22.10.2018 Aufrufe

Studium & Ausbildung Herbst / Winter 2018/19

Klicke das ePaper zum online lesen!

Klicke das ePaper zum online lesen!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUSBILDUNG<br />

ist mit dem Verlauf der Berufsausbildung - mindestens<br />

einmal im Jahr - entsprechend anzuheben. Wichtig: Für<br />

die <strong>Ausbildung</strong>svergütung benötigt der Auszubildende<br />

ein Gehaltskonto, auf das sein Geld überwiesen werden<br />

kann. Zudem muss beim <strong>Ausbildung</strong>svertrag<br />

eine Lohnsteuerkarte vorliegen. Diese stellt die Stadtoder<br />

Gemeindeverwaltung aus. Die anfallenden Beiträge<br />

für die Krankenversicherung werden zur Hälfte<br />

vom Arbeitgeber getragen. Ist die <strong>Ausbildung</strong>svergütung<br />

sehr niedrig, muss der Arbeitgeber die vollen Beträge<br />

übernehmen.<br />

Foto: dragonstock/ fotolia<br />

Urlaubsanspruch<br />

Der jährliche Urlaubsanspruch ist in der Regel durch<br />

die tariflichen Vereinbarungen zur <strong>Ausbildung</strong> festgelegt.<br />

Ansonsten gilt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch<br />

bei Jugendlichen von 30 Werktagen für unter<br />

16-Jährige, 27 Werktagen für 16-Jährige und mindestens<br />

25 Werktagen für 17-Jährige. Wer volljährig ist, für<br />

den gilt der generelle Mindesturlaubsanspruch von 24<br />

Werktagen im Jahr.<br />

Pflichten des Arbeitgebers<br />

Der auszubildende Betrieb hat nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

dafür Sorge zu tragen, dass dem Auszubildenden<br />

die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt<br />

werden, die zum Erreichen des <strong>Ausbildung</strong>sziels in<br />

der vorgesehenen <strong>Ausbildung</strong>szeit erforderlich sind.<br />

Dazu gehört unter anderem auch, den Auszubildenden<br />

für den Berufsschulbesuch und für Prüfungen bei fortlaufender<br />

Bezahlung freizustellen. Dabei hat der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb<br />

auch die Pflicht, alle zur <strong>Ausbildung</strong><br />

und zur Ablegung der Prüfungen notwendigen Bücher,<br />

Werkzeuge und Werkstoffe dem Auszubildenden kostenlos<br />

zur Verfügung zu stellen. Nach dem Gesetz ist<br />

der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb zudem verpflichtet, dem Auszubildenden<br />

ausschließlich "ausbildungsbedingte und<br />

kräfteangemessene Verrichtungen" zu übertragen. Das<br />

bedeutet, dass der Auszubildende nicht mit Arbeiten<br />

beschäftigt werden darf, die nicht dem <strong>Ausbildung</strong>szweck<br />

dienen oder seinen körperlichen Kräften nicht<br />

angemessen sind. Er darf zum Beispiel nicht für betriebsfremde<br />

Einkäufe oder etwa Reinigungstätigkeiten<br />

außerhalb seines Arbeitsplatzes eingesetzt werden.<br />

Pflichten des Auszubildenden<br />

Der Auszubildende ist vertraglich verpflichtet, die Weisungen,<br />

die ihm im Rahmen der Berufsausbildung von<br />

weisungsberechtigten Personen erteilt werden, gewissenhaft<br />

zu befolgen. Entsprechend müssen alle anstehenden<br />

Arbeiten nach diesen Vorgaben erledigt<br />

werden. Dabei sollte der Auszubildende immer das Bemühen<br />

zeigen, das <strong>Ausbildung</strong>sziel zu erreichen und<br />

die dafür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten des<br />

angestrebten Berufes zu erwerben. Die Teilnahme an<br />

Weiterbildungsmaßnahmen und der Besuch der Berufsschule<br />

gehört ebenfalls zu den Pflichten des Auszubildenden.<br />

Bei der täglichen Arbeit ist der Auszubildende<br />

verpflichtet, die im Betrieb geltende Ordnung<br />

einzuhalten. Das gilt etwa für Sicherheitsbestimmungen<br />

oder die Einhaltung von vorgeschriebenen Schritten<br />

im Arbeitsprozess. Die vom Auszubildenden<br />

benutzten Einrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge und<br />

Werkzeuge müssen pfleglich behandelt werden (Obhutspflicht).<br />

Ebenfalls ist der Auszubildende verpflichtet,<br />

über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen<br />

zu bewahren. Zudem müssen die Auszubildenden<br />

regelmäßig schriftliche <strong>Ausbildung</strong>snachweise<br />

führen, soweit dies in der <strong>Ausbildung</strong>sordnung<br />

vorgeschrieben ist. Das Berichtsheft muss vom Ausbilder<br />

kontrolliert werden und stellt auch eine Zulassungsvoraussetzung<br />

für die Prüfung dar. Ausführliche<br />

Informationen in einer umfangreichen Broschüre rund<br />

um das Thema <strong>Ausbildung</strong> bietet das Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung auf seiner Webseite<br />

zum Download an.<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!