CP 3-09_Ums - Pluradent
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Dahinter stand folgende Überlegung:<br />
Die Darlehenszinsen<br />
sind Betriebsausgaben und<br />
können mit dem Finanzamt geteilt<br />
werden, während die Erträge der Lebensversicherung<br />
ungeschmälert<br />
steuerfrei blieben. Das Darlehen<br />
wurde bewusst nicht laufend getilgt,<br />
sodass die Darlehenszinsen<br />
gleichbleibend hoch steuerlich abzugsfähig<br />
waren. Am Ende der Darlehenslaufzeit<br />
wurde dann mit der<br />
Auszahlung der Lebensversicherung<br />
das Darlehen auf einen Schlag getilgt.<br />
Je höher die steuerfreien Erträge<br />
und die Gesamtauszahlung<br />
der Lebensversicherung und je niedriger<br />
die Summe der Darlehenszinsen<br />
nach Berücksichtigung als<br />
steuerlich relevante Betriebsausgaben<br />
waren, umso günstiger wurde<br />
das Darlehen per Saldo.<br />
Der Preis für den Vorteil eines solchen<br />
Finanzierungskonzepts war<br />
allerdings hoch. Zum einen war es<br />
Kalkulation<br />
Einbettung in ein individuelles Lebensphasenkonzept<br />
Neue Perspektiven<br />
für die Praxisfinanzierung<br />
Die Finanzierung einer Praxis – so heißt es – war früher viel einfacher. Einerseits, weil<br />
die bankseitigen Voraussetzungen zur Beantragung weniger intensiv, und anderseits,<br />
weil die Finanzierungskonzepte fast standardisiert waren. Wer einen Praxiskredit<br />
benötigte, beantragte in der Regel ein Darlehen ohne Tilgung und sparte die Tilgung<br />
meist über eine Kapitallebensversicherung als Tilgungsersatz an.<br />
von GÜNTER FLACHS, HEIDELBERG<br />
das Damoklesschwert einer möglichen<br />
„steuerschädlichen Verwendung“<br />
der Lebensversicherung mit<br />
der Gefahr des Verlusts der Steuerfreiheit<br />
der Erträge und zum anderen<br />
als weitere Folge die weitgehende<br />
starre und unflexible Gestaltung<br />
des Finanzierungskonzepts. Seitdem<br />
sich nun die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
u.a. mit Einführung<br />
des Alterseinkünftegesetzes<br />
und aktuell mit der Abgeltungssteuer<br />
erheblich geändert haben,<br />
eröffnen sich jetzt für Finanzierungskonzepte<br />
ganz neue Perspektiven.<br />
Nach wie vor sind Schuldzinsen<br />
als Betriebsausgaben steuerlich<br />
abzugsfähig, während eine Tilgung<br />
steuerlich nicht berücksichtigt werden<br />
kann. Daran hat sich seitdem<br />
nichts geändert. Geändert hat sich<br />
allerdings die Steuerfreiheit der Erträge<br />
im Allgemeinen. Je nach Form<br />
des Tilgungsersatzes und den jeweiligen<br />
Voraussetzungen der gewähl-<br />
ten Sparform bleiben 50 Prozent der<br />
Erträge steuerfrei oder es gilt die<br />
Abgeltungssteuer. Diesen steuerlichen<br />
Änderungen steht jetzt eine<br />
nahezu uneingeschränkte Flexibilität<br />
der Praxisfinanzierung gegenüber,<br />
die einer finanziellen Lebensplanung<br />
besser angepasst werden<br />
kann.<br />
Kurzfristige und<br />
langfristige Darlehen<br />
Ein Finanzierungsbaustein ist der<br />
im Bankdeutsch „Kontokorrent“ genannte<br />
Kredit, der zur Finanzierung<br />
laufender Kosten wie von Mieten<br />
oder Gehältern benötigt wird.<br />
Mit einer speziellen Kalkulationssoftware<br />
berechnet das Finanzdienstleistungsunternehmen<br />
ZSH<br />
mit Hauptsitz in Heidelberg zunächst<br />
den Mindestumsatz, der<br />
notwendig ist, um im Jahr der Praxisgründung<br />
oder Praxisübernahme<br />
sowohl sämtliche Praxisausga-<br />
CHANCE<br />
PRAXIS