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Grundkursscript Harzer GSS

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1 Luftrecht<br />

Zum Nachweis dieser lückenlosen Theorie- und Praxisausbildung ist ein Flugbuch in Form<br />

eines Ausbildungsnachweises zu führen. Dieser wird von der zuständigen Flugschule vor<br />

Ausbildungsbeginn ausgehändigt und ist sorgfältig vom Besitzer zu führen. Wie viele Flüge<br />

für welchen Ausbildungsabschnitt vorgeschrieben sind, sowie die jeweiligen Flugübungen,<br />

sind diesem Buch zu entnehmen.<br />

Abbildung 1 Ausbildungsnachweis vom DHV<br />

Nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Prüfung werden die Unterlagen beim DHV<br />

eingereicht, welcher diese überprüft und bei Vollständigkeit einem den beschränkten<br />

Luftfahrerschein (A–Schein) zuschickt. In diesem ist die jeweilige Startart und<br />

Berechtigung ausgewiesen.<br />

Hier sind<br />

Startarten<br />

und<br />

Berechtigungen<br />

eingetragen<br />

Abbildung 2 Luftfahrerschein der Bundesrepublik Deutschland<br />

Jeder weitere Ausbildungsabschnitt wird darin nachgetragen, z.B. Überlandberechtigung<br />

(B-Schein), Startart Hang oder Startart Winde, Passagierberechtigung, Lehrberechtigung, U<br />

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