Studium & Ausbildung Herbst / Winter 2018/19
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FSJ/BFD/STUDIUM<br />
Beispiel im Umweltschutz oder in der Friedensarbeit.<br />
Stellen findest du unter: www.bmfsfj.de >Service<br />
> Publikationen Freiwilligendienst im Ausland.<br />
Voraussetzungen:<br />
Alter zwischen 18 und 26 Jahre, je nach Organisation<br />
auch 30 Jahre.<br />
Dauer:<br />
Einige Wochen bis zwölf Monate.<br />
Verdienst:<br />
Meistens keine oder nur eine sehr geringe finanzielle<br />
Aufwandsentschädigung. Teilweise muss die Entsendeorganisation<br />
bezahlt werden, die sich um die Planung<br />
des Auslandsaufenthaltes kümmert. Dafür bieten die<br />
Organisationen beispielsweise Einführungsseminare,<br />
Organisation der Anreise und des Arbeitsplatzes, Unterkunft,<br />
Verpflegung oder einen Sprachkurs. Bei Interesse<br />
an einem Freiwilligendienst im Ausland kannst<br />
du dich außerdem informieren unter<br />
www.weltwaerts.de<br />
www.kulturweit.de<br />
www.rausvonzuhause.de<br />
www.internationaler-jugend-freiwilligendienst.de<br />
www.ausland.org<br />
www.go4europe.de<br />
www.fsj-adia.de<br />
Praktika und Jobs im In- und Ausland<br />
Die Jobvermittlung deiner Agentur für Arbeit unterstützt<br />
dich bei der regionalen Suche nach Jobs. Nach<br />
Praktika kannst du auch in der JOBBÖRSE im Internet<br />
unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de suchen. Wähle<br />
dazu im Feld „Finden Sie eine passende Stelle“ unter<br />
„Sie suchen“ den Begriff „Praktikum/Trainee“ aus.<br />
Wenn du im Ausland jobben oder ein Praktikum machen<br />
willst, bist du beim Internationalen Personalservice<br />
der Bundesagentur für Arbeit an der richtigen<br />
Stelle. Unter www.zav.de > Jobs und Praktika findest du<br />
jede Menge Informationen zu Praktika, Saison- und<br />
Sommerjobs in vielen Ländern.<br />
Du erreichst den Internationalen Personalservice unter<br />
zav@arbeitsagentur.de per E-Mail oder telefonisch,<br />
Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr unter 0228<br />
713-1313. Die Broschüre der ZAV „Wage den Sprung<br />
– Chance Ausland!“ kannst du hier herunterladen:<br />
www.ba-bestellservice.de > Themen > Bürgerinnen<br />
und Bürger > Zwischen Schule und Beruf. Informationen<br />
zu Jobs und Praktika, Au-pair-Tätigkeiten oder verschiedenen<br />
Freiwilligendiensten findest du auch unter<br />
www.arbeitsagentur.de > Schule, <strong>Ausbildung</strong> und <strong>Studium</strong><br />
> Alternativen für die Zwischenzeit. Konkrete<br />
Anlaufstellen sind unter www.workcamps.de zu finden.<br />
mit Welchem abschluss Kann ich WO studieren?<br />
Allgemeine Hochschulreife<br />
Das Abitur berechtigt zum <strong>Studium</strong> aller Fächer an<br />
allen Hochschulen. In der Regel wird es mit dem erfolgreichen<br />
Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien,<br />
Beruflichen Gymnasien, Fachgymnasien oder<br />
Gesamtschulen erworben. Natürlich gibt es für bestimmte<br />
Studiengänge Zulassungsverfahren, die zum<br />
Beispiel von der Abiturnote abhängig sind.<br />
Fachgebundene Hochschulreife<br />
Gewissermaßen eine kleine Schwester des Abiturs ist<br />
die fachgebundene Hochschulreife. Wie der Name<br />
schon sagt, können damit im Gegensatz zur allgemeinen<br />
Hochschulreife an einer Universität nur solche Fächer<br />
studiert werden, auf die der Schulabschluss<br />
inhaltlich vorbereitet hat. An einer Fachhochschule jedoch<br />
kann jedes Fach studiert werden.<br />
Fachhochschulreife<br />
Die Fachhochschulreife wird in der Regel nach erfolgreichem<br />
Abschluss einer Fachoberschule, einer Berufsfachschule<br />
oder einer Fachschule verliehen. In einigen<br />
Bundesländern kann man auch mit dem erfolgreichen<br />
Abschluss der zwölften Jahrgangsstufe eines Gymnasiums<br />
den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.<br />
Dieser Abschluss berechtigt zu allen Studiengängen<br />
an Fachhochschulen.<br />
Studieren ohne Hochschulreife<br />
Mittlerweile sind die Hochschulen auch Bewerbern zugänglich,<br />
die keine formale Hochschulzugangsberechtigung<br />
besitzen, sich aber in der Praxis bewiesen haben.<br />
Voraussetzung hierfür ist z.B. eine bestandene Meisterprüfung.<br />
An Musik- oder Kunsthochschulen ist ein <strong>Studium</strong><br />
auch bei herausragender Begabung möglich.<br />
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