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SchlossMagazin Bayerisch-Schwaben Juli 2018

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36 | reiseN | Reise und Recht(s)<br />

Das andere Rechts:<br />

Urlaub in Ländern mit Linksverkehr<br />

In vielen beliebten Reiseländern wie Australien, England, Thailand und Malta herrscht<br />

Linksverkehr. Da kommt bei Autofahrern, die das Rechtsfahren gewohnt sind, schnell<br />

Stress auf. Wir sagen Ihnen, worauf sich Urlauber<br />

mit Auto im Linksverkehr einstellen sollten. foto ERGO<br />

Wer im Urlaub flexibel sein und möglichst viel sehen möchte, erkundet das Reiseland<br />

meist mit dem Auto. Doch das bringt in einigen Ländern eine für deutsche<br />

Autofahrer ungewohnte Hürde mit sich: das Linksfahren. Ob im gewählten<br />

Reiseland Linksverkehr herrscht, erfahren Urlauber im Reiseführer oder im Internet.<br />

Linksverkehr ist vor allem beim Rechtsabbiegen eine Herausforderung; hier landen Urlauber<br />

gerne mal auf der von zu Hause gewohnten rechten Straßenseite. Die größte Herausforderung<br />

ist womöglich ein Kreisverkehr: Hier müssen Urlauber nämlich links einfahren<br />

und sich dann im Uhrzeigersinn fortbewegen. Daher: Kreuzungen oder Kreiseln sollten<br />

sich Urlauber langsam nähern, um sich auf die ungewohnte Richtung konzentrieren zu<br />

können. Auch die Vorfahrt ist anders geregelt: „Rechts vor links“ wird nicht einfach „links<br />

vor rechts“, denn oftmals gibt es eine solche Regel gar nicht. Stattdessen regeln Fahrbahnmarkierungen<br />

oder Beschilderungen, wer an einer Kreuzung Vorfahrt hat. Eine Ausnahme<br />

ist allerdings Australien. In „Down Under“ gilt trotz Linksverkehr „rechts vor links“.<br />

Autos auf rechts<br />

Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann sich vor Ort<br />

einen Mietwagen ausleihen. Das hat im Gegensatz zum eigenen<br />

Wagen den Vorteil, dass der Fahrer im Linksverkehr dann auf der „richtigen“ Seite sitzt<br />

– nämlich rechts. Dennoch muss der Fahrer umdenken: Das Lenkrad ist auf der rechten<br />

Seite, der Schaltknauf auf der linken. Kupplung-, Brems- und Gaspedal befinden sich jedoch<br />

an gewohnter Stelle. Die Empfehlung: Mit einem Automatikmodell können Urlauber<br />

mögliche Unsicherheiten beim Schalten mit der linken Hand vermeiden. Wer das Urlaubsland<br />

mit dem eigenen Auto bereist, hat zwar den Vorteil, dass er sich nicht an ein<br />

Linksverkehr-Auto gewöhnen muss. Allerdings ist dadurch beispielsweise bei Überholmanövern<br />

die rechte Fahrbahn schwer einsehbar. Hilfreich ist es dann, wenn der Beifahrer<br />

den Verkehr mitverfolgt und in unübersichtlichen Situationen Anweisungen gibt.<br />

Außerdem sind Scheinwerfer deutscher Fahrzeuge so eingestellt, dass sie die rechte<br />

Fahrbahn etwas mehr beleuchten als die linke. Fahren diese Modelle auf der linken Stra-<br />

Mehr Rechte<br />

für Urlauber<br />

Seit 1. <strong>Juli</strong> <strong>2018</strong> sind umfassende Änderungen des<br />

Reiserechts für Pauschalreisen in Kraft getreten.<br />

Ziel ist es, die zunehmende Buchung von Reisen<br />

über das Internet zu berücksichtigen und den Verbraucherschutz<br />

zu verbessern. Das Pauschalreiserecht<br />

gilt künftig unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auch für mehrere, d. h. mindestens zwei<br />

beim gleichen Anbieter bzw. Internetportal gebuchte<br />

Einzelleistungen, etwa Flug und Hotel. Das<br />

Internetportal gilt dann juristisch als Reiseveranstalter<br />

und haftet dementsprechend. Außerdem<br />

verlängern sich unter anderem die Fristen, um<br />

Mängelansprüche geltend zu machen. Bisher<br />

musste dies innerhalb von einem Monat nach Reiseende<br />

passiert sein, künftig haben Reisende dafür<br />

zwei Jahre Zeit. Eine weitere Änderung: Der<br />

Reiseveranstalter kann seine Haftung nicht mehr<br />

auf den dreifachen Reisepreis beschränken, wenn<br />

es um körperliche Schäden geht und der Veranstalter<br />

den Schaden verschuldet hat. In solchen<br />

Fällen zählt ein Verschulden der einzelnen Leistungsträger,<br />

wie etwa des Hotels, als Verschulden<br />

des Veranstalters. Wenn Reisende in Zukunft wegen<br />

außergewöhnlicher, unabwendbarer Ereignisse,<br />

beispielsweise einer Naturkatastrophe,<br />

nicht nach Hause fliegen können, muss der Reiseveranstalter<br />

ihnen für bis zu drei Nächte eine Unterkunft<br />

besorgen. Diese sollte möglichst dem<br />

Standard der gebuchten Unterkunft entsprechen.<br />

In besonderen Fällen – etwa bei Schwangeren<br />

– gilt dies auch über drei Nächte hinaus.<br />

Außerdem sind Reiseveranstalter seit 1. <strong>Juli</strong> bei<br />

solchen außergewöhnlichen Ereignissen zu<br />

weiteren Beistandsleistungen verpflichtet – wie<br />

der Herstellung von Telefonverbindungen oder<br />

der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten.<br />

Quelle D.A.S.

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