Grundkursscript Harzer GSS
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1 Luftrecht<br />
Zum Nachweis dieser lückenlosen Theorie- und Praxisausbildung ist ein Flugbuch in Form<br />
eines Ausbildungsnachweises zu führen. Dieser wird von der zuständigen Flugschule vor<br />
Ausbildungsbeginn ausgehändigt und ist sorgfältig vom Besitzer zu führen. Wie viele Flüge<br />
für welchen Ausbildungsabschnitt vorgeschrieben sind, sowie die jeweiligen Flugübungen,<br />
sind diesem Buch zu entnehmen.<br />
Abbildung 1 Ausbildungsnachweis vom DHV<br />
Nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Prüfung werden die Unterlagen beim DHV<br />
eingereicht, welcher diese überprüft und bei Vollständigkeit einem den beschränkten<br />
Luftfahrerschein (A–Schein) zuschickt. In diesem ist die jeweilige Startart und<br />
Berechtigung ausgewiesen.<br />
Hier sind<br />
Startarten<br />
und<br />
Berechtigungen<br />
eingetragen<br />
Abbildung 2 Luftfahrerschein der Bundesrepublik Deutschland<br />
Jeder weitere Ausbildungsabschnitt wird darin nachgetragen, z.B. Überlandberechtigung<br />
(B-Schein), Startart Hang oder Startart Winde, Passagierberechtigung, Lehrberechtigung, U<br />
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