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Pro-Trafikant-1-2016

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gen das zukünftige Knebelgesetz<br />

wendet, wollen sie nun auch<br />

auf parlamentarischer Ebene die<br />

Regierungsvorlage aus dem Gesundheitsministerium<br />

bekämpfen:<br />

ln Zukunft soll der Versandhandel<br />

von elektrischen Zigaretten<br />

samt<br />

» Das neue Gesetz<br />

widerspricht klar<br />

dem Recht auf freien<br />

Handel und Warenverkehr<br />

laut geltdenden<br />

EU-Gesetzen<br />

Zubehör an<br />

Verbraucher<br />

verboten<br />

werden.<br />

Dies würde<br />

eine erhebliche<br />

Beschneidung<br />

der österreichischen<br />

Händlerschaft<br />

darstellen, da anderen Händlern<br />

in der EU keine vergleichbare<br />

Regelung auferlegt wird,<br />

was dem Recht auf freien Handel<br />

und Warenverkehr innerhalb<br />

der EU widerspricht. Laut<br />

der geplanten Gesetzesänderung<br />

müssen Händler für jedes<br />

<strong>Pro</strong>dukt eine Liste mit Inhaltsstoffen,<br />

Emissionswerten und<br />

„Informationen über weitere<br />

Emissionswerte“ erstellen ohne<br />

einer entsprechenden Norm.<br />

Außerdem muss für jedes neue<br />

<strong>Pro</strong>dukt um eine Zulassung<br />

angesucht werden,<br />

was bei über<br />

1.000 Artikeln,<br />

welche von rund<br />

75 Händlern verkauft<br />

werden,<br />

einen erheblichen<br />

Mehraufwand<br />

bedeuten<br />

würde und dessen<br />

Kosten von<br />

den Händlern getragen werden<br />

müssten. Einen gravierenden<br />

Eingriff stellt die Meldefrist<br />

für die Erteilung der Zulassung<br />

dar, denn neue <strong>Pro</strong>dukte dürften<br />

erst nach einer sechs Monate<br />

langen Frist, innerhalb<br />

dieser die <strong>Pro</strong>dukte schon veraltet<br />

sind, in Verkehr gebracht<br />

werden. Im internationalen -<br />

nicht nur EU-weiten - Warenverkehr<br />

wäre dies eine mehr als<br />

nur grobe Benachteiligung und<br />

Wettbewerbsverzerrung. Laut<br />

Gesetzesentwurf soll diese Zulassung<br />

über das österreichische<br />

Gesundheitsministerium<br />

erfolgen.<br />

E-Dampfer: E-Zigaretten sind<br />

nicht gesundheitsschädlich<br />

Neben den massiven Einschränkungen<br />

im Handelsverkehr haben<br />

die E-Dampfer auch noch<br />

ein weiteres Argument, das sie<br />

auf ihrer Seite sehen, - E-Zigaretten<br />

sind im Unterschied zu normaler<br />

Rauchware nicht gesundheitsschädigend:<br />

Was gänzlich außer Acht gelassen<br />

wird, ist die Tatsache,<br />

dass sämtliche wissenschaftlich<br />

relevanten Studien und Forschungen<br />

eine um 95 <strong>Pro</strong>zent<br />

(!) geringere Belastung durch<br />

die E-Zigarette gegenüber den<br />

herkömmlichen Tabakrauchwaren<br />

belegen. Das britische<br />

Gesundheitsministerium (Abteilung<br />

Public Health) empfiehlt<br />

deshalb auch klar und<br />

unmissverständlich, dass die<br />

E-Zigarette nicht mit herkömmlichen<br />

Tabakwaren verglichen<br />

werden kann. Ebenso<br />

wird dies auch durch ein jüngstes<br />

Urteil eines französischen<br />

Gerichtes festgehalten. Schon<br />

aus diesem Grund ist die geplante<br />

Zuordnung der E-Zigarette<br />

als „verwandtes <strong>Pro</strong>dukt“<br />

zu den Tabakwaren unzulässig<br />

und abzulehnen - und noch<br />

viel mehr, die weitaus rigorosere<br />

Behandlung der E-Zigarette<br />

durch den österreichischen Gesetzesentwurf<br />

zur Umsetzung<br />

der TPD2-Richtlinie. <br />

<strong>Pro</strong> <strong>Trafikant</strong> | 17

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