<br />
Verjährung der Schadensersatzansprüche zum 31.Dezember 2018<br />
Die vorgenannten Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren<br />
zum 31.12.2018. Um die Verbraucherrechte zu stärken und die<br />
Verjährung zu verhindern hat die Regierung am 14.06.2018 zwar<br />
die lang erhoffte Musterfeststellungsklage verabschiedet. Ein<br />
umfassender Verbraucherschutz wird hierdurch jedoch nicht gewährleistet.<br />
Vielmehr stellt das Gericht im Rahmen eines Musterfeststellungsprozesses<br />
ausschließlich einen möglichen Anspruch<br />
dem Grunde nach fest. Weder wird das verklagte Unternehmen<br />
zur Zahlung verpflichtet noch können die Ansprüche unmittelbar<br />
durchgesetzt werden. Weigert sich VW also trotz positiven Ausgangs<br />
der Musterfeststellungsklage, eine Zahlung zu leisten, muss erneut<br />
jeder Betroffene einzeln gerichtliche Schritte gegen VW einleiten.<br />
Der öf fentlich bekannt gewordene<br />
»Dieselskandal« zieht immer weitere<br />
Kreise. Wertverluste und Dieselfahrverbote<br />
sowie Stilllegungen der<br />
Fahrzeuge stellen konkrete Gefahren dar.<br />
Den Geschädigten stehen jedoch äußerst aussichtsreiche<br />
Schadensersatzansprüche zu.<br />
Bereits zahlreiche Gerichte haben den Opfern<br />
des Dieselskandals Schadensersatzzahlungen<br />
gegen die Volkswagen AG zugesprochen. In<br />
der Region Ostwestfalen-Lippe hat das Landgericht<br />
Bielefeld beispielsweise mit Urteil vom<br />
16.10.2017 (Az. 6 O 149/16) VW zu einer Schadensersatzzahlung<br />
in Höhe von 30 574,02 €<br />
nebst Zinsen verurteilt.<br />
Neben dem Urteil des Landgerichts<br />
Bielefeld liegen bei nahezu allen<br />
deutschen Landgerichten aktuelle<br />
verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen<br />
zum Dieselskandal<br />
vor. Betroffen sind hiervon sämtliche<br />
Dieselmotoren mit der Typbezeichnung<br />
EA 189, insbesondere die 2.0, 1.6 und<br />
1.2 Liter TDI Motoren. Diese Motoren<br />
wurden seit 2009 nicht nur in Fahrzeugen<br />
der Kernmarke VW sondern<br />
auch in den Autos der weiteren Konzernmarken<br />
Audi, Skoda und Seat<br />
verbaut. Aber auch Eigentümer neuerer<br />
Dieselfahrzeuge mit einem 3.0 Liter<br />
Motor zählen zu den Betroffenen.<br />
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung<br />
Dieser ggf. zeitintensive Umweg über die Musterfeststellungsklage<br />
lässt sich durch ein individuelles<br />
Verfahren einsparen. Besteht eine gültige<br />
Rechtsschutzversicherung ist zudem davon auszugehen,<br />
dass diese die Verfahrenskosten zu<br />
übernehmen hat. Gegenteilige Aussagen der Versicherer<br />
auf Anfragen des Versicherten sollten<br />
nicht ungeprüft akzeptiert werden, nachdem in<br />
jüngster Zeit auch diesbezüglich mehrere verbraucherfreundliche<br />
Urteile ergangen sind. Im<br />
Einzelfall sollte die Deckungsschutzanfrage im<br />
Rahmen einer kostenfreien Serviceleistung über<br />
einen Anwalt eingeholt werden.<br />
Das Fazit<br />
Die Geschädigten sind gut beraten, sich zeitnah<br />
um die Wahrung ihrer Rechte zu kümmern. Das<br />
gilt unabhängig von einem erfolgten Softwareupdate.<br />
Geschädigte, die über den 31.Dezember<br />
2018 hinaus untätig bleiben, verschenken Geld.<br />
Für eine kostenlose Ersteinschätzung steht<br />
Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Viertel,<br />
Bismarckstraße 57, 33330 Gütersloh,<br />
www.mbh-rechtsanwaelte.de unter der Email-<br />
Adresse viertel@mbh-rechtsanwaelte.de<br />
oder unter der Telefonnummer 05241/300-7171<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Bild: ©Fotolia: WS-Design<br />
Kein <strong>Verl</strong>ust des Schadensersatzanspruches durch Software-Update<br />
Den Einwand, die betroffenen Fahrzeuge seien im Rahmen der Rückrufaktion<br />
durch Aufspielen eines Softwareupdates mangelfrei gestellt<br />
worden, lassen die Gerichte nicht gelten. Entscheidend ist die Täuschung<br />
im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses.<br />
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