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»feine adressen – finest« – Reutlingen Tübingen Zollernalb 3 19

Interview: Prof. Dr. med. Michael Bamberg / UKT Tübingen, Travel: Traumziele, Event: HPM / Motorworld Metzingen

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Endlich sollen pflegende Angehörige für ihre aufopferungsvolle<br />

Tätigkeit stärker entlastet werden. Kinder mit<br />

einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000,00<br />

EUR sollen zukünftig nicht mehr zur Zahlung von Elternunterhalt<br />

herangezogen werden. So sieht es der neue Gesetzesentwurf<br />

für ein Unterhaltsentlastungsgesetz des Sozialministeriums<br />

vor, der noch 20<strong>19</strong> verabschiedet werden soll.<br />

Damit sollen Kinder von Eltern, die nach dem Zwölften<br />

Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialleistungen beziehen, finanziell<br />

entlastet und ihre Pflegeleistungen honoriert werden. Die<br />

Novellierung modernisiert damit die alten Strukturen des<br />

Unterhaltsrückgriffs im SGB XII und passt sich den gewandelten<br />

Lebensverhältnissen der Gesellschaft an.<br />

Auch Eltern eines volljährigen Kindes mit Behinderung,<br />

das nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Eingliederungshilfe<br />

erhält, werden nicht mehr für Elternbeiträge<br />

und zur Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen,<br />

sofern sie über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als<br />

100.000,00 EUR verfügen. Der Gesetzgeber anerkennt, dass<br />

die Familie eines Kindes mit Behinderung ohnehin schon<br />

stärker belastet und gefordert ist.<br />

Die betroffenen Angehörigen und ihre Ehegatten müssen<br />

somit in der Regel ihr Einkommen und Vermögen nicht<br />

mehr gegenüber dem Sozialamt offenlegen und nicht mehr<br />

für die Pflegekosten ihrer Eltern oder behinderten Kinder<br />

aufkommen.<br />

Regional.<br />

International.<br />

Erstklassig.<br />

VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern<br />

und Steuerberatern mit Standorten in <strong>Reutlingen</strong>,<br />

Stuttgart und Hechingen. Seit mehr als 40 Jahren bieten wir<br />

höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen<br />

in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Das<br />

renommierte „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien“ zählt<br />

uns seit vielen Jahren konstant zu den führenden Sozietäten<br />

in Baden-Württemberg. Über das internationale Anwaltsnetzwerk<br />

DIRO verfügen wir über fachlich hochwertige Kontakte<br />

zu deutschsprachigen Kollegen in ganz Europa <strong>–</strong> und das bei<br />

einer ungleich schlankeren und persönlicheren Struktur als<br />

in einer Großkanzlei.<br />

VOELKER & Partner mbB<br />

Am Echazufer 24, D-72764 <strong>Reutlingen</strong><br />

Tel: 07121 9202-0, Fax: 07121 9202-<strong>19</strong><br />

www.voelker-gruppe.com<br />

<strong>Reutlingen</strong> · Stuttgart · Hechingen<br />

HANNA PANTKE<br />

Rechtsanwältin<br />

Geboren <strong>19</strong>85 in Herdecke. Studium der Rechtswissenschaften<br />

an der Universität <strong>Tübingen</strong>, Referendariat am<br />

Landgericht <strong>Tübingen</strong>. Tätigkeit im Rahmen außergerichtlicher<br />

Schlichtungsverfahren mit dem Schwerpunkt Familienrecht<br />

im Raum <strong>Tübingen</strong>, Bad Urach und Stuttgart. Seit<br />

2018 Mitglied bei VOELKER & Partner mbB<br />

• Familienrecht mit Schwerpunkten im Bereich Scheidung<br />

und Scheidungsfolgen<br />

• Gestaltung von Eheverträgen<br />

• Gestaltung und Auseinandersetzung der nichtehelichen<br />

Lebensgemeinschaft<br />

• Testamentsgestaltung

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