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SchlossMagazin Bayerisch-Schwaben Juli 2018

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34 | reiseN | Reise und Recht(s)<br />

Reise und Recht<br />

Wertvolle Tipps für unbeschwerten Urlaub<br />

fotos ERGO, ERV<br />

Mit gültigen<br />

Dokumenten ins<br />

Ferienglück<br />

Ob Karibik, Malediven, Thailand oder<br />

USA – der Reisepass muss mit. Aber ist<br />

er auch für Schweden nötig oder die<br />

Türkei? Wo können ihn Urlauber beantragen<br />

und was brauchen sie dazu? Was gilt für Kinder? Und<br />

was tun, wenn der Pass verloren geht – schlimmstenfalls im<br />

Reiseland? Während in allen Mitgliedsländern der Europäischen<br />

Union (EU) und des Schengen-Raums der Personalausweis<br />

ausreicht, ist für Reisen in andere Staaten grundsätzlich<br />

ein Reisepass erforderlich. Einige wenige Ausnahmen gibt es<br />

allerdings: Für Reisen in die Türkei, nach Mazedonien oder<br />

Serbien beispielsweise ist kein Reisepass notwendig. Allerdings<br />

ist bei einer Einreise mit Personalausweis die Aufenthaltsdauer<br />

zum Teil beschränkt. In der Türkei etwa sind mit<br />

Personalausweis nur maximal 90 Tage erlaubt.<br />

Um einen Reisepass auszustellen, benötigen die Behörden<br />

ungefähr drei bis vier Wochen. Dafür sind dann der Personalausweis<br />

oder der alte Reisepass sowie ein biometrisches<br />

Passbild notwendig. Im Notfall kann man sein Dokument auch<br />

per Expressversand innerhalb von drei bis vier Werktagen bekommen<br />

– allerdings ist dies etwas teurer.<br />

Kinder, Kinder<br />

Eltern müssen seit 2012 für ihre Kinder<br />

– auch bereits für Babys – einen Kinderreisepass<br />

beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise<br />

innerhalb der EU stattfindet oder ob es sich um eine Fernreise<br />

handelt. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann für Reisen außerhalb<br />

der EU beziehungsweise des Schengen-Raums ein richtiger<br />

Reisepass nötig, ansonsten reicht ein Personalausweis aus.<br />

Um den Kinderreisepass zu beantragen, müssen Eltern gemeinsam<br />

mit ihrem Nachwuchs sowie einer Geburtsurkunde<br />

oder altem Ausweisdokument, Passfoto und den Ausweisen<br />

der beiden Eltern zum Einwohnermeldeamt gehen. Kann nur<br />

ein Elternteil bei der Antragstellung dabei sein, ist eine<br />

schriftliche Einverständniserklärung des fehlenden Teils notwendig.<br />

Der Kinderreisepass ist dann für sechs Jahre gültig.<br />

Läuft er vor dem 12. Geburtstag ab, können die Eltern den Kinderreisepass<br />

noch verlängern beziehungsweise aktualisieren.<br />

Eine Aktualisierung ist dann notwendig, wenn das Kind auf<br />

dem Passfoto nicht mehr eindeutig identifizierbar ist. Zudem<br />

gelten zum Beispiel bei Reisen in die USA Sonderregelungen.<br />

Kinder benötigen dann entweder ein zusätzliches Visum zum<br />

Kinderreisepass oder einen ePass. Der elektronische Reise-

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