SchlossMagazin Bayerisch-Schwaben Juli 2018
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34 | reiseN | Reise und Recht(s)<br />
Reise und Recht<br />
Wertvolle Tipps für unbeschwerten Urlaub<br />
fotos ERGO, ERV<br />
Mit gültigen<br />
Dokumenten ins<br />
Ferienglück<br />
Ob Karibik, Malediven, Thailand oder<br />
USA – der Reisepass muss mit. Aber ist<br />
er auch für Schweden nötig oder die<br />
Türkei? Wo können ihn Urlauber beantragen<br />
und was brauchen sie dazu? Was gilt für Kinder? Und<br />
was tun, wenn der Pass verloren geht – schlimmstenfalls im<br />
Reiseland? Während in allen Mitgliedsländern der Europäischen<br />
Union (EU) und des Schengen-Raums der Personalausweis<br />
ausreicht, ist für Reisen in andere Staaten grundsätzlich<br />
ein Reisepass erforderlich. Einige wenige Ausnahmen gibt es<br />
allerdings: Für Reisen in die Türkei, nach Mazedonien oder<br />
Serbien beispielsweise ist kein Reisepass notwendig. Allerdings<br />
ist bei einer Einreise mit Personalausweis die Aufenthaltsdauer<br />
zum Teil beschränkt. In der Türkei etwa sind mit<br />
Personalausweis nur maximal 90 Tage erlaubt.<br />
Um einen Reisepass auszustellen, benötigen die Behörden<br />
ungefähr drei bis vier Wochen. Dafür sind dann der Personalausweis<br />
oder der alte Reisepass sowie ein biometrisches<br />
Passbild notwendig. Im Notfall kann man sein Dokument auch<br />
per Expressversand innerhalb von drei bis vier Werktagen bekommen<br />
– allerdings ist dies etwas teurer.<br />
Kinder, Kinder<br />
Eltern müssen seit 2012 für ihre Kinder<br />
– auch bereits für Babys – einen Kinderreisepass<br />
beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise<br />
innerhalb der EU stattfindet oder ob es sich um eine Fernreise<br />
handelt. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann für Reisen außerhalb<br />
der EU beziehungsweise des Schengen-Raums ein richtiger<br />
Reisepass nötig, ansonsten reicht ein Personalausweis aus.<br />
Um den Kinderreisepass zu beantragen, müssen Eltern gemeinsam<br />
mit ihrem Nachwuchs sowie einer Geburtsurkunde<br />
oder altem Ausweisdokument, Passfoto und den Ausweisen<br />
der beiden Eltern zum Einwohnermeldeamt gehen. Kann nur<br />
ein Elternteil bei der Antragstellung dabei sein, ist eine<br />
schriftliche Einverständniserklärung des fehlenden Teils notwendig.<br />
Der Kinderreisepass ist dann für sechs Jahre gültig.<br />
Läuft er vor dem 12. Geburtstag ab, können die Eltern den Kinderreisepass<br />
noch verlängern beziehungsweise aktualisieren.<br />
Eine Aktualisierung ist dann notwendig, wenn das Kind auf<br />
dem Passfoto nicht mehr eindeutig identifizierbar ist. Zudem<br />
gelten zum Beispiel bei Reisen in die USA Sonderregelungen.<br />
Kinder benötigen dann entweder ein zusätzliches Visum zum<br />
Kinderreisepass oder einen ePass. Der elektronische Reise-