31.05.2019 Aufrufe

ADAC Motorwelt Juni 2019

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MAGAZIN<br />

Alternative Künftig<br />

ab 14 Jahren und<br />

auf dem Radweg<br />

erlaubt: Elektroroller<br />

(Foto) und Segways<br />

Die Elektroroller kommen<br />

Zulassung — Bahn frei für Elektrotretroller: Die<br />

neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge hat im<br />

Bundesrat die letzte Hürde genommen. Die Länder<br />

stimmten den Plänen von Verkehrsminister Andreas<br />

Scheuer zu, mit der Änderung, dass auch langsame<br />

E-Scooter nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. Zusammen<br />

mit den beliebten Segways sind Elektroroller<br />

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit<br />

von bis zu 20 km/h künftig auf Radwegen,<br />

Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur<br />

wenn nichts davon vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn<br />

ausgewichen werden. Das Mindestalter der<br />

Nutzer liegt bei 14 Jahren. Die Roller müssen versichert<br />

werden, Helmpflicht gibt es keine (Helm tragen<br />

ist jedoch empfehlenswert). Der <strong>ADAC</strong> begrüßt die<br />

Verordnung und den Kompromiss, dass die E-Roller<br />

auf Gehwegen nicht zulässig sind. Die neue Verordnung<br />

tritt voraussichtlich noch vor dem Sommer in<br />

Kraft. Elektrofahrzeuge ohne Lenkstange wie Hoverboards<br />

und E-Skateboards bleiben vorerst verboten.<br />

Mehr Infos auf adac.de/elektroroller<br />

E 10: Kein Mehrverbrauch<br />

Ein vom Bundesverband der deutschen<br />

Bioethanolwirtschaft (BDBe) beim <strong>ADAC</strong><br />

veranlasster Vergleichstest mit fünf Fahrzeugen<br />

zeigte, dass Autofahrer bei der<br />

Nutzung der Benzinsorte Super E 10 nicht<br />

mit einem Mehrverbrauch rechnen müssen.<br />

Dafür verringerten sich die Stickoxidemissionen<br />

im Schnitt um 25, der Feinstaubausstoß<br />

sogar um 70 Prozent.<br />

Weitere Infos unter: bdbe.de<br />

430<br />

Millionen Passagiere<br />

wurden im Eurotunnel zwischen<br />

Frankreich und Großbritannien<br />

seit der Eröffnung<br />

vor 25 Jahren gezählt. Die<br />

50 km lange Zugröhre ging<br />

am 6. Mai 1994 in Betrieb.<br />

Raser-Urteil: Motorrad weg<br />

Erst 226 statt erlaubter 100 km/h, dann<br />

innerorts mit knapp 130 unterwegs und<br />

bei Rot über die Ampel: Das hatte Folgen<br />

für einen Motorrad-Raser. Ein Gericht in<br />

Hamburg nahm dem 22-Jährigen das<br />

Bike ersatzlos weg, zusätzlich gab’s neun<br />

Monate Führerscheinsperre und 2600 €<br />

Geldstrafe. Basis der Enteignung: der<br />

neue Strafgesetzbuch-Paragraf 315f gegen<br />

illegale Straßenrennen. Die Yamaha im<br />

Wert von 15.000 € wird versteigert.<br />

8 <strong>ADAC</strong> motorwelt 6/<strong>2019</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!