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WEGE IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT| w.news 10.2018

10.2018 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Heilbronn-Franken – Wege in Selbstständigkeit • Tagungen, Events & Catering• Advertorial B4B Themenmagazin

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Berechtigten – seit langer Zeit oder seit der<br />

Gründung des Unternehmens unverändert<br />

sind. Hier ist darauf zu achten, dass die Gesellschafterliste<br />

auch elektronisch hinterlegt<br />

wurde. Nur dann ist die Eintragung im Transparenzregister<br />

entbehrlich.<br />

Beispiel:<br />

Die A-GmbH hat zwei Gesellschafter. Diese<br />

sind zu jeweils 50 Prozent beteiligt. Die<br />

Gesellschaft wurde im Jahr 1998 gegründet.<br />

Die Gesellschafterliste wurde bei Gründung<br />

ordnungsgemäß beim Registergericht eingereicht.<br />

Die Beteiligungsverhältnisse haben<br />

sich seit der Gründung nicht geändert.<br />

Die elektronische Datenbasis des Handelsregisters<br />

reicht bis 2007 zurück. Eine weiter<br />

zurückliegend eingereichte Gesellschafterliste<br />

liegt nicht in elektronischer Form vor.<br />

In diesem Fall sind zwar die handelsregisterrechtlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt, da die<br />

Gesellschafterliste in obigem Beispiel – nach<br />

wie vor – aktuell ist. Dennoch wäre die zusätzliche<br />

Eintragung im Transparenzregister<br />

erforderlich, um den Anforderungen gemäß<br />

§ 20 Abs. 2 GWG zu genügen.<br />

Geht man davon aus, dass bei ansonsten unverändertem<br />

Sachverhalt die obige Gesellschaft<br />

im Jahr 2008 gegründet wird, ist eine<br />

zusätzliche Eintragung ins Transparenzregister<br />

nicht erforderlich. Hier ergeben sich<br />

alle nach dem GwG erforderlichen Angaben<br />

bereits aus anderen elektronischen öffentlichen<br />

Registern, konkret dem Handelsregister.<br />

Insbesondere die Unternehmen in der Rechtsform<br />

der GmbH sollten den Sachverhalt, wie<br />

im Schaubild dargestellt, prüfen .<br />

Das BVA betreibt die Verfolgung von Verstößen<br />

gegen die Eintragungspflicht ins Transparenzregister<br />

mittlerweile konsequent.<br />

Wenn ein solcher Bußgeldbescheid ergeht,<br />

gibt es stets die Möglichkeit hiergegen Einspruch<br />

zu erheben. In diesen Fällen können<br />

sich Mitglieder gerne an die Ansprechpartner<br />

der IHK wenden. So kann gemeinsam<br />

geprüft werden, ob ein Vorgehen gegen den<br />

Bescheid sinnvoll ist.<br />

KONTAKT<br />

Stefan Widder<br />

Justiziar<br />

Telefon 07131 9677-443<br />

E-Mail stefan.widder@<br />

heilbronn.ihk.de<br />

<strong>IN</strong>FORMATION<br />

www.heilbronn.ihk.de<br />

Dok.Nr.: NEW003207 und RUS008878<br />

Gab es seit Gründung der GmbH Änderungen in der<br />

Gesellschaerstruktur?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Wurde die aktualisierte<br />

Gesellschaerliste beim HR<br />

hinterlegt?<br />

Wurde bei Gründung eine<br />

Gesellschaerliste beim HR<br />

hinterlegt?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Nein<br />

Ja<br />

Wurde diese Liste ab dem<br />

Jahr 2007 oder später beim<br />

HR eingereicht?<br />

Handlungsbedarf:<br />

Die GmbH ist verpflichtet eine<br />

stets aktuelle Liste ihrer<br />

Gesellschaer beim HR zu<br />

hinterlegen (§ 40 Abs. 1 GmbHG)<br />

Wurde die Gesellscha ab<br />

dem Jahr 2007 oder später<br />

in das HR eingetragen?<br />

Ja<br />

Kein Handlungsbedarf:<br />

Die nach § 20 Abs. 2 GwG<br />

erforderlichen Formalien ergeben<br />

sich bereits aus dem HR<br />

Ja<br />

Nein<br />

Handlungsbedarf:<br />

Die nach § 20 Abs. 2 GwG erforderlichen<br />

Pflichten sind nicht erfüllt. Es<br />

muss eine gesonderte Eintragung im<br />

Transparenzregister erfolgen.<br />

Nein<br />

www.heilbronn.ihk.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 29 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ OKTOBER 2018

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