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Informationsbroschuere Lymphoedem

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V / Verordnungshinweise<br />

V Verordnungshinweise<br />

Medizinische Kompressionsstrümpfe gehören zu den Hilfsmitteln und<br />

sind damit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig<br />

(§ 33 SGB V). Die Verordnung von Hilfsmitteln belastet das<br />

Arznei- und Heilmittelbudget nicht.<br />

Das Rezept muss folgende Angaben enthalten:<br />

• Diagnose,<br />

• Anzahl der Strümpfe (1 Paar oder 1 Stück),<br />

• Länge der Strümpfe (Wadenstrumpf AD, Halbschenkelstrumpf AF,<br />

Schenkelstrumpf AG, Kompressionsstrumpfhosen AT),<br />

• Kompressionsklasse (1-4),<br />

• falls erforderlich zusätzliche Verordnung von Befestigungen (Haftband,<br />

Hüftbefestigung, Hautkleber) sowie An- und Ausziehhilfen,<br />

• falls erforderlich weitere Zusätze (Leibteil mit Kompression, Reißverschluss,<br />

Pelotten, Hosenschlitz etc.),<br />

• Zusatz „Maßanfertigung“ (bei Lip- und Lymphödempatienten in<br />

der Regel erforderlich),<br />

• Zusatz „flachgestrickt“ (bei Lip- und Lymphödempatienten immer<br />

erforderlich),<br />

• falls erforderlich Wechselversorgung.<br />

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