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BerlinerStimme Nr. 05 2019

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FAKTEN<br />

Sonntagsöffnung von „Spätis“<br />

Viele „Spätis“ haben sonntags geöffnet, die meist inhabergeführten Geschäfte<br />

erwirtschaften am Sonntag einen großen Teil ihres Wochenumsatzes. Allerdings<br />

verstoßen sie dabei meistens gegen das Berliner Ladenschlussgesetz, das bundesweit<br />

eines der liberalsten ist.<br />

Die Berliner SPD hat schon häufig über das Spannungsfeld von Interessen der<br />

(inhabergeführten) Geschäfte auf der einen Seite und dem Schutz von ArbeitnehmerInnen<br />

auf der anderen Seite diskutiert.<br />

Bisher hat sie sich jedes Mal gegen eine reguläre Sonntagsöffnung für „Spätis“<br />

ausgesprochen.<br />

um die Uhr öffnen. Einzig geschützter<br />

Tag bleibt nach dem Grundgesetz und<br />

dem Arbeitszeitgesetz der Sonntag. Die<br />

bestehenden Ausnahmen für den Verkauf<br />

in Personenbahnhöfen, Tankstellen,<br />

Apotheken und von Reisebedarf für<br />

Touristen sowie die Genehmigung von<br />

Ladenöffnungen an bis zu 10 Sonntagen<br />

durch Allgemeinverfügung des Senats<br />

oder wegen eines Jubiläums oder Straßenfestes<br />

stellen die Versorgung sicher.<br />

Spätis haben sich danach zu richten.<br />

Es kommt eben nicht auf ein Verkaufsformat<br />

oder die Zuordnung zu einer<br />

Gruppe von Geschäften an, sondern<br />

darauf, dass die bestehenden Regeln<br />

für alle gleichermaßen gelten und die<br />

Einhaltung auch wirkungsvoll kontrolliert<br />

wird!<br />

Allein im Berliner Einzelhandel sind<br />

141.000 ArbeitnehmerInnen beschäftigt.<br />

Davon sind rund 70 Prozent weiblich,<br />

mehr als 60 Prozent arbeiten in Teilzeit.<br />

Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten<br />

in den letzten 30 Jahren hat<br />

vielen Beschäftigten eine erhebliche Verschlechterung<br />

der Arbeitsbedingungen<br />

beschert. Arbeit zu ungünstigen Zeiten<br />

ist vielerorts die Regel. Gleichzeitig hat<br />

die Tarifbindung nachgelassen, wohl nur<br />

noch rund 30 Prozent der Beschäftigten<br />

sind in tarifgebundenen Betrieben des<br />

Einzelhandels tätig. In vielen Unternehmen,<br />

die nicht den Einzelhandelstarifvertrag<br />

anwenden, gibt es Haustarifverträge,<br />

aber der große Teil der in dieser<br />

Branche Beschäftigten arbeitet ohne<br />

Tarifvertrag. Das bedeutet: Sie erhalten<br />

keine tariflich vereinbarten Zuschläge<br />

wie z. B. für Wochenendarbeit. Das sind<br />

wichtige Gründe, warum ver.di stets<br />

gegen die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten<br />

war.<br />

Der Schutz der Arbeitsruhe an Sonntagen<br />

ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil<br />

der letzte gemeinsame arbeitsfreie Tag<br />

der Woche für Erholung und Gesundheitsschutz,<br />

Schutz der Familien und<br />

Schutz der Demokratie durch Teilnahme<br />

am öffentlichen gesellschaftlichen Leben<br />

steht. Ausnahmen gelten natürlich z. B.<br />

für Krankenhäuser oder die Polizei – Aufgaben,<br />

die auch sonntags erfüllt werden<br />

müssen. Das gilt nicht für den Einzelhandel!<br />

Auch im online-Handel darf<br />

sonntags nicht kommissioniert werden.<br />

Weder das Umsatzinteresse von Händlern<br />

noch das Einkaufsinteresse von<br />

Kunden sind geeignet, eine Ladenöffnung<br />

an einem Sonntag zu begründen.<br />

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BERLINER STIMME<br />

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