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TRENDYone | Das Magazin - Ulm - August 2018

Themen: Radlbauer übernimmt Thürheimer! Räumungsverkauf wegen Geschäftsübergabe! Musikstreaming-Dienste im Vergleich - Flatrate-Angebote immer beliebter, die größten Influenzier der Region, Wasser ist nicht gleich Wasser: worauf Verbraucher achten können, Sind Treuetestagenturen seriös?

Themen: Radlbauer übernimmt Thürheimer! Räumungsverkauf wegen Geschäftsübergabe! Musikstreaming-Dienste im Vergleich - Flatrate-Angebote immer beliebter, die größten Influenzier der Region, Wasser ist nicht gleich Wasser: worauf Verbraucher achten können, Sind Treuetestagenturen seriös?

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Automobil<br />

Auto-Tuning:<br />

Was ist erlaubt?<br />

Mehr Leistung, optimierter Sound, coolere Optik: Auto-Tuning bietet<br />

unerschöpfliche Möglichkeiten der Individualisierung. Doch längst<br />

nicht alle Um- und Anbauten sind zulässig. Für zahlreiche Teile<br />

sind amtliche Prüfzeichen erforderlich. Einige Änderungen müssen sogar von<br />

Sachverständigen abgenommen werden. Was ist erlaubt und welche Konsequenzen<br />

können sich bei einem Fehlverhalten ergeben?<br />

Was ist beim Tuning erlaubt?<br />

Tuning steht im wörtlichen Sinne für<br />

„Feinabstimmung“. Allerdings verändert<br />

diese „Feinabstimmung“ Fahrzeuge<br />

häufig in einer Weise, die von<br />

Prüfstellen, Versicherungen und der<br />

Polizei nicht akzeptiert wird. Da Unwissenheit<br />

nicht vor Strafe schützt,<br />

sollten sich Tuner im Vorfeld genau<br />

informieren, um teure Fehlkäufe,<br />

das Erlöschen der Betriebserlaubnis,<br />

Bußgelder oder weitreichendere<br />

rechtliche Konsequenzen zu<br />

vermeiden. Als Grundregel gilt: Veränderungen<br />

am Fahrzeug müssen im<br />

Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

(StVZO) legal genutzt<br />

werden dürfen. Außerdem müssen alle<br />

neuen Teile ein amtliches Prüfzeichen<br />

besitzen – beispielsweise eine ABE<br />

VOR UMBAU IMMER<br />

ZERTIFIKATE PRÜFEN<br />

(Allgemeine Betriebserlaubnis), eine<br />

ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung),<br />

eine EG-Betriebserlaubnis oder ein<br />

ECE-Prüfzeichen. Alternativ kann ein<br />

Teilegutachten vom Sachverständigen,<br />

etwa beim TÜV, eingeholt werden. Allgemein<br />

ist außerdem bei billigen Nachbauteilen<br />

Vorsicht geboten. Gerade via<br />

Internet werden immer wieder minderwertige<br />

Teile angeboten, deren Prüfgutachten<br />

gefälscht ist.<br />

Wichtig zu wissen: <strong>Das</strong> Vorliegen einer<br />

ABE ist nichts weiter als ein Teilegutachten,<br />

aus dem hervorgeht, ob ein<br />

Bauteil eingetragen werden muss oder<br />

nicht. Entsprechend sollte der Inhalt<br />

von ABEs stets aufmerksam gelesen<br />

werden. Auch wenn die ABE besagt,<br />

dass ein Teil nicht abgenommen werden<br />

muss, kann der Gang zum Gutachter<br />

dennoch notwendig sein. Der Grund:<br />

Eingebaute Teile könnten sich wechselseitig<br />

beeinflussen. Werden beispielsweise<br />

Räder und Lenkrad getauscht, so<br />

muss ein Sachverständiger klären, ob<br />

beide Komponenten miteinander kompatibel<br />

sind.<br />

Diese Veränderungen müssen<br />

eingetragen werden<br />

Die Faustregel lautet: Alles, was<br />

die Sicherheit gefährden könnte<br />

oder die Geräusch- und Abgaseigenschaften<br />

beeinflusst,<br />

ist eintragungspflichtig. Beliebt sind<br />

beispielsweise sogenannte Widebody-Kits,<br />

die für eine Verbreiterung<br />

des Autos sorgen. Hier ist stets die<br />

Abnahme durch einen Prüfer erforderlich.<br />

Gleiches gilt im Übrigen für neue

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