BerlinerStimme Nr. 05 2019
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FAKTEN<br />
Sonntagsöffnung von „Spätis“<br />
Viele „Spätis“ haben sonntags geöffnet, die meist inhabergeführten Geschäfte<br />
erwirtschaften am Sonntag einen großen Teil ihres Wochenumsatzes. Allerdings<br />
verstoßen sie dabei meistens gegen das Berliner Ladenschlussgesetz, das bundesweit<br />
eines der liberalsten ist.<br />
Die Berliner SPD hat schon häufig über das Spannungsfeld von Interessen der<br />
(inhabergeführten) Geschäfte auf der einen Seite und dem Schutz von ArbeitnehmerInnen<br />
auf der anderen Seite diskutiert.<br />
Bisher hat sie sich jedes Mal gegen eine reguläre Sonntagsöffnung für „Spätis“<br />
ausgesprochen.<br />
um die Uhr öffnen. Einzig geschützter<br />
Tag bleibt nach dem Grundgesetz und<br />
dem Arbeitszeitgesetz der Sonntag. Die<br />
bestehenden Ausnahmen für den Verkauf<br />
in Personenbahnhöfen, Tankstellen,<br />
Apotheken und von Reisebedarf für<br />
Touristen sowie die Genehmigung von<br />
Ladenöffnungen an bis zu 10 Sonntagen<br />
durch Allgemeinverfügung des Senats<br />
oder wegen eines Jubiläums oder Straßenfestes<br />
stellen die Versorgung sicher.<br />
Spätis haben sich danach zu richten.<br />
Es kommt eben nicht auf ein Verkaufsformat<br />
oder die Zuordnung zu einer<br />
Gruppe von Geschäften an, sondern<br />
darauf, dass die bestehenden Regeln<br />
für alle gleichermaßen gelten und die<br />
Einhaltung auch wirkungsvoll kontrolliert<br />
wird!<br />
Allein im Berliner Einzelhandel sind<br />
141.000 ArbeitnehmerInnen beschäftigt.<br />
Davon sind rund 70 Prozent weiblich,<br />
mehr als 60 Prozent arbeiten in Teilzeit.<br />
Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten<br />
in den letzten 30 Jahren hat<br />
vielen Beschäftigten eine erhebliche Verschlechterung<br />
der Arbeitsbedingungen<br />
beschert. Arbeit zu ungünstigen Zeiten<br />
ist vielerorts die Regel. Gleichzeitig hat<br />
die Tarifbindung nachgelassen, wohl nur<br />
noch rund 30 Prozent der Beschäftigten<br />
sind in tarifgebundenen Betrieben des<br />
Einzelhandels tätig. In vielen Unternehmen,<br />
die nicht den Einzelhandelstarifvertrag<br />
anwenden, gibt es Haustarifverträge,<br />
aber der große Teil der in dieser<br />
Branche Beschäftigten arbeitet ohne<br />
Tarifvertrag. Das bedeutet: Sie erhalten<br />
keine tariflich vereinbarten Zuschläge<br />
wie z. B. für Wochenendarbeit. Das sind<br />
wichtige Gründe, warum ver.di stets<br />
gegen die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten<br />
war.<br />
Der Schutz der Arbeitsruhe an Sonntagen<br />
ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil<br />
der letzte gemeinsame arbeitsfreie Tag<br />
der Woche für Erholung und Gesundheitsschutz,<br />
Schutz der Familien und<br />
Schutz der Demokratie durch Teilnahme<br />
am öffentlichen gesellschaftlichen Leben<br />
steht. Ausnahmen gelten natürlich z. B.<br />
für Krankenhäuser oder die Polizei – Aufgaben,<br />
die auch sonntags erfüllt werden<br />
müssen. Das gilt nicht für den Einzelhandel!<br />
Auch im online-Handel darf<br />
sonntags nicht kommissioniert werden.<br />
Weder das Umsatzinteresse von Händlern<br />
noch das Einkaufsinteresse von<br />
Kunden sind geeignet, eine Ladenöffnung<br />
an einem Sonntag zu begründen.<br />
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BERLINER STIMME<br />
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