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Interview: Prof. Dr. med. Michael Bamberg / UKT Tübingen, Travel: Traumziele, Event: HPM / Motorworld Metzingen
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Endlich sollen pflegende Angehörige für ihre aufopferungsvolle<br />
Tätigkeit stärker entlastet werden. Kinder mit<br />
einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000,00<br />
EUR sollen zukünftig nicht mehr zur Zahlung von Elternunterhalt<br />
herangezogen werden. So sieht es der neue Gesetzesentwurf<br />
für ein Unterhaltsentlastungsgesetz des Sozialministeriums<br />
vor, der noch 20<strong>19</strong> verabschiedet werden soll.<br />
Damit sollen Kinder von Eltern, die nach dem Zwölften<br />
Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialleistungen beziehen, finanziell<br />
entlastet und ihre Pflegeleistungen honoriert werden. Die<br />
Novellierung modernisiert damit die alten Strukturen des<br />
Unterhaltsrückgriffs im SGB XII und passt sich den gewandelten<br />
Lebensverhältnissen der Gesellschaft an.<br />
Auch Eltern eines volljährigen Kindes mit Behinderung,<br />
das nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Eingliederungshilfe<br />
erhält, werden nicht mehr für Elternbeiträge<br />
und zur Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen,<br />
sofern sie über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als<br />
100.000,00 EUR verfügen. Der Gesetzgeber anerkennt, dass<br />
die Familie eines Kindes mit Behinderung ohnehin schon<br />
stärker belastet und gefordert ist.<br />
Die betroffenen Angehörigen und ihre Ehegatten müssen<br />
somit in der Regel ihr Einkommen und Vermögen nicht<br />
mehr gegenüber dem Sozialamt offenlegen und nicht mehr<br />
für die Pflegekosten ihrer Eltern oder behinderten Kinder<br />
aufkommen.<br />
Regional.<br />
International.<br />
Erstklassig.<br />
VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern<br />
und Steuerberatern mit Standorten in <strong>Reutlingen</strong>,<br />
Stuttgart und Hechingen. Seit mehr als 40 Jahren bieten wir<br />
höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen<br />
in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Das<br />
renommierte „JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien“ zählt<br />
uns seit vielen Jahren konstant zu den führenden Sozietäten<br />
in Baden-Württemberg. Über das internationale Anwaltsnetzwerk<br />
DIRO verfügen wir über fachlich hochwertige Kontakte<br />
zu deutschsprachigen Kollegen in ganz Europa <strong>–</strong> und das bei<br />
einer ungleich schlankeren und persönlicheren Struktur als<br />
in einer Großkanzlei.<br />
VOELKER & Partner mbB<br />
Am Echazufer 24, D-72764 <strong>Reutlingen</strong><br />
Tel: 07121 9202-0, Fax: 07121 9202-<strong>19</strong><br />
www.voelker-gruppe.com<br />
<strong>Reutlingen</strong> · Stuttgart · Hechingen<br />
HANNA PANTKE<br />
Rechtsanwältin<br />
Geboren <strong>19</strong>85 in Herdecke. Studium der Rechtswissenschaften<br />
an der Universität <strong>Tübingen</strong>, Referendariat am<br />
Landgericht <strong>Tübingen</strong>. Tätigkeit im Rahmen außergerichtlicher<br />
Schlichtungsverfahren mit dem Schwerpunkt Familienrecht<br />
im Raum <strong>Tübingen</strong>, Bad Urach und Stuttgart. Seit<br />
2018 Mitglied bei VOELKER & Partner mbB<br />
• Familienrecht mit Schwerpunkten im Bereich Scheidung<br />
und Scheidungsfolgen<br />
• Gestaltung von Eheverträgen<br />
• Gestaltung und Auseinandersetzung der nichtehelichen<br />
Lebensgemeinschaft<br />
• Testamentsgestaltung