ADAC Motorwelt Juni 2019
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MAGAZIN<br />
Alternative Künftig<br />
ab 14 Jahren und<br />
auf dem Radweg<br />
erlaubt: Elektroroller<br />
(Foto) und Segways<br />
Die Elektroroller kommen<br />
Zulassung — Bahn frei für Elektrotretroller: Die<br />
neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge hat im<br />
Bundesrat die letzte Hürde genommen. Die Länder<br />
stimmten den Plänen von Verkehrsminister Andreas<br />
Scheuer zu, mit der Änderung, dass auch langsame<br />
E-Scooter nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. Zusammen<br />
mit den beliebten Segways sind Elektroroller<br />
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit<br />
von bis zu 20 km/h künftig auf Radwegen,<br />
Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur<br />
wenn nichts davon vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn<br />
ausgewichen werden. Das Mindestalter der<br />
Nutzer liegt bei 14 Jahren. Die Roller müssen versichert<br />
werden, Helmpflicht gibt es keine (Helm tragen<br />
ist jedoch empfehlenswert). Der <strong>ADAC</strong> begrüßt die<br />
Verordnung und den Kompromiss, dass die E-Roller<br />
auf Gehwegen nicht zulässig sind. Die neue Verordnung<br />
tritt voraussichtlich noch vor dem Sommer in<br />
Kraft. Elektrofahrzeuge ohne Lenkstange wie Hoverboards<br />
und E-Skateboards bleiben vorerst verboten.<br />
Mehr Infos auf adac.de/elektroroller<br />
E 10: Kein Mehrverbrauch<br />
Ein vom Bundesverband der deutschen<br />
Bioethanolwirtschaft (BDBe) beim <strong>ADAC</strong><br />
veranlasster Vergleichstest mit fünf Fahrzeugen<br />
zeigte, dass Autofahrer bei der<br />
Nutzung der Benzinsorte Super E 10 nicht<br />
mit einem Mehrverbrauch rechnen müssen.<br />
Dafür verringerten sich die Stickoxidemissionen<br />
im Schnitt um 25, der Feinstaubausstoß<br />
sogar um 70 Prozent.<br />
Weitere Infos unter: bdbe.de<br />
430<br />
Millionen Passagiere<br />
wurden im Eurotunnel zwischen<br />
Frankreich und Großbritannien<br />
seit der Eröffnung<br />
vor 25 Jahren gezählt. Die<br />
50 km lange Zugröhre ging<br />
am 6. Mai 1994 in Betrieb.<br />
Raser-Urteil: Motorrad weg<br />
Erst 226 statt erlaubter 100 km/h, dann<br />
innerorts mit knapp 130 unterwegs und<br />
bei Rot über die Ampel: Das hatte Folgen<br />
für einen Motorrad-Raser. Ein Gericht in<br />
Hamburg nahm dem 22-Jährigen das<br />
Bike ersatzlos weg, zusätzlich gab’s neun<br />
Monate Führerscheinsperre und 2600 €<br />
Geldstrafe. Basis der Enteignung: der<br />
neue Strafgesetzbuch-Paragraf 315f gegen<br />
illegale Straßenrennen. Die Yamaha im<br />
Wert von 15.000 € wird versteigert.<br />
8 <strong>ADAC</strong> motorwelt 6/<strong>2019</strong>