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CP 3-09_Ums - Pluradent

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Dahinter stand folgende Überlegung:<br />

Die Darlehenszinsen<br />

sind Betriebsausgaben und<br />

können mit dem Finanzamt geteilt<br />

werden, während die Erträge der Lebensversicherung<br />

ungeschmälert<br />

steuerfrei blieben. Das Darlehen<br />

wurde bewusst nicht laufend getilgt,<br />

sodass die Darlehenszinsen<br />

gleichbleibend hoch steuerlich abzugsfähig<br />

waren. Am Ende der Darlehenslaufzeit<br />

wurde dann mit der<br />

Auszahlung der Lebensversicherung<br />

das Darlehen auf einen Schlag getilgt.<br />

Je höher die steuerfreien Erträge<br />

und die Gesamtauszahlung<br />

der Lebensversicherung und je niedriger<br />

die Summe der Darlehenszinsen<br />

nach Berücksichtigung als<br />

steuerlich relevante Betriebsausgaben<br />

waren, umso günstiger wurde<br />

das Darlehen per Saldo.<br />

Der Preis für den Vorteil eines solchen<br />

Finanzierungskonzepts war<br />

allerdings hoch. Zum einen war es<br />

Kalkulation<br />

Einbettung in ein individuelles Lebensphasenkonzept<br />

Neue Perspektiven<br />

für die Praxisfinanzierung<br />

Die Finanzierung einer Praxis – so heißt es – war früher viel einfacher. Einerseits, weil<br />

die bankseitigen Voraussetzungen zur Beantragung weniger intensiv, und anderseits,<br />

weil die Finanzierungskonzepte fast standardisiert waren. Wer einen Praxiskredit<br />

benötigte, beantragte in der Regel ein Darlehen ohne Tilgung und sparte die Tilgung<br />

meist über eine Kapitallebensversicherung als Tilgungsersatz an.<br />

von GÜNTER FLACHS, HEIDELBERG<br />

das Damoklesschwert einer möglichen<br />

„steuerschädlichen Verwendung“<br />

der Lebensversicherung mit<br />

der Gefahr des Verlusts der Steuerfreiheit<br />

der Erträge und zum anderen<br />

als weitere Folge die weitgehende<br />

starre und unflexible Gestaltung<br />

des Finanzierungskonzepts. Seitdem<br />

sich nun die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

u.a. mit Einführung<br />

des Alterseinkünftegesetzes<br />

und aktuell mit der Abgeltungssteuer<br />

erheblich geändert haben,<br />

eröffnen sich jetzt für Finanzierungskonzepte<br />

ganz neue Perspektiven.<br />

Nach wie vor sind Schuldzinsen<br />

als Betriebsausgaben steuerlich<br />

abzugsfähig, während eine Tilgung<br />

steuerlich nicht berücksichtigt werden<br />

kann. Daran hat sich seitdem<br />

nichts geändert. Geändert hat sich<br />

allerdings die Steuerfreiheit der Erträge<br />

im Allgemeinen. Je nach Form<br />

des Tilgungsersatzes und den jeweiligen<br />

Voraussetzungen der gewähl-<br />

ten Sparform bleiben 50 Prozent der<br />

Erträge steuerfrei oder es gilt die<br />

Abgeltungssteuer. Diesen steuerlichen<br />

Änderungen steht jetzt eine<br />

nahezu uneingeschränkte Flexibilität<br />

der Praxisfinanzierung gegenüber,<br />

die einer finanziellen Lebensplanung<br />

besser angepasst werden<br />

kann.<br />

Kurzfristige und<br />

langfristige Darlehen<br />

Ein Finanzierungsbaustein ist der<br />

im Bankdeutsch „Kontokorrent“ genannte<br />

Kredit, der zur Finanzierung<br />

laufender Kosten wie von Mieten<br />

oder Gehältern benötigt wird.<br />

Mit einer speziellen Kalkulationssoftware<br />

berechnet das Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

ZSH<br />

mit Hauptsitz in Heidelberg zunächst<br />

den Mindestumsatz, der<br />

notwendig ist, um im Jahr der Praxisgründung<br />

oder Praxisübernahme<br />

sowohl sämtliche Praxisausga-<br />

CHANCE<br />

PRAXIS

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