TRENDYone | Das Magazin - Ulm - August 2018
Themen: Radlbauer übernimmt Thürheimer! Räumungsverkauf wegen Geschäftsübergabe! Musikstreaming-Dienste im Vergleich - Flatrate-Angebote immer beliebter, die größten Influenzier der Region, Wasser ist nicht gleich Wasser: worauf Verbraucher achten können, Sind Treuetestagenturen seriös?
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Automobil<br />
Auto-Tuning:<br />
Was ist erlaubt?<br />
Mehr Leistung, optimierter Sound, coolere Optik: Auto-Tuning bietet<br />
unerschöpfliche Möglichkeiten der Individualisierung. Doch längst<br />
nicht alle Um- und Anbauten sind zulässig. Für zahlreiche Teile<br />
sind amtliche Prüfzeichen erforderlich. Einige Änderungen müssen sogar von<br />
Sachverständigen abgenommen werden. Was ist erlaubt und welche Konsequenzen<br />
können sich bei einem Fehlverhalten ergeben?<br />
Was ist beim Tuning erlaubt?<br />
Tuning steht im wörtlichen Sinne für<br />
„Feinabstimmung“. Allerdings verändert<br />
diese „Feinabstimmung“ Fahrzeuge<br />
häufig in einer Weise, die von<br />
Prüfstellen, Versicherungen und der<br />
Polizei nicht akzeptiert wird. Da Unwissenheit<br />
nicht vor Strafe schützt,<br />
sollten sich Tuner im Vorfeld genau<br />
informieren, um teure Fehlkäufe,<br />
das Erlöschen der Betriebserlaubnis,<br />
Bußgelder oder weitreichendere<br />
rechtliche Konsequenzen zu<br />
vermeiden. Als Grundregel gilt: Veränderungen<br />
am Fahrzeug müssen im<br />
Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
(StVZO) legal genutzt<br />
werden dürfen. Außerdem müssen alle<br />
neuen Teile ein amtliches Prüfzeichen<br />
besitzen – beispielsweise eine ABE<br />
VOR UMBAU IMMER<br />
ZERTIFIKATE PRÜFEN<br />
(Allgemeine Betriebserlaubnis), eine<br />
ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung),<br />
eine EG-Betriebserlaubnis oder ein<br />
ECE-Prüfzeichen. Alternativ kann ein<br />
Teilegutachten vom Sachverständigen,<br />
etwa beim TÜV, eingeholt werden. Allgemein<br />
ist außerdem bei billigen Nachbauteilen<br />
Vorsicht geboten. Gerade via<br />
Internet werden immer wieder minderwertige<br />
Teile angeboten, deren Prüfgutachten<br />
gefälscht ist.<br />
Wichtig zu wissen: <strong>Das</strong> Vorliegen einer<br />
ABE ist nichts weiter als ein Teilegutachten,<br />
aus dem hervorgeht, ob ein<br />
Bauteil eingetragen werden muss oder<br />
nicht. Entsprechend sollte der Inhalt<br />
von ABEs stets aufmerksam gelesen<br />
werden. Auch wenn die ABE besagt,<br />
dass ein Teil nicht abgenommen werden<br />
muss, kann der Gang zum Gutachter<br />
dennoch notwendig sein. Der Grund:<br />
Eingebaute Teile könnten sich wechselseitig<br />
beeinflussen. Werden beispielsweise<br />
Räder und Lenkrad getauscht, so<br />
muss ein Sachverständiger klären, ob<br />
beide Komponenten miteinander kompatibel<br />
sind.<br />
Diese Veränderungen müssen<br />
eingetragen werden<br />
Die Faustregel lautet: Alles, was<br />
die Sicherheit gefährden könnte<br />
oder die Geräusch- und Abgaseigenschaften<br />
beeinflusst,<br />
ist eintragungspflichtig. Beliebt sind<br />
beispielsweise sogenannte Widebody-Kits,<br />
die für eine Verbreiterung<br />
des Autos sorgen. Hier ist stets die<br />
Abnahme durch einen Prüfer erforderlich.<br />
Gleiches gilt im Übrigen für neue